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 Betreff des Beitrags: schutzbleche
BeitragVerfasst: 22.07.2004, 14:03:16 
hey leude,
hab mal ne frage wie weit darf ich die schutzbleche kürzen(vorn? Hinten?)
un wegen eintragen


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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 14:07:35 
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Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse reichen das hintere Ende darf nicht höher als 150 mm über der Horizontalen durch die Radachse liegen.(Bei Motorrädern mit Vollverkleidung werden bereits Abweichungen toleriert)

Am Hinterrad muss die Abdeckung nach vorn wie nach hinten mindestens 150 mm über die Horizontale durch die Radachse reichen.

Die angegebenen Maße gelten bei Abgebockten und unbelastetem Fahrzeug. Es sind Mindestmaße.

Die Abdeckungen müssen nicht unbedingt der breite der reifen entsprechen sondern nur so breit sein um die Lauffläche des Reifens auf der Fahrbahn abzudecken. Es ist auch unerheblich aus welchem Material die Abdeckung besteht. Aber: Bei Kunsthoffteilen muss ein Nachweis über Splitterverhalten vorliegen. Es muss lediglich darauf geachtet werden die Abdeckungen den reifen wie erforderlich abdecken.

An neueren Motorrädern (ab BJ 1998) findet man oft Radbadeckungen die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt daran dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.

Dies gilt aber nur für die ab dem genannten Baujahr. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen.

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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 14:47:09 
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......erklärs doch mal mit eigenen worten....ich wills ma hören, erklär mir das mal.......

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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 15:03:48 
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Zitat:
Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse reichen das hintere Ende darf nicht höher als 150 mm über der Horizontalen durch die Radachse liegen.(Bei Motorrädern mit Vollverkleidung werden bereits Abweichungen toleriert)


Wenn du dir die Vorderachse anguckst und ne senkrechte Linie ziehen würdest (also von oben nach unten) dann muss bis mindestens zu dieser Linie das Schutzblech nach vorne reichen. Das hintere Ende des Schutzbleches darf nah am Rad sein, für alle die es jedoch weiter noch oben ziehen wollen ist ein maximum von 15cm gegeben, gemessen von einer Horizontal gedachten Linie durch die Radachse nach oben.

Verstanden?

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Zuletzt geändert von MysteriousLink am 22.07.2004, 15:07:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 15:53:05 
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Ok, np.

So, kann man ja auf irgendeiner Simme page verarbeiten:

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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 15:58:26 
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sauber, dann können mir die bullen nun auch wegen den schutzblechen nix mehr anhaben, geil nix mehr aufn mängelscheinf alls ich *piep* werde, yes, sauber dargestellt mysti :wink:

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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 16:04:39 
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Seht ihr mal, ich versteh was ich schreibe :D :D

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...so sieht das Thema doch gleich viel ansehnlicher aus.....

So ist's hoffentlich gut jetz.... ;)

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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 23:30:12 
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muss man das trotzdem abnehmen lassen??oder kann man das einfach machen und losfahrn? :roll:

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Endlich glücklicher MZ-Fahrer *freu*


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BeitragVerfasst: 22.07.2004, 23:37:04 
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Einfach machen und fahren. Solang du dich an die oben dargelegten Richtlinien hältst kann die nichts passieren.

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BeitragVerfasst: 23.07.2004, 6:23:15 
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Ich versteh auch nich so richtig wie das mit der Eintragerei gemeint iss.
Als ich den TÜV-Mann danach gefragt habe, hat der gesagt bei Moped darf garnichts verändert werden. Auf meine Frage, was mit Teilen ist die ABE haben, hat der gemeint das geht auch nich. Weil man das nirgens hinschreiben kann, da Moped ja keinen KFZ-Brief hat.
Wie also machen das die Leute, die was eingetragen haben? Kriegt man denn ein Zusatzblatt, das man immer dabeihaben muß?


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BeitragVerfasst: 23.07.2004, 10:26:04 
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Zitat:
Teile die mit einer ABE verkauft werden dürfen gemäß den in der ABE festgehaltenen Vorgaben angebaut werden ohne dass dabei die Betiebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In der Regel muss das Fahrzeug nicht unmittelbar nach dem Anbau des Teiles einem aaS vorgeführt werden sondern es genügt dass lediglich die dem Teil beigefügte Ablichtung der vom KBA erteilten ABE zusammen mit dem Kfz-Schein ständig mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorgezeigt wird.


Und naja also wie gesagt, solange man sich an die Regeln hält machen die einem eh nichts.

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