Nein, darf er nicht!
Im Streitfall:
http://pages.ebay.de/help/confidence/qu ... ution.html
Falls du das Geld nicht wiederbekommst:
http://pages.ebay.de/help/confidence/qu ... ogram.html
Der Verkäufer hat sein Angebot richtig und vollständig zu beschreiben.
Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware nicht nur unerheblich mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und Lieferfähigkeit, die Angebotsdauer sowie die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung bzw. Erfüllung vollständig informieren.
Ich nehme an er hat nicht geschrieben das er den Artikel wieder einstellt, also ist er nicht berechtigt.
Das ist sehr wichtig in deinem Falle:
http://pages.ebay.de/help/policies/non- ... eller.html
Hier kannst du dich zusätzlich nochmal beschweren (falls das obere nicht geholfen hat):
http://pages.ebay.de/help/confidence/on ... laint.html
Aber vorher solltest du nochmal die AGB überfliegen, um dich mit dem "Stoff" auszukennen:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
Viel Glück :/