wann verlust der 60km/h-zulassung?

  • hi!

    rechtliche bindung haben in deutschland neben gesetzen ebenso verordnungen und erlasse.
    so gibt es zu zahlreichen gesetzen, welche quasi das grundgerüst einer bestimmten materie bilden, immer wieder neue (durchführungs-) verordnungen oder auch (ausführungs-) erlasse, welche sich dann mit den spezialitäten befassen

    diese jedoch als laie zu finden oder gar zu kennen, ist so gut wie unmöglich.

    dass das KBA nichts von weitergehenden verordnungen auf seiner website schreibt, bedeutet schon mal rein gar nichts. es ist auch nicht die pflicht des KBA, diese zu veröffentlichen.

    da in deutschland je nach region TÜV oder DEKRA für die überwachung der konformität zuständig sind (beides sind behörden), ist zuerst einmal dort nach den verordnungen zu suchen.

    und glaubt mir mal, sooo viel spielraum in der beurteilung haben diese behörden nicht.

    sprich: der TÜV wird mit tödlicher sicherheit bindende prüfverfahren haben, ob und wann eine (nicht) genehmigungspflichtige bauliche veränderung vorliegt (oder nicht).

    nun zum beispiel Vape:
    ich weiss es zwar nicht, glaube aber kaum, dass die Vape überhaupt ne ABE oder ähnliches besitzt. es gibt sowieso etliche anbauteile, wo überhaupt keine ABE oder teile-/materialgutachten erforderlich ist. ein beispiel wäre ne sissybar.

    im falle der zündung kommt es im prinzip wohl nur darauf an, ob sie die leistung steigert oder eben nicht. da sie das nicht macht, spricht auch nichts gegen den einbau. auch nicht, falls sie niemals zuvor in der DDR offiziell an einer simson verbaut gewesen sein sollte.
    ich kann auch hingehen und mir ne VW polo zündung in meinen opel corsa basteln, hauptsache sie passt und verändert nicht die leistung nach oben.


    zur frage, was überhaupt einerseits die BE erhalten, andererseits die 60km/h-zulassung erlischen liesse:
    sagen wir, ich verbaue einen einen kompletten zündapp-motor (klasse M). wenn der simson-motor jedoch voraussetzung (neben dem rahmen) für die 60km/h-regelung wäre, so hätte ich zwar immer noch (nach eintragung des motors) eine gültige BE, dürfte dann aber nur noch 40 bis 50km/h (je nach motorenalter) fahren.


    ich werd mal sehen, ob ich in den nächsten tagen die musse finde, mich mal mit dem TÜV in verbindung zu setzen.

  • Zitat von mopped

    ...verklagen, oder? das müsste doch dann iwie gehen, weil so geht das in nem freien staat ja nicht!!!


    Klar geht das, in der grauen Bürokratentheorie ;) Praktisch artet das aber meistens in soviel Papierstress etc. aus, daß sich das einfach nicht lohnt. Am Ende wollen die Polizisten dann von der Kiste ein komplettes TÜV-Gutachten, mal Beispielsweise gesprochen. Das darf man dann erstmal bezahlen, und wenn man Glück hat bekommt man das Geld vielleicht irgendwann auch wieder. Da gibt es soooo unendlich viele Spitzfindigkeiten.

    Will ja auch nicht den Teufel an die Wand malen, solche Vorfälle sind auf jeden Fall absolute Ausnahmen.

    Zitat von Herr-Jemine

    ich werd mal sehen, ob ich in den nächsten tagen die musse finde, mich mal mit dem TÜV in verbindung zu setzen.


    Würde mich auch interessieren. Wenn du was Konkretes rausbekommst, berichte bidde hier!

    Grüße
    k

  • die 60km/h zulassng KANN nicht erlÖschen! solange der rahmen weiter existiert hat dieser auch die 60er zulassung. egal was und wie du dran rumbaust. das deine umbauvorhaben eh nie abgenommen werden können wäre damit die ABE erloschen, nicht aber die 60er regelung...

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