Durchgehende Achse legal bzw. Eintragung möglich?

  • Hallo,

    ich möchte gerne bei meinem S51 Neuaufbau eine durchgehende Achse am Hinterrad verbauen. Ich habe leider keine eindeutige Antwort gefunden ob der Umbau legal ist oder ob man es eintragen muss bzw. ob eine Eintragung überhaupt möglich ist.

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    MfG Max

  • Wie immer bitte bei einem Prüfer nachfragen, mWn. ist hier niemand Prüfingenieur oder Sachverständiger.

    An sich sollte das möglich sein, da die einteilige Hinterradachse meistens eine genormte Schraube ist und entsprechend sämtliche Materialeigenschaften bekannt sind.

    Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Umbau sinnvoll ist, die Montage des Hinterrads wird enorm erschwert und der Mitnehmer wird axial nicht mehr durch die Achsverlängerung in Position gehalten sondern kann im Kettenkasten herumwandern wie er lustig ist.

    Auf der Straße merkt man mMn. auch nichts von der höheren Steifigkeit der Achse, im Gelände kann das aber (vor allem in Sachen haltbarkeit) ganz anders aussehen.

  • von der erschwerten Montage habe ich nichts bemerkt, obwohl ich das Rad schon mehrfach draußen hatte. Die fehlende eingepresste Achsverlängerung hat mich aber auch etwas verunsichert. Bisher hatte ich damit jedoch keine Probleme.

    Wenn die Achsen nicht so einen Inbuskopf hätten, würde diese einteilige Variante auch gar nicht auffallen.

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