richtig interessant wird´s bei so ner art unfall immer, wenn man links abbiegen wollte. dabei hat man als abbiegender immer eine erhöhte sorgfaltspflicht nicht nur nach vorne (gegenverkehr) sondern auch nach hinten.
wenn man dabei überholt und angefahren wird, hat man in der regel eine 50% mitschuld am unfall.
das bedeutet: zum einen kleines bussgeld (wimre 35euro) wg verkehrs-owi, zum anderen kann der unfallgegner 50% (oder was der richter später festsetzt) seines eigenen schadens geltend machen.
dem kann man nur entgehen, wenn zeugen dein vollkommen korrektes abbiegeverhalten (einordnen, blinken, schauen, geschwindigkeit...) bestätigen können.
hab diesen scheiss schon hinter mir...
das bedeutet für dich:
wenn es ein linksabbiegen war UND der unfallgegner ansprüche geltend macht, kommen deine blinker und evtl der gesamtzustand deines möps ins spiel.
deshalb mein tipp: ziehe deine eigenen logischen schlüsse daraus!
