Meine Frage
Habe eine Scheidung durchlebt und musste ausziehen.
Konnte aufgrund von Platzmangel meine Simson S51 nicht mitnehmen! Habe Kaufvertrag von 2005 als Eigentumsnachweis.
Meine Ex-Frau hat mein Moped verkauft......
Kann ich es als gestohlen melden?
Mfg
Perschie
Frage zur rechtlichen Grundlage
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Re: Frage zur rechtlichen Grundlage
Eigentlich den Rechtsanwalt fragen, interessant ist ob ihre Frau die Papiere des Mopeds mit verkauft hat und wer im Kaufvertrag steht und und und.
Aber warum als gestohlen anzeigen?
Ich würde erstmal den Typen rausfinden und per Aussage was da gemacht wurde das Moped zurück fordern und von meinem Anwalt beide Seiten belehren lassen bevor ich die Keule auspacke.
Aber warum als gestohlen anzeigen?
Ich würde erstmal den Typen rausfinden und per Aussage was da gemacht wurde das Moped zurück fordern und von meinem Anwalt beide Seiten belehren lassen bevor ich die Keule auspacke.
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- SternExp
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Re: Frage zur rechtlichen Grundlage
Laut allgemeiner Rechtssprechung dürfte das eher als Unterschlagung gewertet werden.
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Re: Frage zur rechtlichen Grundlage
Danke für die Antworten.
Das Moped ist mein Eigentum hatte es als Lehrling gekauft.
Papiere hatte ich keine für das Moped.
Ich habe nur meinen Originalen Kaufvertrag aus dem Jahr 2005
Das Moped ist mein Eigentum hatte es als Lehrling gekauft.
Papiere hatte ich keine für das Moped.
Ich habe nur meinen Originalen Kaufvertrag aus dem Jahr 2005
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