moin.
Iin dem Teilegutachten was man auf
unter Service für den m-lenker "HK l3" bekommen kann steht am ende folgendes:
Zitat"Es wird bescheinigt, das die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter der Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVo in der heute gültigen Fassung entsprechen ....."
Das heist doch das ich trotz dieses Gutachten noch zum tüv/dekra muss und den Lenker eintragen lassen muss weil ja da steht "..durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme..." oder seh ich das falsch?!
das gutachten zeigt nur noch mal das der lenker bedenken los verwendet werden kann wenn die änderung in die Papiere eingetragen wurde.
Wenn ich nem Polizisten dieses Gutachten zeige sagt der doch das ich den lenker noch eintragen lassen muss und gibt mir noch nen mängelschein oder so... denk ich ma. also bringt das Gutachten von fehlng.de doch nicht's. Man bekommt ja nen Teilegutachten beim Kauf des Lenkers dazu.
also sacht ma plz was dazu