mahlzeit!
welche teile müssen auf jeden fall erhalten bleiben, um die 60km/h-zulassung zu behalten?
nur der reine rahmen ohne gurt und verstrebungen?
oder muss auch der motor diese zulassung besitzen? (wobei: woran soll man das bei nem motor erkennen, hat ja kein typenschild, oder?)
wäre der umbau des rahmens auf zentrales federbein zB schon unzulässig?
wie gesagt: es geht mir nicht um den verlust der BE, sondern nur rein um die 60km/h-zulassung!
wie ich mir das so laienhaft vorstelle, müsste man doch um den puren rahmen herum alles mögliche, was ne ABE o.ä. hat, verbauen können.