moin
kurze fräge habe grade ein rücklicht bei mir gefunden, eigenbau aber mit nem e zeichen darf ich meine rückleuchte zu meinem kennzeichen nach links unten an die sozius strebe verfrachten?
danke im vorraus.
moin
kurze fräge habe grade ein rücklicht bei mir gefunden, eigenbau aber mit nem e zeichen darf ich meine rückleuchte zu meinem kennzeichen nach links unten an die sozius strebe verfrachten?
danke im vorraus.
Re: rücklicht nach links unten.
Nein darfst du nicht und genau genommen darfst du nichtmal das Kennzeichen da haben...
Re: rücklicht nach links unten.
hmm gibts dazu irgenteinen gesetzestext? und wenn ich mir nen rückstrahler anklebe?
Re: rücklicht nach links unten.
§53 Absatz 5 StVZO
Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein.
Re: rücklicht nach links unten.
Licht und Signalanlage:
Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E- Zeichen.
Doppelscheinwerfer: Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei gemeinsamer Streuscheibe.
Standlicht nicht vorgeschrieben.
Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken (Auslegungssache). Ein Nebelscheinwerfer darf nicht weiter als 250mm von der Mittellinie entfernt sein, und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Ich bleibe bei Umbauten der Fern- Abblendscheinwerfer immer deutlich unter den 250mm, damit war ich immer auf der sicheren Seite.
Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40cm höchstens 100cm (Das ganze Motorrad darf nicht breiter als 1m sein, also Vorsicht bei überbreiten Lenkern; die haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trikes etc. verbaut werden.) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Miniblinker (auch andere) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11" für vorne, bzw. "12" für nach hinten strahlende Bauteile.
Rücklicht: Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein (manchmal schon im Rücklicht integriert). Immer in Fahrzeugmitte! Das Kennzeichen muß beleuchtet sein. Nicht eintragungspflichtig.
Re: rücklicht nach links unten.
ich habe aber schon oft bei choppern gesehn dass das rücklicht sich links unten befindet samt kennzeichen.
ich dachte mir ich setz das rücklicht dort hin und bringe einen rückstrahler hinter der sitzbank an.
das rücklicht ist übrigens eine trabant nebelschlussleuchte wo ich den reflektor rausgenommen habe und ein s50 rücklicht innenleben eingesetzt habe. leuchtkraft ist besser als mein original!
Re: rücklicht nach links unten.
Tjo, wenn die Grünen nen schlechten Tag haben dann ziehen die auch die Chopperfahrer raus, das ändert nichts daran, dass es illegal ist...
Kannst es ja machen aber auf deine Gefahr und zudem: Das Rücklicht hat durch den Selbstbau auch keine Zulassung...
Re: rücklicht nach links unten.
bei choppern kriegt mans u.U. auch per einzelabnahme eingetragen, wenn am ende des fahrzeugs aus bauliche gründen kein platz dafür ist, aber ob sich das am moped lohnt wag ich zu bezweifeln
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