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Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
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 Betreff des Beitrags: Fragen zur S51N....
BeitragVerfasst: 28.08.2008, 9:09:36 
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Fussgänger
Fussgänger

Registriert: 04.03.2007, 20:57:45
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Hallo erstmal,
bau mir gerade ne s51 auf und hab den rahmen von ner s51n. nun hab ich schon herausgefunden, dass die s51n ohne blinker produziert wurde.
darf ich die dann auch heute noch ohne blinker auf deutschlands straßen fahren?
und was ist noch anders an ner s51n. hatte die ne hupe?

mfg

Steffen


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 Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur S51N....
BeitragVerfasst: 28.08.2008, 9:12:12 
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Fussgänger
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also so weit ich weiss heist es, solange keine blinker dran sind, darfst du auch ohne fahren... heisst dann arm raushalten...


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 Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur S51N....
BeitragVerfasst: 28.08.2008, 9:28:25 
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Simson-Schüler
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Bis heute habe noch nix anderes gehört das beim Simmer blinker dranne sein müssen. Hupe war glaube ich dranne aber über monozellen.

_________________
Simson fahren und tunen ist kult, wer keinen hat ist selber SCHULD!!!

Mein Projekt: 80er Alltagssimme

Meine Homepage: Simson Mafia NWM


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 Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur S51N....
BeitragVerfasst: 28.08.2008, 9:37:18 
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Fahranfänger
Fahranfänger
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Registriert: 11.05.2007, 20:20:59
Beiträge: 400
Waren am Fahrzeug bauartbedingt von Werk aus keine Blinker montiert haben sie bis heute Bestandsschutz.
Das Moped (S51N) darf auch heute ohne Blinker im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

Zur eigenen Sicherheit ist die Montage von Blinkern sehr ratsam.

_________________
...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...


Zuletzt geändert von venturina am 28.08.2008, 9:41:17, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur S51N....
BeitragVerfasst: 28.08.2008, 9:37:25 
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Simson-Schüler
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Beiträge: 760
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Land: Deutschland
Lies dir mal Stvzo §54 Absatz 5 durch =)

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Meine Simson ist ein Teil von mir!


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