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BeitragVerfasst: 13.12.2007, 21:28:13 
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Fussgänger
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Registriert: 03.08.2005, 12:40:23
Beiträge: 7
zwiebacksäge hat geschrieben:
SuperReal hat geschrieben:
kam bei euch der brief der einstellung per einschreiben?


Hi,

nö....ganz normal mit der Post!

Gruß Lutz


mist verdammter ich warte schon seit 2 monaten auf ein ergebniss! und es liegt nen persöhnliches einschreiben bei der post! und ich wees nicht was es sonst sein könnte!

*grml*


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 26.01.2008, 19:14:46 
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Fahranfänger
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Registriert: 21.11.2007, 13:48:43
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brauch man überhaupt noch nen fahrzeugbrief für de simme :rockz:
mfg Bauer

_________________
z.ZT
neues Projekt muss her!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 30.01.2008, 17:44:18 
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Registriert: 06.08.2007, 9:17:34
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und was machen wenn man schon so eine falsche abe hat? und ausgefüllt?


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 31.01.2008, 5:46:42 
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Registriert: 03.08.2005, 12:40:23
Beiträge: 7
dann haste ganz schlechte karten und kannst wenn de damit erwischt wirst wegen urkundenfälschung verknackt werden.

bei mir ist es jetzt knapp 3,5 monate her und ich hab immer noch nichts von der staatsanwaltschaft gehört. macht mich auch alles nen wenig verrückt.


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 31.01.2008, 11:03:17 
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Tja die Staatsanwaltschaft braucht halt ein wenig. Aus jedem Pups werden da auch riesige Aktenberge angelegt. Aber wenn Ihr mal ehrlich seit und in Euch geht würdet Ihr auch merken, das Ihr wissen hättet müssen das sowas illegal ist.

Es war nun früher ein Amtliches Papier ist und auch bleibt es auch und darf somit auch nicht durch Hrn. yxz vertrieben werden. Daher ist sogar eine Kopie eine Fahrzeugbriefes illegal obwohl man den originalen zu Hause hat. Nur amtlich beglaubigte Kopien sind zulässig und die kosten auch geld!

Gruß Stefan


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 31.01.2008, 13:23:17 
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Registriert: 03.08.2005, 12:40:23
Beiträge: 7
stefan-j hat geschrieben:
Tja die Staatsanwaltschaft braucht halt ein wenig. Aus jedem Pups werden da auch riesige Aktenberge angelegt. Aber wenn Ihr mal ehrlich seit und in Euch geht würdet Ihr auch merken, das Ihr wissen hättet müssen das sowas illegal ist.

...



es stand ja in der auktion drinne als Sammlerobjekt. ich wollte es ja nie verwenden sondern als orginelles Geschenk verschenken. das habsch aber auch nicht ich habe die dann nach 2 jahren wech gehaun. hätte ich den leeren schriebs bei der polizei abgegeben wäre die sache ja auch erledigt gewesen. aber so heist es warten und bangen ....


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 06.02.2008, 19:53:52 
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Ich würde sagen: erst mal ruhig bleiben, die Gelehrten tendieren mittlerweile dazu, dass es sich bei den DDR ABE-Karten überhaupt nicht um amtliche Ausweise handelt, da sie nicht von einer öffentliche Behörde ausgestellt wurden.

Es existieren bereits Gerichtsureteile und staatsanwaltliche Verfügungen, die belegen, dass es sich nicht um amtliche Ausweise handelt. Auch zu DDR-Zeiten war die DDR-ABE-Karte kein amtlicher Ausweis, es gab gemäß § 10 IV, Satz 2 STVZO der DDR nur eine Mitführungs,-also Ausweispflicht für die Versicherungsbestätigung. Zu DDR-Zeiten gab es auch keine vergleichbare Vorschrift für den § 275 StGB. Der Einigungsvertrag hatte nur beseitzstandswahrende Intention. Viele Polizisten - gerade in alten BL- halten die DDR-Kärtchen ohnehin für ungültig und das ist die entscheidende Verkehrsanschauung.


Link zum Gerichtsurteil: http://www.frankenpost.de/nachrichten/n ... 443,718058

Link zum Simson- Forum: http://www.simsonforum.de/apboard/threa ... &start=101

Druckt euch das Urteil aus und gebt es eurem Anwalt !!!!!!!! Nur durch Weitergabe der Informationen kann man sich schützen.


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 06.02.2008, 20:16:31 
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braucht man unbedingt papiere für seine Sime oder muss man die nicht haben?

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S 51 B1-4 (LT 50/4) welcher ab jetzt in der Vitrine liegt
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Driver hat geschrieben:
kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :-D

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MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 06.02.2008, 20:45:22 
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jo brauchste
bei meiner sr2 is dis och ganz lustig, die fahrgestell und motornr. wurde da damals einfach mit Kulli durchgestrichen und andere raufgeschriebn, nu weiß ich auch nich ob se von 61, 64 oder 68 is! :mrgreen:

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Rennmoped im Aufbau
(ES 150, Trabant 601 Deluxe)

SUCHE SB NABE!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 06.02.2008, 21:26:32 
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da ist auch egal ob DDR oder vom KBA?
ich habe nur noch die hälfte von den originalen also sollte ich schon neue machen lassen oder?

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Driver hat geschrieben:
kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :-D

--------
MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 06.02.2008, 21:40:55 
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Ifa Freund hat geschrieben:
jo brauchste
bei meiner sr2 is dis och ganz lustig, die fahrgestell und motornr. wurde da damals einfach mit Kulli durchgestrichen und andere raufgeschriebn, nu weiß ich auch nich ob se von 61, 64 oder 68 is! :mrgreen:


kenn ich :D war bei mir nur s51 xD

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Zitat:
manche von euch machen mir Angst, spielt ihr euch och am Puller rum, wenn ihr euer Mopped anguckt?^^


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 06.03.2008, 22:28:17 
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Ach du Scheiße,

ich hab erst letztens so ein Teil gekauft. Und nu? Was sagt ihr, was mach ich denn jetzt am besten? :strange:


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 07.03.2008, 5:39:27 
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heb das teil unausgefüllt gut auf, wenn es zu einer vorladung kommen sollte gibste es ab und ruhe ist!


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 07.03.2008, 13:20:38 
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Mach Dir zwar Sorgen, aber nicht zu viele. Wie gesagt, es wurde von Richtern und Staatsanwälten unabhängig voneinander festgestellt, dass eine Beschuldigung gemäß § 275 i.V. m. § 276 a StGB zumindest für die alten DDR-Betriebserlaubnisse überhaupt nicht haltbar ist. Die Gültigkeit dieser DDR-Kärtchen ist in der Verkehrsanschauung nicht gesichert und gesetzlich in § 50 III FZV zur Gänze nicht fixiert.
Druck Dir doch das hier oben genannte Urteil einfach aus und gib es Deinem Anwalt oder der Polizei.
Besonders zu beachten ist hier der Umstand, dass sich Staatsanwalt Burger und Richter Dr. Cantzler einig sind, dass es sich bei den DDR-ABE-Kärtchen überhaupt nicht um amtliche Ausweise gemäß § 276 a StGB ( = öffentliche Urkunden mit voller Beweiswirkung) handelt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Richter Dr. Cantzler ist nicht irgendein Richter, sondern - wie im Internet steht - auch Strafrichter am Landgericht Hof, also einem höheren Gericht. Außerdem hat gerade er ein Buch ( Dissertation:„Strafrechtliche Auswirkungen der Privatisierung von Verwaltungsaufgaben“ ISBN: 3-8265-9725-7 ) verfasst, dass genau diesen Themenkreis ( Abgrenzung öffentlicher und privatrechtlicher Urkunden aus strafrechtlicher Sicht) mitumfasst. Sogar der Bundesgerichtshof stützt sich auf seine rechtswissenschaftlichen Erkenntnisse - so zum Beispiel im Urteil :BGH 2 StR 486/03.

Im StGB-Kommentar ( Schönke/Schröder, 27.Auflage, 2006, S.2394 - Beitrag von Cramer/Heine - wird konstatiert, dass ein Vertrauen in die Beweiskraft einer Urkunde für DDR- Bescheinigungen generell nicht gilt. Es besteht keine Echtheitsvermutung gemäß § 437 ZPO, was aber für die Anwendbarkeit des § 276 a StGB wiederum notwendig wäre. (Übereinstimmend dazu auch: Niewerth NJW 73,1219). DDR- Bescheinigungen verdienen nicht denselben Rechtsschutz wie bundesdeutsche Urkunden. Deshalb unterliegen sie auch nicht dem besonderen Schutzzweck des 276 a StGB - Sieber, Ulrich in: Juristenzeitung 1995,S. 766 f. Dies trifft für die hier gegenständlichen umso mehr zu, da diese ABE-Kärtchen bereits zu DDR-Zeiten per Gesetz- keinerlei Ausweisfunktion hatten - dazu § 10 Absatz 4, Satz 2 der STVZO der DDR).

Trotzdem sollte eins klar bleiben: Das Ausfüllen einer solchen ABE ist wohl Urkundenfälschung, wenn man dem Rechtsverkehr damit täuschen möchte.Das Verkaufen von Kopien als Originale ist außerdem wohl Betrug.


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 Betreff des Beitrags: Re: WARNUNG vor "eBay- ABE"(KRIPO)
BeitragVerfasst: 12.05.2008, 12:06:37 
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Beiträge: 151
Wohnort: Luth. Wittenberg
War auch schonma kurz davor, mir sonen Teil zu Kaufen öO

zum Glück hab iks net gemacht...

danke für die Info



gruß

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