Abbauen von Blinkern legal?

  • Moin,

    folgende Frage habe ich und zwar würde ich gerne meine Blinker an meiner S53 abbauen und auch sonstige Reste die auf eine ehemalige Binkelektronik hinweisen.

    Darf ich ohne BLinker fahren oder muss das in den Papieren vermemerkt sein das keine Blinker dran sind.


    kann ja sein das die bullen das ganicht wissen???

    bis denne...

    Schnella Als Die POZILEI Erlaubt...:rockz: :rockz:

  • Klar blinker sind schon besser als sich immer mit dem arm einen abzuwinken,doch gab es da nicht diese regelung das biss zu einem bestimten baujahr blinker kein "muss" sind????

    Wer die Wahrheit hören will, den sollte man vorher fragen, ob er sie ertragen kann.

  • naja....

    ich ...

    weil die nicht funzen und wenn se nicht dran sind kann die nicht funktion auch nicht bemengeld werden....

    Schnella Als Die POZILEI Erlaubt...:rockz: :rockz:

  • Zitat von Rockabilly31

    Klar blinker sind schon besser als sich immer mit dem arm einen abzuwinken,doch gab es da nicht diese regelung das biss zu einem bestimten baujahr blinker kein "muss" sind????

    Bei den modellen wo von Werk aus keine blinker drann warn, müssen auch keine angebaut werden.

    Aber ich meine in meiner ABE vom moped steht nirgends was von blinker obwohl sie von werk aus welche hat, also könnte man die weglassen.

    mfg

    S50 - Drag Bar - Blau/Orange - Klappfußrasten

    Passat 3bg 1.9 TDI 175 ps, AP Gewinde, SAT 8x19", Schwarzes dach, Leder/alcantare, oem schwarze scheinwerfer,

  • naja, also soweit ich weis steht ja in den papieren die man haben sollte, ob man blinker hat oder nicht, und soweit ich weis ist es erlaubt, wenn es in den papieren eingetragen ist, ohne blinker zu fahren!

    "Die Blinker können auch Komplett ab bleiben, da diese bis 125 ccm kein muss sind. Solten sie jedoch nicht funktionieren, müssen sie nach unten gedreht oder abgedeckt werden."
    http://%22http//www.simson-freaks.de%22

    das ist meine signatur

  • Zitat von Beibo

    "Solten sie jedoch nicht funktionieren, müssen sie nach unten gedreht oder abgedeckt werden."

    Falsch alles was an der karre dran ist muss auch funkionieren da hilft kein runterdrehen vor strafe mfg

    Aufbau Frühjahr '06
    S51/1 12V Sb-anlage, neue Felgen, Sava Mc26, Starschwinge, S53 Tank, alarmanlage, snake eye rücklicht, dragbar
    in Planung: S105/N von RT

  • Das iss das ding,einige drehn sie runter wenn sie kaput sind und die bullen sagen nichts,und dann gibts auch immer die überkorekten polozisten die das bemängeln.Komt ganz auf die beamten an und ihre Tolleranz denke ich.

    Wer die Wahrheit hören will, den sollte man vorher fragen, ob er sie ertragen kann.

  • Liegt ganz einfach daran, dass man bis vor ner Weile die nicht funktionierenden Blinker runterdrehen durfte, Gesetz wurde aber geändert, weiß nur nich jeder. (bzw. ist es immer noch sicherer nicht funktionierende Blinker runterzuklappen, damit der Hintermann bescheid weiß)

  • Ah das sie das gesetz geändert haben höre ich auch jetzt zum ersten mahl.Wo kann mann sich im I-Net über die gültigen gesetze zum tehma informieren???

    Wer die Wahrheit hören will, den sollte man vorher fragen, ob er sie ertragen kann.

  • ne es müssen keine blinker dran sein es gibt doch auch simme typen die von geburt an keine blinker haben! musst dann halt die hand raus halten!

  • Zitat von M4rkus

    ne es müssen keine blinker dran sein es gibt doch auch simme typen die von geburt an keine blinker haben! musst dann halt die hand raus halten!

    die Bullen sind doch nicht blöd wenn bei dir s51b draufsteht und du keine Blinker dran hast dann biste am arsch mfg

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  • ich weiß von nen kumpel das es schön teuer werden kann er hatte genauso gedacht wie du mfg

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  • mir ist das auch egal ich hab auch funzende Blinker dran mfg

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  • Die Gute alte Dekra hat mal zu mir gesagt das Blinker nicht pflicht sind.

    ][Yamaha Dt re][ S51][S51]

    !!!!!!!!!!!!!!GEGEN KTM!!!!!!!!!!!
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    Simson fahren ist KULT...

    ...wer keine fährt, hat selber Schuld!!!

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