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BeitragVerfasst: 03.01.2005, 22:03:16 
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für abgefahrene reifen gibts doch nur mängelschein ? :strange:

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BeitragVerfasst: 03.01.2005, 22:11:13 
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ja hab auch bloß nen mängelschein plus bußgeld bekommen

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BeitragVerfasst: 04.01.2005, 16:20:38 
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Also abgefahrene Reifen gibts 50€ Strafe und 3 Punkte (egal wie viele Räder)!!! Das ist aber nur ein B-Verstoß. Den darf man einmal haben.

So der zweite war ein A-Verstoß, weil ich ei Fahrzeug in Betrieb gesetzt habe, dessen Allgemeine Betriebserlaubniss erloschen war. Das gab nochmal 3 Punkte und 50€ Strafe.
Was war der Grund?

Die ABE erlischt, wenn (§19 II 1-3 StVZO):

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

in meinem Fall war die Bremse nicht von einem Sachverständigen abgenommen wurden, weshalb man davon ausgehen muß das andere Verkehrsetilnehmer gefärdet werden können.
Die Anfechtung der Sache durch einen Verkehrsanwalt hat leider nichts gebracht, da ich vor einer möglichen Gerichtsverhandlung dann gekniffen hab, da die Richter selbst keine Schuldminderungspflicht haben, was heist, dass sie mir auch eine härtere Strafe hätten auferlegen können. Die Verurteilung währe schlecht gekommen, daher hab ich lieber gezahlt.

Was die Nachschulung gekostet hat weis ich nicht mehr, aber unter 250€ bekommt man bei uns im Raum Zwickau eigentlich keine.

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"Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz


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BeitragVerfasst: 04.01.2005, 16:26:12 
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ui wusst ich net, muss ich ja aufpassen das meine stollen net unter 1 mm kommen :o

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