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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 3:28:32 
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wegen licht, war es nciht so, dass bis 126ccm keins notwendig ist'?

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S60, S70 (5gang,SB,vape,alarmanlage), Rennmoped 50/5 (SB,ZFB,Fächerkopf,Mikuni), Minimoped 63/3M (ZFB), Yamaha XJ 600, Yamaha XS 400, Opel Astra Caravan 2.0 16V
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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 11:12:28 
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mir wurd inner fahrschule verklikkert, das dauerabblendlicht mitlereweile (bzw: eigentlich schon länger) für alle motorisierten zweiräder pflicht ist. meine simme wurde zum besipiel vor einigen jahren schon vom vorbesitzer auf dauerabblendlicht umgebaut (also auf schalterstellung 1: licht vorne, 2: licht vorn und hinten)

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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 11:46:12 
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Hier kann man solche Fragen klären: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
Zum Thema Licht: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_66a.php

Gruß Franz

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Bild Die Schwierigkeit beim Diskutieren ist nicht sein Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.


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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 12:25:27 
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Schraubergott
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ja lichtplicht gibt es im allgemeinen für krafträder,
nur gibs da eine einschränkung, die abe erlischt wegen fehlendem licht nur bei zulassungspflichtigen fahrzeugen, unsere simsons sind aber zulassungsfreie fahrzeuge, somit ist das zwar ein verstoß aber kein schwerwiegender.

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Petsen hat geschrieben:
Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?


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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 12:37:08 
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Schraubergott
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so, schaun wir mal,

beleuchtung vorn ohne funktion: nicht abe relevant
bremsleistung: abe relevant
stoßdämpfer: keine ahnung
tacho: nicht abe relevant
ölverlust: nicht abe relevant
sitz lose: keine ahnung


so, wisst ihr da mehr? erlischt die abe wenn man die sitzbank hochklappen kann?, erlischt die abe wenn ein stoßdämpfer defekt ist?

wenn nur eine der beiden sachen nicht zum verlust der abe führen wäre die sicherstellung gesetzeswidrig.

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Petsen hat geschrieben:
Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?


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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 16:16:05 
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Also Frontlicht können die nicht bemängeln. Kann ja grade eben kaputt gegangensein. Wie es eben auch passiert ist oder mann hat es nicht bemerkt. ich glaub nich das jeder bevor er losfährt um sein Fahzeug schleicht und kontrolliert! Also nicht ABE relevant. Hat mir sogar nen Fahrlehrer gesagt wo ich Aufbauseminar machen musste.


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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 22:34:31 
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Schraubergott
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[nix]Viper hat geschrieben:
so, schaun wir mal,

beleuchtung vorn ohne funktion: nicht abe relevant
bremsleistung: abe relevant
stoßdämpfer: keine ahnung
tacho: nicht abe relevant
ölverlust: nicht abe relevant
sitz lose: keine ahnung



schön du brauchst dir selber nichts schön reden. Die sehen dein Luftfilter. und das mit den auspuff merken die evtl auch. Und wenn da schon verdacht besteht glozen die in dein zylinder nach. Und beim ritzel erlischt auch die abe. Und das alles auch wenn dein möp nicht schneller als 60 fährt.

Im großen und ganzen kannste nur hoffen. Das der da nicht nach guckt. Und diese ganzen öl tropf gedöns wird der dir als mängel auch schreiben..


@schwalbenc.. normaler weise sollte man vor antritt der fahrt die licht technichen einrichtungen über prüfen. Und das lernt man sogar inner fahrschule..^^

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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 22:50:46 
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@ AdS: macht aber keiner! Kann ja auch während der fahrt kaputt gehen wie es ihm passiert is dann muss die auch erstmal repariert werden. man kann ja nich sofort ne neue glühlampe rein machen. denn nen glühlampenset mitzuführen is auch keine pflicht.


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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 22:52:41 
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wer lesen kann...
die birne ist sogar unterwegs durchgebrannt.
EIGENTLICH muss man dann rechts ranfahren und laufen :crazy:

und wg motor, so wie ich das sehe wird der nur aufn prüfstand gestellt und geguckt wie schnell der is, viper kennt das ja.... ich nehme mal an dich hats nur so scheisse erwicht wegen deiner vergangenheit....

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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 23:08:45 
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Schraubergott
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wie das nun ist mit ersatz lampen beim motorrad ist und wenns wärend der fahrt durch geht weis ich nicht.

Weis nur das bei den polen drüben son lampenset pflicht gibt da die bei tage auch mit licht fahren müßen wie es hier nun ist kp. Übrigens in manch andern Ländern auch Pflicht dieses set. Hab bei mir im moped aber son set drin. Da mit gern mal Birnen druch brennen.

Weil bin einmal 50km nach hause gefachen stockdunkel und mein frontlicht ging kaputt. Kumpel hat halt von hinten auf geblendet damit ich was seh.
War alles andere als lustig. Seit dem hab ich alles min. einmal mit^^ und wenn was kaputt geht wirds wieder auf gefüllt.

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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 23:43:07 
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@ scrap: würdest du wirklich laufen? Außerdem ist es ja am Tag sicherlich passiert. Dann kann man mal auch ohne Licht die 5 km nach Hause fahren. Da wird ein vernünftiger Polizist auch nischt sagen. Ich weiß ja nich wie der Habicht aussieht und es wirklich ne gefährdung für den Straßenverkehr ist aber man kann sich auch anstellen. Aber wegen dem Licht können die nischt machen. Man kann ja keinem zumuten das wenn er irgendwo ganz weit draußen is und das Licht ausfält dann laufen müsste.

Is eigentlich schon viel zu viel was wir hier schreibenm über das Licht. Mal sehn was wird.


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BeitragVerfasst: 17.12.2006, 23:54:34 
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Schraubergott
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ich mein, sollense den habicht doch auffn prüfstand stellen, da kommt eh kaum was bei raus, der luftfilter is von außen garnich als modifiziert zu erkennen und ein kleineres ritzel darf man zur verbesserung der bergsteigfähigkeit auch anbringen.

der motor hat echt keine power, wiegesagt mich ziehn auch stinos ohne probleme ab.


es geht mir auch net wirklich um die mängel, die ham ja dabei recht, mir gehts nur darum dass die sicherstellung/beschlagnahme absolut unverhältnismäßig ist.


außerdem kann doch keiner erwarten das man während der fahrt am helligten tage bemerkt das die birne kaputt ist oder?

naja egal, werde mich morgen nochmal mit einem anwalt beraten.

edit: @ads

es geht bei der auflistung von mir nicht um die mängel die vielleicht nicht entdeckt wurden sondern um die mängel welche eine sicherstellung rechtfertigen, sollten weniger als 3 der verdachtsmomente zum erlöschen der abe führen ist die beschlagnahme gesetzeswidrig und somit muss ich weder gutachter noch abschleppkosten zahlen, da tatsächlich mängel bestehen muss ich die strafe so hinnehmen, die strafe is ja auch halb so wild maximal 75€ und 3 punkte.

wenn die kulant gewesen wären hätten sie mir die 10€ bußgeld wegen fahrens ohne licht am tage aufgedrückt und fertig.

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Petsen hat geschrieben:
Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?


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BeitragVerfasst: 18.12.2006, 0:38:04 
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wird schon klappen!


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BeitragVerfasst: 20.12.2006, 23:02:35 
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Schraubergott
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so und wegen der uni, ich werd anne fachhochschule wechseln, da gibs wenigstens noch praxisbezogene inhalte

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Petsen hat geschrieben:
Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?


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BeitragVerfasst: 21.12.2006, 3:56:37 
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zum Eingriff in deine Grundrechte, denn das ist ein sehr interessanter Fakt:

die staatlichen Kraefte muessen die Verhaeltnissmaessigkeit der Mittel abwaegen und ihre Kompetenzen wurden in dem Falle weit ueberzogen. Ich wuerde, wenn du mutig bist, eine Schadenersatzklage einreichen. Das Mindeste sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein.

zum Schadensersatz: du musstest heim kommen. natürlich mitm Taxi oder so. Dann brauchst du das Fahrzeug ja um dich fort zu bewegen. Steht dir natürlich nen Leihfahrzeug zu...

Würd das aber alles erst erwägen sobald du sicher bist, dass du den wieder hast, sie dir also recht gegeben haben. Dann kannste Die Klage einreichen.

Die oben genannten Aeusserungen stellen keine Rechtsberatung dar.

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"Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz


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