
muss sagen das is echt blöde...also einglich hatten wa diese diskussion schon ewigkeiten...kuckt bei den ganzen Rücklichtern mit E-Prüfzeichen usw. da steht bei den Onlineshops (louis,hein gericke usw.) immer mit bei: Eintragungsfrei zu verwenden...mom ich kopiers mal raus snell...:
Zitat:
zum Standard-Led-Rücklicht:
Dieses Rücklicht können Sie sowohl zum Ein- bzw. Anbau verwenden. Ein weiteres Plus ist die Ausstattung mit den Funktionen Fahrlicht. Bremslicht. Nummernschildbeleuchtung und nicht zu vergessen. natürlich mit E-Prüfzeichen. Eine Eintragung in den Kfz.-Brief ist nicht erforderlich.
denk ma das reicht doch oder? kann mir nich vorstellen dass das falsch is! Das wäre für den Händler fatal...
