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 Betreff des Beitrags: Hilfe bitte schnell(bei ebay)
BeitragVerfasst: 18.08.2004, 15:35:55 
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Fahrradfahrer
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Hi ich hab vor 2 Wochen bei Ebay nen Motor erstanden konnte aber nicht Überweisen (2 Wochen lang) jetzt hab ichs überwiesen und bekomme ne mail das er den Motor wieder reingestellt hat weil ich nich überwiesen habe darf der das??

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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 15:43:48 
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Nein, darf er nicht!

Im Streitfall: http://pages.ebay.de/help/confidence/qu ... ution.html

Falls du das Geld nicht wiederbekommst: http://pages.ebay.de/help/confidence/qu ... ogram.html

Der Verkäufer hat sein Angebot richtig und vollständig zu beschreiben.

Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware nicht nur unerheblich mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und Lieferfähigkeit, die Angebotsdauer sowie die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung bzw. Erfüllung vollständig informieren.

Ich nehme an er hat nicht geschrieben das er den Artikel wieder einstellt, also ist er nicht berechtigt.

Das ist sehr wichtig in deinem Falle: http://pages.ebay.de/help/policies/non- ... eller.html
Hier kannst du dich zusätzlich nochmal beschweren (falls das obere nicht geholfen hat): http://pages.ebay.de/help/confidence/on ... laint.html

Aber vorher solltest du nochmal die AGB überfliegen, um dich mit dem "Stoff" auszukennen: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Viel Glück :/


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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 15:59:23 
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Fahrradfahrer
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Naja er bietet ihn jetzt wieder bei ebay an aber wenn ich ihn einmal gekauft hab ist das doch meiner oder?
Er hat ja alles richtig beschrieben und so. aber ich hab eben nichts bekomm jetzt schreibt er mir das ich trotz ermahnung nicht überwiesen habe (aber wie sollte ich?) Und jetzt ist der Motor wieder bei ebay

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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 16:17:29 
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Ja aber das darf er nicht, er ist verpflichtet dir das Teil zu geben. Dann leite halt Beschwerde ein etc. Du kannst bei Ebay auch behaupten er hätte das vielleicht nur gemacht weil er mit dem Preis nicht zufrieden war und das wäre alles unfair etc.! Er ist jedenfalls gesetzlich dazu verpflichtet dir das Teil zukommen zu lassen.


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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 16:18:51 
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toll das ding is in 23 Stunden wech!

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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 16:22:15 
dann ersteigerst du es eben nochmal !!


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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 16:25:03 
schreib den höchstbietenen ne mail udn sag ihm das er den Motor schon an dich verkauft hatte.


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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 16:29:16 
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Mh naja das problem ist das ich morgen zu verkaufszeit auf der Games Convention bin. Allerding kann ich ja beschwerde inreichen wenn ich ihn dann nich bekomm!
@ format: mach ich mal glaub aber nich das der mir das glaubt könnt ja auch sein das ich den für mich allein haben will und nur fake mails schreibe

mfg Flyser

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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 16:33:06 
an ebay brauchst du dich wirklich nich tzu wenden. da kommt nur der standartsatz "wenden sie sich an ihren anwalt. aus datenschutz rechtlichen gründen dürfen wir ihnen leider nicht die kompletten daten übermitteln"

wir sind seit 3 jahren bei ebay dabei und haben schon öfters mit denen zu tun gehabt ...


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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 16:37:47 
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Registriert: 20.06.2004, 22:04:12
Beiträge: 2658
Wohnort: Eisenberg
@Flyser

Aber er wird dir glauben wenn du ihm die Artikelnummer gibst wo du das Teil gewonnen hast! Ansonsten versuch das Teil nochmal zu ersteigern, vielleicht wird es ja sogar günstiger lol.
Achso und wenn du von der GC wiederkommst gib mal Empfehlungen und so ich fahre Samstag oder Sonntag!


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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 17:03:22 
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Hier steht es nocheinmal. Der Verkäufer muss warten, bis du dich meldest. Danach darf er nicht davon ausgehen, daß du gestorben bist und den Artikel nicht mehr haben möchtest. Er muss sich zunächst bei eBay beschweren und darf nicht einfach davon ausgehen, daß du sowieso dich nicht mehr meldest. Siehe:

http://pages.ebay.de/help/policies/unpa ... ocess.html

Hier auch eine Info für den Verkäufer, wie er sich zu verhalten hat:

http://pages.ebay.de/help/confidence/qu ... buyer.html

Wichtig hierbei ist die Zahlungsaufforderung:
http://pages.ebay.de/help/policies/unpa ... ocess.html

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Grüße
Thalion

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BeitragVerfasst: 18.08.2004, 17:04:40 
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Fahrradfahrer
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Also ich versuch mal folgendes:
1. Das ding günstiger zu bekommen
2. Wenn das nich klappt beschwerde bei Ebay einreichen und an mr upatel1 zu schreiben!

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