Ich hab was gelesen in ein Krankenversicherung Forumund ich hab mich an mein Problem erinnert... Ich hab mit meiner S51 B ohne Kennzeichen einen blöden Unfall gebaut: Bin im Wald (der für KFZ eigentlich gesperrt ist) gegen eine geschlossene Schranke gefahren.
Daraufhin bin ich ins Krankenhaus gekommen (für 3 tage)...
Jetzt kam ein Schreiben von der Krankenversicherung, dem ein Fragebogen beigefügt war, in dem ich u.a. den Unfallhergang schildern soll.
Nun meine Frage: Ist es erlaub, sich auf sein Mokick zu setzen und damit einfach den Berg runter zu rollen? Also auch wegen dem Kennzeichen...ich würde dann behaupten, ich wollte die Simme in die Stadt transportiern und hab sie den Berg rauf geschoben und bin dann beim runterrollen gegen die schranke gefahren. Ist das erlaubt???
Ohne Kennzeichen
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Re: Ohne Kennzeichen
aber ich komm grad ausm lachen nich mehr raus
erstens: sind unfälle immer blöd
zweitens: stell ich mir das grad bildlich vor mit der schranke
drittens: meinste die KV glaubt dir die geschichte?
und viertens: nein es ist nicht erlaubt gegen eine schranke zu rollen, auch nich den berg runter
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Re: Ohne Kennzeichen
Schreib, du wolltest zum "Tatzeitpunkt" dein Gefährt zur Werkstatt bringen, da es nicht lief und du es anmelden und fahren wolltest. Zum Hinrollen hattest du natürlich die Zündkerze ausgebaut. Dass der Wald für KFZ gesperrt ist, werden die wohl nicht wissen
Da das gefährt sich durch die "herausgedrehte" Zündkerze nicht mit Motorkraft bewegen konnte, kannst du eigentlich alles damit machen, denn Gesetzlich ist es dann wohl außer Betrieb gesetzt.
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Re: Ohne Kennzeichen
Sag, du bist mit dem Fahrrad gefahren, ganz einfach ?!?
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Re: Ohne Kennzeichen
Versicherungsbetrug begehen?
Erzähl die Wahrheit und lern daraus. -
Re: Ohne Kennzeichen
Aber wenn die Krankenversicherung überhaupt nichts zahlt?! Bzw schlimmer noch, er selbst alles zahlen muss.... Da sind sicher ein paar Verletzungen bei rumgekommen.
Ich würde allerdings nicht so viele Details hier reinschreiben, denn sowas passiert sicher nich überall und ständig....und Vater Staat liest mit...
mfg felix
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Re: Ohne Kennzeichen
Zitat von Felix992Aber wenn die Krankenversicherung überhaupt nichts zahlt?! Bzw schlimmer noch, er selbst alles zahlen muss.... Da sind sicher ein paar Verletzungen bei rumgekommen.
Ich würde allerdings nicht so viele Details hier reinschreiben, denn sowas passiert sicher nich überall und ständig....und Vater Staat liest mit...
mfg felix
ja und? im ersten Moment bezahlt die Krankenversicherung alles, und danach kann er alles in Raten abzahlen wenn sie wegen solch Unfug net bezahlen wollen.
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Re: Ohne Kennzeichen
Ich weiß ja jetzt nicht wie viel die Kasse für seine Verletzungen ausgegeben hat.
Aber wenn man mit vielleicht 30 gegen eine Schranke fährt ist da schon so einiges kaputt...
Und alleine die Liegekosten(Essen, Schwesternservice mit inbegriffen) für 3 Tage werden von der Kasse mit knapp 7000€ vergütet....Und wenn du dann vielleicht auf 10000 € kommst...
schönen dank. Da hast du eine schöne Vorbelastung fürs Leben.mfg felix
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Re: Ohne Kennzeichen
Du fährst Fahrrad, hast hinter dir Wild bemerkt und beim nach hinten gucken (Schreck) bist du gegen die Schranke gefahren. Lieber betrügen (das machen soo viele, warum nicht du auch noch) als die vorgerechneten 10.000€ zu zahlen.
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Re: Ohne Kennzeichen
nicht lügen oder betrügen... die wahrheit schön verpacken und das verpackte etwas drehn
mfg
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Re: Ohne Kennzeichen
Es gibt viele Nuancen der Wahrheit...
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Re: Ohne Kennzeichen
OK, wie es mit dem österreichischen Recht aussieht, weiß ich nicht.
Meine folgenden Überlegungen fürs deutsche Recht.So oder so, ohne Gewähr:
Die Krankenversicherungen leisten auch bei selbstverschuldeten Unfällen Erstattung (ungeachtet fällig werdender Eigenleistungen in Form von Zuzahlungen).
Wenn allerdings ein Unfall durch einen dritten (mit)verursacht wurde, so kann dieser in Regress genommen werden.Der Fragebogen dient genau dem Zweck, um in Erfahrung zu bringen, ob Schädigung durch dritte vorlag oder nicht.
Man sollte den auch beantworten.Andererseits ist es in der Praxis so, daß bei einem selbst verschuldeten Unfall, der im Zuge einer Straftat passierte, die Krankenkasse eine Selbstbeteiligung an der Kostenerstattung einfordern kann.
Z.B. nach einer Alkoholfahrt, die für einen im Krankenhaus endet.
Nur dazu muß dann auch erstmal eine rechtskräftige Verurteilung vorliegen.Also wenn auf dem Bogen eine Klausel steht, aus der hervorgeht, daß man alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat, so sollte man die ernst nehmen.
Einen Meineid zu leisten ist kein Pappenstiel.Im Grunde geht es hier sicher auch darum, daß nachträglich staatsanwaltliche Ermittlungen befürchtet werden.
Das könnte passieren, wenn ein zuständiger Sachbearbeiter quasi von privat Anzeige erstattet, schätze ich.Da müßte man den goldenen Mittelweg suchen, schließlich besteht für dich keine Pflicht, dich selbst zu belasten.
Also bei der Wahrheit bleiben und niemanden auf die Nase binden, wenn beim Unfall Verbindung zu einer Ordnungswidrigkeit oder vllt. gar Straftat besteht.
Kurz: Du bist eben auf einem Waldweg mit dem Moped gegen eine Schranke gefahren. Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden. Ende.
Das das Moped nicht versichert war, hat keinen zu interessieren. Und daß das Befahren des Waldwegs verboten war, darauf müssen die dann schon selbst kommen. Ist übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit, da wird dir niemand den Kopf abreißen.
Und was du überhaupt dort gemacht hast, ist völlig uninteressant. Schreib ruhig Spazierfahrt. Oder gar nichts.Übrigens, es kann schon passieren, daß irgendwann Kraftfahrer bei selbst verschuldeten Unfällen die Krankenkosten selbst tragen müssen.
Ist zwar noch nicht auf dem weg, aber Rösler hatte das im Juli schon vorgeschlagen:
http://www.heise.de/autos/artikel/Roesl ... 32710.html -
Re: Ohne Kennzeichen
Ich würde das auch so wie RustyCrankshaft sehen.
wir sind hier nicht in der usa (jaja ich weiss dass bigboss mittlerweile ne krankenversicherung eigeführt hat)
ABER: wieso sollte die Krankenversicherung nicht zahlen, auch wenn du an einem Unfall Schuld bist?
ich meine ja nur, du kannst auch durch andere unfälle in krankenhaus kommen und die versicherung zahlt (dafür isses da)- oder fällt man absichtlich die leiter runter?
- schneidet man sich mit vorsatz den finger ab?
- schüttet man sich kochendes wasser über die hände weil es spass macht ?also fährt man auch nicht absichtlich gegen eine schranke (
ich kenn den film jackass und es gibt leute die machen sowas aus spass aber das ist hier nicht der fall)
was eben das problem ist, dass wenn du sagst, dass du mit dem moped gefahren bist eine straftat zugibst (fahren auf nicht für fahrzeuge zugelassene wegen, fahren ohne abe)
egal ob du die zündkerze rausschraubst, dann ist dein moped ein "fahrrad"? (das auch nicht verkehrssicher wäre = kein licht)am besten sagen dass du mitm fahrrad unterwegs warst oder hat dich jemand aufm moped gesehn?
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Re: Ohne Kennzeichen
Zitat von eegalam besten sagen dass du mitm fahrrad unterwegs warst oder hat dich jemand aufm moped gesehn?
Nein. Vorsätzliche Falschaussagen sind eher selten am bestenMan könnte zum Unfallhergang sogar auch nur schreiben:
"Mopedunfall. Fremdverschulden auszuschließen" oder
"Verkehrsunfall. Fremdverschulden auszuschließen" oder nur
"Fremdverschulden auszuschließen"Zitat von eegalwas eben das problem ist, dass wenn du sagst, dass du mit dem moped gefahren bist eine straftat zugibst (fahren auf nicht für fahrzeuge zugelassene wegen, fahren ohne abe)
Hab dazu noch mal rausgesucht, wann die Krankenkasse eine Eigenbeteiligung an der Kostenübernahme geltend machen darf:
ZitatSozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche KrankenversicherungIn der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
§ 52
Leistungsbeschränkung bei SelbstverschuldenHaben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist zwar kein Verbrechen, aber immerhin ein Vergehen i.S.d. Strafgesetzbuchs §12.
Theoretisch wird die Kasse Interesse daran haben, unberechtigte Leistungen zurückzufordern.
Doch wie ich oben schon schrieb: praktisch muß dafür auch ein Strafbefehl existieren.Wenn der Unfall mit der Schranke damals nicht von der Polizei aufgenommen wurde und Strafbefehl wegen fehlendem Versicherungsschutz gestellt wurde, dann wird das heute auch nicht mehr passieren.
Überhaupt wird ja nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Manchen trifft's schon hart, hier hab ich grad noch was Interessantes gefunden.
Dafür werden in 10, 20 oder 30 ähnlich gelegenen Fällen die zuständigen KKen vergessen haben, Regress einzufordern
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