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 Betreff des Beitrags: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 02.06.2008, 22:05:23 
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Simson-Schüler
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Registriert: 31.05.2005, 21:37:17
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Wohnort: Thalheim (Bitterfeld/Wolfen) ab 01.10: Chemnitz
hab nur ma ne blöde frage, verkauf morgen ne schwalbe, der kunde is aber erst 17. muss mer unbedingt 18 sein? oder is das eigentlich egal?

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Rover Mini Cooper: Lieber Rost statt Plastik!
SR4-2/1 (tief); S83 (Crossbude); S51 B2-4 (Stino); KR51/1 (wird verkauft), S51

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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 02.06.2008, 22:08:20 
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Fahrradfahrer
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ich glaub ned
also n kumpel von mir hat auch ne s51 mit 17 gekauft und kaufvertrag gemacht


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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 02.06.2008, 22:10:24 
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Fahranfänger
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geht klar
aber die eltern können später den vertrag zu nichte machen wenn sie sagen nein unser sohn darf es nicht kaufen aber er darf den vertrag mit dir abschließen. denke ja nich das die ellis sich da beschweren , und meisten haben die wenigsten leute plan von solchen sahcen ( rechte und pflichten bei veträgen)


mfg.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 02.06.2008, 23:21:08 
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Fahranfänger
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Registriert: 24.12.2003, 2:12:58
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^^^schwierig ne Antwort zum Thema zu geben und nicht zu dem Arsch 8)

Wie schon angesprochen ist er zwischen 7-18 eingeschränkt geschäftfähig, d.h. er darf Kaufverträge abschließen mit Einverständnis seiner Eltern bzw. mit Vermögen das ihm durch einen gesetzlichen Vertreter zu einem Zweck(bspw. "eigene Verwendung" - Taschengeld) überlassen wurde.
Die Erklärung kann auch im Nachhinein erfolgen.
Oder aber im Nachhinein alles zu Asche geredet werden, nämlich dann, wenn quasi eine Situation eintritt, das dem eingeschränkt Geschäftsfähigen ein Nachteil entsteht (das wird so dehnbar ausgedrückt).

Klartext, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach den Vertrag zwischen dir und seinen Eltern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 02.06.2008, 23:51:35 
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Batteriesäuretrinker
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so siehts aus der bengel kann zwar unterschreiben jedoch muss das einverständnis in vorm einer unterschrift seines gesetzlichen vertreters mit auf dem kauf vertrag vorhanden sein

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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 9:02:53 
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[quote="Marvin
Wie schon angesprochen ist er zwischen 7-18 eingeschränkt geschäftfähig.[/quote]


bedingt geschäftfäig ist man zwischen 14-18 und nicht zwischen 7-18^^

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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 10:42:27 
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Er MUSS zwingend 18 sein, ansonsten ist kein Vertrag zu Stande gekommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 13:49:02 
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Marvin hat geschrieben:
^^^schwierig ne Antwort zum Thema zu geben und nicht zu dem Arsch 8)

Wie schon angesprochen ist er zwischen 7-18 eingeschränkt geschäftfähig, d.h. er darf Kaufverträge abschließen mit Einverständnis seiner Eltern bzw. mit Vermögen das ihm durch einen gesetzlichen Vertreter zu einem Zweck(bspw. "eigene Verwendung" - Taschengeld) überlassen wurde.
Die Erklärung kann auch im Nachhinein erfolgen.
Oder aber im Nachhinein alles zu Asche geredet werden, nämlich dann, wenn quasi eine Situation eintritt, das dem eingeschränkt Geschäftsfähigen ein Nachteil entsteht (das wird so dehnbar ausgedrückt).

Klartext, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach den Vertrag zwischen dir und seinen Eltern.


Haha wie geil genau das was du gerade geschrieben hast hab ich gerade in BWL!^^

Gruß Paul


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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 13:52:29 
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also meine freundin wollte sich damals ein roller kaufen, richtig im laden...

sie hatte über 2000 euro in der tasche und sagte:

"ich will den da!!" sie war 17 und der verkäufer meinte nur, der betrag ist zu hoch das darfst du in dein alter noch nicht kaufen...

so musste ich die karre kaufen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 14:16:30 
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Zitat:
Haha wie geil genau das was du gerade geschrieben hast hab ich gerade in BWL!^^


Den Arsch!

@blueberlin

...ich bin mir ziemlich sicher, das es laut Gesetz zwischen 7-18 ist und laut Fernsehtalkshow zwischen 14-18!?

Aber 100pro sagen kann ich es auch nicht, dafür ist es zulange her.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 14:19:23 
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naja aber man kann doch ein kind mit 7 jahren nicht mit ein heranwachsenen 17 jährigen vergleichen^^

der 7 jährige, kann nichtmal ein vetrag lesen geschweigeden unterschreiben^^

wir leben zwar hier in deutschland, aber ich glaube so verrückt ist vaterstaat nicht... aber lasse mich gerne eines besseren belehren

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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 14:29:07 
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Fahrradfahrer
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Hab nicht umsonst Wirtschaft und Recht als Leistungskurs... ;-)
@ einen Vorredner: Ihr habt Kaufverträge etc. in BWL? :strange: Wer macht denn sowas?

Will das ganze mal fix mit Paragraphen belegen...
Dein Kumpel ist nach §106 bgf. (übrigens von 7-18). Hat er nach §107 ausschließlich einen rechtlichen Vorteil, kann er den Vertrag ohne Genehmigung/Einwilligung der Vormundschaft abschließen. Wenn nicht, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Bekommt er die Genehmigung im Nachhinein, wird er bis zur Durchführung des Realaktes 18 oder hat er nach §110 die Mittel zur freien Verfügung, steht dem Vertrag nichts im Wege.

Grundsätzlich darf also auch ein 17-jähriger einen Vertrag abschließen, wenn sich die Eltern nicht brachial dagegen wehren.

Schön gelernt für die Klausur, nech? ^^

MfG, KP

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NIVEAU ist keine Seifenmarke!

Simson Enduro Neuaufbau 2006
Triebwerk: 86/2 SZ by Che + Reso + 20er BVF

"Sage nicht immer, was Du weißt, aber wisse immer, was Du sagst." (M. Claudius)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 14:34:46 
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Batteriesäuretrinker
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Beiträge: 5086
Wohnort: Großburgwedel
Es geht auch nicht um einen Vertrag im Sinne wie du es meinst. Kaufverträge können mündlich und durch schlüssige Handlung abgeschlossen werden. Nichts anderes machst du beim Einkauf! Grundlage: BGB! Anders siehts beim einseitigen Handelskauf aus ;) Da ist die Grundlage das HGB und da gelten andere Regeln :D

Der Rest, der geschrieben wurde hat Hand und Fuß ;) Wenn nen Kind ein Eis von seinem Taschengeld kaufen will, kann es das! Das dem Kind zur Verfügung gestellte Mittel, also Geld, muss aber in einem angemessen Rahmen liegen, auf gut Deutsch: Ein 7 jähriges Kind kann nichts für 2000€ kaufen! Das muss vom Verkäufer unterbunden werden.
Mindestens erfordelrlich bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist eine schriftliche Willenserklärung der Eltern! Diese hat genauso viel Gewicht wie die direkte Unterschrift. Allerdings kann das Kind dann NUR im Auftrag handeln (wenn ich das noch recht in Erinnerung hab).
Jaja die Kaufleute , Paragraphenhopser ^^ LOL

Kaufverträge sind mit das Erste was du in BWL lernst Oo Auch inner Lehre! Wirtschaft besteht doch vom Kaufen und Verkaufen ^^ wie willst das machen, wenn du davon keine Ahnung hast? :P

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Ne Kawa macht nur keine Geräusche, wenn sie aus ist...


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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 14:38:52 
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Fahranfänger
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Beiträge: 313
Zitat:
Hab nicht umsonst Wirtschaft und Recht als Leistungskurs...


Aaaaaahhhhhhhh - sowas macht man doch nicht, damit wird der Untergang des Abendlandes besiegelt.

Das macht mich gleich wieder ganz unglücklich.

Leistungskurse sollte Naturwissenschaften, Musik oder Kunst sein - etwas Produktives zum Nutzen Aller.

Nicht die Grundlage zum globalisierten Hütchenspiel.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
BeitragVerfasst: 03.06.2008, 14:43:42 
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Registriert: 03.07.2007, 20:31:59
Beiträge: 1031
Wohnort: Maxhütte-Haidhof
könnte ich ejtzt also nich einfach ins geschäft gehen und nen gitarre für ca 1000 euro oder so kaufen?
oder gibts da festgelegte zahlen bis wieviel ich ausgeben darf und so?


mfg


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