wann verlust der 60km/h-zulassung?

  • mahlzeit!

    welche teile müssen auf jeden fall erhalten bleiben, um die 60km/h-zulassung zu behalten?

    nur der reine rahmen ohne gurt und verstrebungen?
    oder muss auch der motor diese zulassung besitzen? (wobei: woran soll man das bei nem motor erkennen, hat ja kein typenschild, oder?)

    wäre der umbau des rahmens auf zentrales federbein zB schon unzulässig?

    wie gesagt: es geht mir nicht um den verlust der BE, sondern nur rein um die 60km/h-zulassung!

    wie ich mir das so laienhaft vorstelle, müsste man doch um den puren rahmen herum alles mögliche, was ne ABE o.ä. hat, verbauen können.

  • Re: wann verlust der 60km/h-zulassung?

    Du hast eine Simme, die darfst du gnädigerweise mit 60 km/h offiziell fahren, und zwar nur im Originalzustand, basta!

    (Sie lasen eine grobe Zusammenfassung der Verkehrsrechtslage bezüglich Kleinkrafträdern der ehem. DDR.)

    Grüße
    k

  • Es ist eine Sonderregelung, demnach gibt es 'ne Menge Interpretationsspielraum. Gerätst du an einen Grünen mit wenig Verständnis und Eheproblemen, kann es sein daß der dein Möff wegen kaputter Hupe einzieht.

  • ...Aaaachtung, Story:

    Einem Bekanntem in Bayern wurde bei einer Verkehrskontrolle ein Star eingezogen, auf Verdacht... Wurde komplett zerlegt, 6 Monate später hat er ihn zurückbekommen, in Einzelteilen versteht sich ;)

    Es ist, vor allem im kapitalistischen Ausland, immer ein Risiko mit den Kisten rumzufahren. Je mehr Anhaltspunkte du den Bullen gibst, daß du was getuned hast, umso größer ist es.

    Auf Paragraphen rumkloppen kann man immer, das interessiert aber mitunter den Polizisten nicht.

    My humble opinion ;)

    Grüße
    k

  • Zitat von paradroid

    Es ist eine Sonderregelung, demnach gibt es 'ne Menge Interpretationsspielraum.

    rein rechtlich kann das gar nicht sein.

    und mit der polizei habe ich sicherlich eher weniger probleme. :wink:


    wüsste nur grad nicht, wer da fachlich der richtige ansprechpartner wäre. ein tüv-mensch vor ort in köln wohl weniger, glaube kaum, dass die hier nen plan von simson haben.

    hmm... vielleicht mal das KBA anschreiben?

  • Zitat von Herr-Jemine

    rein rechtlich kann das gar nicht sein.

    Je mehr du dich vom 'Stino'-Setup entfernst, umso schwieriger wird es die Rechtmäßigkeit deiner Umbauten darzulegen... + dem Interpretationsspielraum der Sonderregelung ergibt das potentiell-proportial mehr Stress je mehr du an der Kiste machst. ;)

    Und die 60km/h-Regel ist auch so 'ne Sache. Du fährst mit deinem Möff legal 60. Sobald du was machst, sei es leistungssteigernd ode sonstwie nicht den Vorschriften entsprechend, ist es egal ob du noch 60 fahren darfst oder deine ABE oder den Versicherungsschutz behälst. Du bist, wenn festgestellt wird daß deine Kiste unrechtmäßig im Verkehr ist, nicht mehr legal unterwegs. Sowohl was 60km/h angeht, als auch Versicherungsschutz und ABE.

    Das meinte ich mit 'basta' ;)

    Vorschriften was du tun darfst und was nicht gibts logischerweise. Wenn du dir 'nen Lenker ohne ABE ranschmiedest darfst du den fahren, ohne ABE darfst du's nicht, Schutzbleche darfst du in gewissen Maßen kürzen, und lauter Firlefanz.

    Mit allem anderen musst du (rein rechtlich und pipapo) zum TÜV, und der will auch Geld. Zentralfederbein muss imho 100%ig abegenommen werden.

    Was ich sagen wollte ist eigentlich... was wollt ich eigentlich sagen... Aja, daß du vielen Umbauten sowieso nicht mehr legal unterwegs bist, und das es dir entweder Wurscht ist, oder eben nicht, und du das dann am Besten bleiben lässt.

    So wie beim 60er. Das ist Tuning, wenn dir jemand genau in den Zylinder guckt könnte es, rein theoretisch und rechtlich, Ärger geben. Am Ende ist das aber, zumindest mir, Wurscht. Merkt eh keiner.

    Zitat

    und mit der polizei habe ich sicherlich eher weniger probleme.

    Achwas? Haben wir jetzt etwa tatsächlich einen Polizisten an Board??? Oder wie ist das gemeint? ;)


    Grüße
    k

    [/url]

  • Zitat von Herr-Jemine

    rein rechtlich kann das gar nicht sein.

    Sorry daß ich das nochmal zitiere...

    Beamter bist du 100%ig.! Richtig?

    Ich riech' doch den Paragraphenschimmel wenn er wiehert! ;)

    Nix für ungut...
    Grüße
    k

  • Also,

    generell hängt es nur am Rahmen. ABER Du kannst nicht alles dran bauen was ne ABE hat, zumindest nicht so einfach.
    Erstmal langsam: Generell ist alles an Veränderungen erlaubt, was schon in der DDR erlaubt war. Stichwört Bestandsschutz und Zulässige Umbauten.
    Danach müsstest Du bei allen Umbauten meiner Meinung nach zum TÜV.
    Allerdings gibts da Grauzonen, bei denen ich mir nicht sicher bin. So z.B. ne Vape. Die ist auch original in Simsons verbaut worden. ABER eben nicht in allen. Ob darum der Umbau bei allen Simons ohne weiteres legal ist, kann ich mir nicht vorstellen.
    Des weiteren gibts die netten Sachen mit E Zeichen. Diese sind auch immer etwas schwierig zu handhaben. Es herrscht ein grosser Fehlglaube (meine Meinung), dass alles was ein E Zeichen trägt auch automatisch verbaut werden darf. Das ist für Lichtanlagen wohl richtig aber es muss nicht für alle Teile gelten, weil diese E Regelungen nach Baugruppen unterschieden wird. Ähnliches gilt wohl auch für Teile mit ABE allerdings sind die doch Typenbezogen oder nicht? Und so viel Teile die ne ABE für Simson haben wirst Du nicht finden.

    Was den Zentralfederbein Umbau angeht bin ich mir ziemlich sicher, das du die 60er Zulassung verlierst. Und ich bin auch der Meinung, dass es sowohl um den Verlust der ABE und der 60er Zulassung geht. Wie gesagt, es geht beim 60kn/h fahren um den Rahmen. Verliert der seine ABE (durch einen Umbau z.B.), verliert er generell auch die 60er Regelung. Denn ist der nicht mehr Verkehrssicher muss er aus dem Verkehr entfernt werden. Ob es von den Vollstreckungsbeamten auch bermerkt wird, dass der Rahmen verändert wurde sei mal dahin gestellt.
    Du wirst bei grösseren Umbauten nicht um einen Einzelabnahme herumkommen. Vorallem musst du ja eigentlich nachweisen, dass dein Rahmen nach dem Umbau noch genug hält, darum könnte es nötig sein, dass Du für so einen Umbau gleich zwei Rahmen vorbereiten musst. Einner für die Materialprüfung und dann eben einer zum fahren.
    Das gilt natürlich nur, wenn Du das nicht schwarz machen willst.

    Gruss,
    olm

    P.S. Das ist meine MEINUNG und bei weitem keine Tatsache. Ich lass mich da gerne verbessern! Falls jemand Paragraphen weiss: Immer her damit!

  • Zitat von paradroid


    So wie beim 60er. Das ist Tuning, wenn dir jemand genau in den Zylinder guckt könnte es, rein theoretisch und rechtlich, Ärger geben. Am Ende ist das aber, zumindest mir, Wurscht. Merkt eh keiner.

    Wenn man mit Klasse 4 (bzw. heute M) oder der heutigen B unterwegs ist bedeutet ein 60er automatisch schonmal "Fahren ohne Führerschein" weil die 50cm³ überschritten sind. Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz ists sowieso.

    Ob man erwischt wird ist die zweite Frage, weil auffällig ists soweit ja nicht solang der Vergaser etc. Stino bleiben.

    PS: ich bin definitiv kein Bulle ;)

  • Zitat von Herr-Jemine

    rein rechtlich kann das gar nicht sein.

    [...]

    hmm... vielleicht mal das KBA anschreiben?

    und ob das sein kann! lies erstmal das was auf der KBA seite steht zwecks 60km/h regel! da ist nirgends ein paragraph oder sonstwas brauchbares was rechtlich handfest wäre

  • Zitat von lotte


    ...
    und ob das sein kann! lies erstmal das was auf der KBA seite steht zwecks 60km/h regel! da ist nirgends ein paragraph oder sonstwas brauchbares was rechtlich handfest wäre

    Also was das fahren mit 60km/h angeht, gibt es sehr wohl eine rechtliche Grundlage und auch Paragraphen.

    Weil ich keine Lust habe, dass nochmal zu schreiben >HIER< der Link.

    Gruss

  • Mir hat mal ein Bulle aus dem Ort erzähl, als ich ihn gefragt habe, : Ich habe meinen zylinder in die 60 ccm geschliffen ist das nun legal ?, oder was ?,

    Er hat gesagt, es würde keiner Merken, solang dein Moped nicht über 80 km/h fahren würde wäre das egal,

    "Würde keinen stören"

    MFG

    PS : Is auch ne äußerung von nem Bullen ^^ :wink:

    SM 100/3 M @ Vollcross ! ( 17-18 PS ) 24mm MIKUNI + RennPVL
    SM 60 6 Kanal Spezial ( 11-12 PS ) + 20mm MIKUNI + Vape + Sport KW + Umgebauter Leovince
    2-StrokeForce :D:D:D

  • Zitat von Devildriver

    Mir hat mal ein Bulle aus dem Ort erzähl, als ich ihn gefragt habe, : Ich habe meinen zylinder in die 60 ccm geschliffen ist das nun legal ?, oder was ?,

    Er hat gesagt, es würde keiner Merken, solang dein Moped nicht über 80 km/h fahren würde wäre das egal,

    "Würde keinen stören"

    MFG

    PS : Is auch ne äußerung von nem Bullen ^^ :wink:

    unsinn, das ist illegal...egal was DER sagt

  • Da bin ich nicht der meinung,

    Wenn ich einen Zylinder ein zwei mal schleif, aus Reparatur zwecken,
    is das kein problem,

    A) stellt das kein bulle fest, ob ich 60 ccm unter der haube habe,

    B) Wenn ers fest stellt, ist das KEIN Problem, dem unter anwendung von"normalen" Retorischen grundlagen zu erklären das der Zylinder kaputt war und mir die Werkstatt den ausgeschliffen hat.

    C) Wenn der trotzdem stress macht, hab ich den Bullen angepöbelt, und ihm gesagt : " Ich habe hier gut 60ccm in meiner Bude die geht gleich 20km/ mehr, und was sagst du nun ?"

    MFG PS: Mit Argument B) konnt ich alle Bullen IMMER überzeugen, und sie haben keine Probleme damit gehabt,

    SM 100/3 M @ Vollcross ! ( 17-18 PS ) 24mm MIKUNI + RennPVL
    SM 60 6 Kanal Spezial ( 11-12 PS ) + 20mm MIKUNI + Vape + Sport KW + Umgebauter Leovince
    2-StrokeForce :D:D:D

  • Zitat von olmone

    Also was das fahren mit 60km/h angeht, gibt es sehr wohl eine rechtliche Grundlage und auch Paragraphen.

    Hast du dir dieses einseitige PDF auch mal durchgelesen? Wo bitte ist da eine klare rechtliche Grundlage zu erkennen, was umbauten angeht?
    Ich persönlich würde den Schriebs maximal so interpretieren daß heute sämtliche Umbauten erlaubt sind, die auch zu DDR-Zeiten erlaubt waren ("Im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik").

    So, und nu streite dich mal mit irgendeinem Paragraphenreiter rum was denn nu die genauen Vorschriften damals waren...

    Und die Vape? Nachwendeersatzteil, gabs die schon vor dem 28.02.1992? Und ist die offiziell den Vorschriften der DDR entsprechend?
    Die Simme wurde ja nicht schlagartig mit der Wende geändert, aber offiziell entsprach sie nach der Wende den Vorschriften der BRD, oder?

    Versteht mich ma bitte, das ist alles gequirlter Mist, rechtlich und bürokratisch betrachtet. Und wenn man sein sogenanntes 'Recht' dann einklagt mag das auch klappen, mit Anwalt, viel Zeit, gesundem Nervenkostüm, viel Toner für den Drucker etc.

    Kommt eben immer drauf an was für Beamte man gerät, aber wenns die Falschen sind hat man schnell den Zonk.

    Grüße
    k

  • Zitat von paradroid


    ...
    Hast du dir dieses einseitige PDF auch mal durchgelesen? Wo bitte ist da eine klare rechtliche Grundlage zu erkennen, was umbauten angeht?
    Ich persönlich würde den Schriebs maximal so interpretieren daß heute sämtliche Umbauten erlaubt sind, die auch zu DDR-Zeiten erlaubt waren ("Im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik").

    Ja, den Schriebs hab ich mir durchgelesen und ich geb Dir Recht, dass wohl nur Umbauten, die schon zur DDR Zeit erlaubt waren, auch jetzt erlaubt sind. Und? Das hab ich doch auch geschrieben.

    Aber darf ich Dir mal ne Gegenfrage stellen? Hast Du den Fred auch aufmerksam gelesen? Und auch mein Zitat? Wenn Du den Fred liest, wirst Du die Paragraphen bezüglich 60hm/h fahren finden. NICHT bezüglich Umbauten!

    Zitat


    Und die Vape? Nachwendeersatzteil, gabs die schon vor dem 28.02.1992? Und ist die offiziell den Vorschriften der DDR entsprechend?
    Die Simme wurde ja nicht schlagartig mit der Wende geändert, aber offiziell entsprach sie nach der Wende den Vorschriften der BRD, oder?

    Was willst Du mir damit sagen? Diesen Absatz verstehe ich nicht. Ich bin mir wegen der Vape selbst nicht sicher! Hab das versucht zum Ausdruck zu bringen aber man liest halt immer, dass das ein orginal Ersatzteil war. Wenn das so ist und es auch schon vor 1992 zu kaufen war, ist die Lage eindeutig: BESTANDSSCHUTZ! Wenn nicht, dann nicht. Ganz einfach.
    Was aber nicht so einfach ist, ist die Frage: Selbst wenn die vor 1992 Ersatzteil war, dann gilt der Bestandschutz nur für die Fahrzeuge, für die die Umrüstung schon zu DDR Zeiten rechtens war. Aber welche waren das?
    Darum bin ich mir bei der Vape nicht sicher!

    Zitat


    Kommt eben immer drauf an was für Beamte man gerät, aber wenns die Falschen sind hat man schnell den Zonk.

    Grüße
    k

    Da geb ich Dir völlig Recht. Allerdings ist es immer gut, wenn man seine Rechte kennt. So kann man dann den Pozilisten freundlich darauf hinweisen, dass man mit Simsons eben 60 km/h fahren darf und das nichts mit Tuning zu tun hat :wink:

    Gruss

  • Zitat von olmone

    ...wenn Du den Fred liest, wirst Du die Paragraphen bezüglich 60hm/h fahren finden. NICHT bezüglich Umbauten!...

    So wollte ich das auch nicht verstanden wissen, ging ja nicht gegen dich, eigentlich sind wir ja ziemlich einer Meinung.

    Man liest aber immer wieder die Fragen von Leuten die eine absolute gesetzliche Sicherheit haben wollen, damit sie dann dem Polizisten sagen können 'Ich darf das, weil, §123013 Absatz B, Anmerkung 9x + Urteil vom 17.2.1996 Lanndgericht Buxdehude...'

    Sowas gibts einfach bei einer Sonderregelung nicht. Am sichersten, rechtlich gesehen (who cares ;) ), fährt man 'ne Simme immer noch Stino.

    Und An/Umbauten, die die ABE erhalten lassen, aber die 60km/h-Regelungen erlöschen gibts meiner Meinung nach auf keinen Fall. Was soll man dann machen? Auf 45km/h drosseln? Dafür bräuchte man wieder Vorschriften und Paragraphen, und damit müssten sich wieder Beamte auseinandergesetzt haben, und das glaub ich nich.


    Nix für ungut ;)

    Grüße
    k

  • @ paranoid: zu der story: die dürfen das gar ned machen!!! und wenn sie das machen und es war wirklich alles iO und dein kumpel hat ihnen auch versichert dass alles iO ist dann könnte er die bullenschw***e verklagen, oder? das müsste doch dann iwie gehen, weil so geht das in nem freien staat ja nicht!!! :motz: :motz: :crazy: :roll:

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