Tempo 60 für Reimporte: was der Bund klargestellt hat
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Thalion -
August 19, 2026 at 6:47 AM -
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Reimportierte Simsons dürfen 60 km/h fahren. Das hat der Bund am 14. August nach dem Treffen der ostdeutschen Verkehrsminister in Gera erklärt. Bisher waren für diese Fahrzeuge nur 45 beziehungsweise 50 km/h drin, weil ihnen die DDR-Zulassung fehlt und der Bestandsschutz aus dem Einigungsvertrag deshalb nicht griff.
Die drei Bedingungen
... sind schnell genannt. Das Fahrzeug muss einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen, spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sein und als verkehrssicher eingestuft werden. Sind alle drei erfüllt, läuft die Simson wie gewohnt: ohne Zulassung, mit Versicherungskennzeichen und Führerschein der Klasse AM.
Wo es schon gilt
In Sachsen-Anhalt hat das Verkehrsministerium die Umsetzung noch am selben Tag verkündet, in Thüringen und Brandenburg gibt es zwar Zustimmung, entschieden ist dort aber nichts. Zuständig sind die Länder, ein Bundesgesetz gibt es dazu nicht.
Was ihr tun müsst
Von allein passiert nichts. Es braucht einen Antrag bei der Zulassungsstelle, und bis die eure Papiere geändert hat, gilt bei einer Kontrolle weiterhin der Wert, der dort eingetragen ist. Wer gerade mitten in einer Einzelabnahme nach §21 steckt, spricht den Prüfer besser jetzt schon darauf an.
Offen ist, wie der DDR-Typ und das Datum nachgewiesen werden sollen. Bei einem Ungarn-Import ohne Unterlagen dürfte genau da die Arbeit liegen.
Diskutiert wird das im Thread Reimporte dürfen in Sachsen-Anhalt legal 60km/h fahren. Berichtet dort gern, wie eure Zulassungsstelle damit umgeht.
Die Meldung aus Gera stammt von dpa, nachzulesen bei der Volksstimme und der Freien Presse. Was in Sachsen-Anhalt gilt und welche drei Bedingungen genannt werden, hat der MDR am 17. August aufgeschrieben.
Titelbild: Globetrotter19, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 3.0