Wenn Du Dir da sicher bist... Dachte Erlöschen der BE -> Versicherungsbetrug. aber gut.
Trotzdem muss bei jeder Straftat auch der subjektive Tatbestand berücksichtigt werden, der so gut wie immer uA Vorsatz ist. Wenn ich den Zähler zurück schraube, um den Wert der Karre beim Verkauf anzuheben, dann handle ich vorsätzlich.
Wo steht denn überhaupt, welchen Teil des Fz der Kilometerzähler messen muss? Wenn ich nen Austauschmotor bekomme? Oder bei nem Käfer eine neue Karosserie drauf setze? Muss ich dann den Tacho des alten FZ dran bauen? Was wenn er kaputt ist?
Solange man das nicht in der Absicht tut, die Kiste teurer verkaufn zu können, denke ich kann einem da nichts passieren. Man muss es halt dazu sagen beim Verkaufen.