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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 27.05.2008, 19:33:29 
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ich glaube auch nich das man die dann fahrn darf

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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 10.08.2008, 11:43:55 
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Habe auch mal beim verkehrsamt angerufen und die haben mir das genau erklärt. Das Baujahr ist uninterressant. Es kommt auf die erstzulassung an.
Ist das fahrzeug das erste mal vor dem 28.2.92 zugelassen worden, so darf das fahrzeug 60 fahren. Allerdings auch nur wenn es ab werk so vorgesehen ist. Also hat man zb. eine Simson Spatz, darf diese auch nur 50 fahren da es ab werk so eingetragen ist. Nach 1992 dürfen die nur 50 fahren und seit 2002 nur noch 45.
Demzufolge gibt es ein problem wenn ich eine Simson SR50 habe jedoch keine papiere dafür. Dann kann ich diese zwar problemlos beantragen jedoch fehlt mir der nachweiß das sie vor 1992 erstzugelassen wurde. Dann darf man damit nur 50 fahren und muß sie drosseln. Deshalb ist es so problematisch mit fehlenden papieren und nicht so einfach wie alle immer schreiben. Es muß nachgewiesen sein das die erstzulassung vor dem 28.2.92 statt gefunden hat.
So wurde es mir genau erklärt. Da gibt es aber auch sicher wieder andere möglichkeiten das zuzulassen. Es ist unwarscheinlich das zb. meine Spatz bj. 1969 noch keine erstzulassung hatte. aber über diesen genauen sachverhalt hat er mich nicht aufgeklärt. ich denke aber das es dafür auch eine lösung gibt.
Gruß Stöpsel


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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 10.08.2008, 18:41:44 
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@Stoepsel
Naja es gab mal Zeiten wo nach diesen grünen DDR Wischen (Betriebserlaubnis) kein Hahn danach gegräht hat. Seit ein paar Jährchen ist die Betriebserlaubnis wieder Pflichtprogramm. D.h. altes DDR Blatt rauskramen u. immer mitführen oder neu beantragen. Und da du sagtest man brauch einen Beweis das es schonmal zugelassen wurde.

1. Kann man doch anhand der Rahmennummer ermitteln wann das Ding (der Rahmen) tatsächlich fabriziert wurde.

2. Kann man doch auch alte Versicherungsblätter (der Nummernschilder) der letzten Saisons vorzeigen, in den kann man beweisen, hier das Moped war da und da angemeldet.

Die Anzugträger übertreibens mal wieder maßlos mit ihrer Kurindenkackerei :motz:

Ich hatte für meine S51 (S70 :)) auch keine Papiere mehr gehabt. Hatte mir neue beantragt. Hatte mich glaub ich 13 € per Post-Nachnahme gekostet.

Einfach alles hier,

http://www.kba.de/cln_005/nn_125874/Sit ... rator.html
eintragen, online abschicken, und nach ca. ner Woche kam per Nachnahme mein Beglaubigter Wisch.
Keine Probleme mit 60 km/h
Man sollte sich nur über eines vorher im klaren sein. Die prüfen die Rahmennummer obs bei den Cops irgendwo mal ne gestohlen Meldung gab. Deshalb vorher selbst mal bei den grünen/ blauen nachfragen.

Denn sonst schicken sie euch entweder den Postboten mit dem Wisch oder die Cops zur Beschlagnahme. Also lieber vorher in Erfahrung bringen ob der Rahmen sauber ist.

MfG Slayer38


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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 10.08.2008, 20:53:00 
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Stoepsel hat geschrieben:
habe jedoch keine papiere dafür. Dann kann ich diese zwar problemlos beantragen jedoch fehlt mir der nachweiß das sie vor 1992 erstzugelassen wurde. Dann darf man damit nur 50 fahren und muß sie drosseln. Deshalb ist es so problematisch mit fehlenden papieren und nicht so einfach wie alle immer schreiben. Es muß nachgewiesen sein das die erstzulassung vor dem 28.2.92 statt gefunden hat.

Gruß Stöpsel


in der betriebserlaubis vom kba steht Zitat"Das ehemalige Kraftfahhrzeugtechnische AMt (KTA) der DDR hat für des kleinkraftrad vom typ S51.. die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Nr. ... erteilt Fahrzeuge dieses typen entsprechen den umseitig aufgeführten technischen Daten."

also die wissen vom kta dass schon vorher angemeldet war und man darf 60kmh fahrn.


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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 13.08.2008, 20:26:47 
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also ich hab schon seit jahren keine betriebserlaubnis... ich schlepp immer nur mein versicherungsschein mit! ich hab nen kaufvertrag hierliegen un den schlepp ich nie mit also scheiß erma auf betriebserlaubnis dein nummernschild bekommst och mit kaufvertrag das is bei uns hier zumindest so! un zu den 60km/h hat mein fahrlehrer gesagt wenn de ossi kind bist darfste mit m bis 60km/h also simson fahrn och wenn de im westen wohnst... hauptsache im osten bzw ehemaligem osten gebohrn... als wessi darfst mit m halt maximal 50 fahrn un wenn deine bude 60 macht is doch och egal mensch es war halt rückenwind..... ich würd mir wegen sowas echt nich n kopp zerbrechen

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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 13.08.2008, 20:34:38 
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Also mit Ossi und Wessi kind hat das nix am Hut.

Du mußt deinen Führerschein der Klasse M vor 2002 gemacht haben dann ist das vollkommen egal ob du eventuell auch Wossi bist (Mischung Ost / West; in deinem Beispiel darf der 55 fahrn :wink: )

Ab 2002 wird wässrig, weil da wurde irgendwas geändert, und sit nunmehr immer Auslegungssache.

Im neuen SR2 Ratgeber stehts auch drinne so.

Der Einigungsvertrag sieht vor dass Simmis, die in der DDR als Kleinkraftrad liefen, ihren Status übernommen beibehalten.

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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 14.08.2008, 14:33:28 
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@enrico
also wenn ich mir ne s51 baujahr 82 kaufe die schon 82 in betrieb kam und meinen führerschein erst jetzt mache darf ich damit nur 50 fahren?
wenn ja is dies schwachsinn!

in meinen versicherungsunterlagen der letzten saison seht:
"Krafträder und Fahrräder mit Hilfmotor der Deutschen Demokratischen Republik die vor dem 28.Feb 92 erstmals in Betrieb genommen wurden dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 kmh fahren bzw. zugelassen werden Paragraph blablabla"

So ist es und nicht anders.
Hab meinen M lappen jetztes jahr gemacht bullen waren skeptisch haben bei der zentrale angerufen und ja 60 kmh ist erlaubt.
natürlich hab ich mitlerweile den a1 gemacht

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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 14.08.2008, 14:47:39 
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Du hast mich falsch verstanden,
wenn du eine BJ 82 kauft und den Lappen nach 2002 gemacht hast darfst du die nach dem Ratgeber und begrünten Quellen nimmer fahren. Das steht aber nirgendwo anders und somit finde ich das du alles fahren kannst was in der DDR als Kleinkraftrad gilt.

Ich weiß selber dass jederw as anderes sagt, ist mir auch wurscht mich betrifftb das eh net.
Zudem glaube ich eh an die variante die du als letzes sagts :wink:

UND: nach meinem Vorredner darft du nur 45 km/h fahren also nicht so sehr gas geben (würde jetzt hier ein smilie einfügen der das als Spaß kennzeichnet, aber der sieht mistig aus.)

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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 15.08.2008, 12:27:50 
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2002 hams glaub ich geändert dass man mit den neuen fahrzeugen blos noch 45kmh fahren darf


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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 19.08.2008, 20:00:32 
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jetzt weeß ich wieder wies war.... ich hab ja a1 gemacht.... un da darf ich ja logischer weise och m fahren... un nen simson is ja mit m fahrbar... un in den papieren steht ja eig bis 50km/h da ich aber ossi bin darf ich 60 fahrn.... tut ja nu eig nix zur sache... ich fahr ja eh über 100

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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 20.08.2008, 16:09:45 
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viewtopic.php?f=4&t=48064

PsycoFun hat geschrieben:
d.h. mit klasse B bzw M darfst du alles was 50ccm hat, DDR produktion ist und BJ vor 28. Februar 1992 fahren mit 60km/h

was wiederum heist, du darf jede simme (SR1 SR2 KR50 SR4-1 SR4-2 SR4-4 KR51 S50 S51 SR50) fahren die 50ccm hat, ausser den Simson Sperber (SR4-3) weil er schon zu DDR zeiten eine 75km/h zulassung hatte (A1 mindestens nötig)


gut das mit dem SR1 SR2 SR4-1 und KR50 nehm ich zurück.. die waren noch nich auf 60 zugelassen... allerding wenn man mit so nen guten stück 60 fahrt is man schnell :-D

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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 20.08.2008, 17:39:06 
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Ich hab mich extra bei der Führerscheinbehörde beim Landratsamt in Ravensburg vergewissert. M = 60km/h

Das MUSS wiederum in den Versicherungspapieren vermerkt sein.

Wie schon gesagt muss dat ding vor dem 29.02.1992 gefahren sein :D


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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 20.08.2008, 17:43:08 
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wobei die 60km/h eben NUR für DDR/Ost möps gelten, hast ein west mopet dann gelten auch bei denen von vor 1992 die 50 km/h

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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 17:58:59 
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 Betreff des Beitrags: Re: 60 kmh??
BeitragVerfasst: 20.08.2008, 18:00:06 
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die 45km/h kamen erst später (glaube 2002 oder so) vorher waren 50 zulässig

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