• Hallo,
    meine Oma kam neulich von ihrer Reise wieder.
    Ich habe aber nicht gewusst das es eine Verkaufsfahrt ist sonst hätte ich ihr abgeraten!
    Und wie das halt so ist wird den Leuten das Zeug schön geredet wie toll und billig alles ist.
    Meine Oma hat da nen Vertrag unterschrieben wo drin steht das sie knapp 1000€ zu zahlen hat für Produkte die vielleicht wenns hochkommt im Einkauf 150€ Euro kosten.
    Angezahlt hat sie 50 € der Rest "bequem" in Monatsraten.
    Der Vertrag den sie erhalten hat war nur der Durchdruck.
    Ist das erstmal überhaupt rechtens?

    Hier der Inhalt der Rückseite des Vertrages:

    Lieber Kunde,

    an dieser Stelle finden Sie normalerweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als das berühmte “Kleingedruckteâ€.

    Wir haben dies bewußt weggelassen, da wir der Meinung sind, daß es in unserem Land genügend Vorschriften und Bestimmungen gibt.

    Daher gelten zwischen Ihnen und uns die rechtlichen Beziehungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    Bei anstehenden Problemen sollten wir rechtzeitig miteinander reden. Wir werden immer einen Weg finden.

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir werden Ihnen stets behilflich sein. Die Telefonnummern finden Sie auf jedem Schreiben, das Sie von uns erhalten.

    Mit soliden kaufmännischen Grundsätzen gepaart mit gesundem Menschenverstand freuen wir uns auf einen partnerschaftliche Geschäftsbeziehung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Kundenbetreuung

    Die Produkte sind alle noch original verpackt und sie sollen auf jeden Fall zurück!
    Reicht es da wenn ich da eine Kündigung an das Unternehmen schicke und die Artikel zurücksende?
    Ich hoff damit kennt sich jemand aus.
    Anbieter war die CVG -Clubfahrten Verkaufsgesellschaft mbh Heilshorn.

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    meine Nachbarin war bei ner Kaffefahrt dabei, die damit geworben hatte:
    bei Teilnahme erhalten Sie auf jeden Fall ein 32 teiliges Haushaltsset.

    Sie dachte sich, na da kann ich gar nichts verkehrt machen, und fuhr mit.

    Die Fahrt war absoluter Schrott, und Ihr wurde ständig versucht irgendeinen Krampf zwingend zu kaufen, wenn sie nichts kauft, müsse Sie da bleiben und darf nicht mit zurück fahren. Jedenfalls hat sie nichts gekauft und kam auch wieder mit zurück.
    Sie bekam sogar Ihr 32teiliges Haushaltsset.

    Nun ratet mal...


    eine Schachtel Streichhölzer

    stay tuned - mfg m@ngo

    Sounds like Satan scratching his nails on God's blackboard!!!! Fuckin' awesome.

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    einfach nicht zahlen und an den verbraucherschutz wenden...was wollen die denn?!

    falls es vor gericht geht, gibt es bestimmt noch eine handvoll anderer übern tisch gezogener kunden....


    vertrag hin oder her...ich würd drauf scheißen!

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    guck mal ins bgb: http://%22http//www.gesetze-im-internet.de/bgb/%22


    Zitat

    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    gucke erstmal, ob sie ein rücktrittsrecht im vertrag hat, sie sollte.


    wenn rücktritt ausgeschlossen wird, ist evt. was am vertrag faul.
    guck dann selber mal und meld dich hier.
    hast du keine eltern die das machen können?

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    chechen:
    Naja mit Eltern ist schwierig.
    Meine Eltern sind geschieden,meine Mutter will sich da drum nicht kümmern und mein Vater
    kann man leider solchen Sachen nicht anvertrauen.
    Ich habe noch bis Samstag Zeit dann sind 14 Tage um seit Kauf.
    Wie komm ich denn an die Vertragsbedingungen?
    Waren keine Dabei,nur die Frechheit die hinten drauf abgedruckt war was ich oben schon zitierte.

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    achso, ich habs vorhin garnicht richtig gelesen. na dann passts doch.
    ruf halt da an, sag das ding ist nichtig wegen der gesetzlich festgelegten
    kündbarkeit.

    dazu
    http://%22http//de.wikipedia.…esch%C3%A4ft%22

    außerdem können sie dir und deiner oma mal am tüffel tuten, wenn
    die versuchen mit billigen tricks an omas erspartes ranzugehen. du könntest
    ja mal den verbraucherschutz informieren (was an der stelle ne sehr gute
    idee ist).

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    Da werd ich lieber ein Schreiben aufsetzen.
    Gleich mit Einschreiben versenden.
    Bei einem Anruf hab ich ja nichts in der Hand.
    Die Geräte muss ich aber verschicken?
    Wenn ja auf meine Kosten oder den Empfänger zahlen lassen?
    Werd am Montag auf jeden Fall mal beim Verbraucherschutz anrufen.
    Die wissen sicherlich auch wie man da reagieren muss.
    Ist schließlich eine Sauerei was da mit den alten Leuten betrieben wird.
    Meine Oma ist mittlerweile allein und wollt sich eben mal ne schöne Fahrt machn
    und die hauen einem son Mist um die Ohren.

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    Erstmal nichts für ungut,
    aber meine Güte, kann deine Oma nicht mehr denken?
    Wenn ich mal meine Großeltern besuche dann läufte meistens die Flimmerkiste, u da bringen sie laufend sowas u das davor gewahnt wird.
    Ok, noch nie davon gehört zu haben (wie alt ist die den? :strange: ) u mal da mitfahren wollen um sich nen schönen Tag zu machen ist die eine Sache, aber sich dann so dermaßen aufs Kreuz legen lassen die andere.
    Ich mein, deine Oma wird doch zuwenigstens ab u zu Fernsehen gucken oder Zeitung lesen? Oder verbringt die ihren Tag allein u starrt die Wand an?

    Nichts desto trotz tut es mir natürlich leid für sie u finds gut das du helfen willst.

    Ich an deiner Stelle würde die Gute erstmal fragen ob sie den ne Rechtsschutz hat, wenn ja, sofort zum Anwalt u gut.
    Wenn nicht, erstmal diese Firma bzw die Besitzer googlen, die sind 100%ig schon bekannt. Dann findest du auch meistens schon die Tips im Netz wie man sich effektiv wehren kann. Oder rufst gleich die Verbraucherzentrale an.
    Da diese Verträge meist eh keinen Bestand haben würd ich mir auch keine großen Sorgen machen. Das wird schon wieder.. ;)

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    Rechtsschutzversicherung hat meine Oma leider nicht.
    Hatte ich gleich nachgefragt gehabt.
    Ist es eigentlich rechtens dem Käufer nur ein Durchschlag vom Originalvertrag aus zuhändigen?
    Widerrufsbelehrung hat sie auch keine erhalten,
    also 1 Monat Widerrufsrecht laut diesem Link.

    Die Rechtslage bei erworbenen Waren

    Grundsätzlich haben alle Teilnehmer an Kaffeefahrten ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 312 I Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und können ohne Begründung vom Kaufvertrag zurücktreten. Damit dieser Widerruf auch problemlos möglich ist, sollte schon bei Abschluss des Vertrages auf Folgendes geachtet werden. Im Vertrag muss das richtige Datum eingetragen sein und es muss der vollständige Name und die vollständige Adresse des Verkäufers angegeben sein. Viele Veranstalter benennen ihre Firma mit Phantasienamen und/oder geben als Adresse ein Postfach an. Beides reicht für den Zugang des späteren Widerrufs des Kaufvertrages nicht aus. Außerdem sollte in jedem Fall eine Vertragsdurchschrift verlangt werden. Der Widerruf selbst kann schriftlich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss erfolgen - aus Beweisgründen am besten per Einschreiben mit Rückschein. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht muss bei Vertragsabschluss gesondert unterschrieben werden. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, entweder weil sie dem Käufer gar nicht oder erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt wurde, so verlängert sich die Frist für die Erklärung des Widerrufs auf einen Monat. Achtung: Der geschlossene Vertrag kann nicht widerrufen werden, wenn die Ware nicht mehr als 40,- Euro gekostet hat, sofort bezahlt und mitgenommen wurde.

    Als Verkäufer ist die CVG Clubfahrten Verkaufsgesellschaft mbH genannt,Verkäufer mit der alleinigen Unterschrift nicht zu identifizieren.
    Wie sollte man mit den Waren verfahren?
    Die sollen wieder zurück,also per Post einfach mit Empfänger zahlt versendet?
    Funktioniert das?
    mfg

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    Hm, ist also ähnlich Fernabsatzgesetz - dann sollte es im Übrigen auch so sein, das wenn nicht mit der gelieferten Ware die Widerrufsbelehrung erfolgte sich der Widerrufszeitraum auf ein halbes Jahr ausdehnt.

    Den Versand zahlt i.A. immer der Kunde.

  • Re: KAFFEEFAHRTABZOCKE!

    Vor solchen Kaffeefahrten wird doch schon seit eh und je in den Kaffeeklatschsendungen der öffentlich-rechtlichen gewarnt. Wundert mich, dass da überhaupt noch wer teilnimment, aber alte Leute...

    Am besten den Verbraucherschutz kontaktieren, die sagen einem dann meistens, dass man sofort mit Widerspruch/Widerruf agieren soll und ggf. mit einer Anzeige wegen Wucher/Täuschung etc drohen soll. Die Anbieter der Kaffeefahrten spekulieren nämlich drauf, dass die Opfer nichts rechtliches unternehmen und leben dann von denen, die getrost bezahlen.

    Einfach mal googln, da gibts doch zisch Infoseiten.

    Ich sehe den Untergang für jeden Staat kommen, indem nicht das Gesetz über den Herrscher bestimmt, sondern dieser über das Gesetz.
    Platon

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