Reklamations Rechte

  • hallo

    hab mal wieder ein problem und weis nicht was ich genau für rechte habe (und bei google finde ich nicht wirklich was bzw weis nciht nach was ich suchen soll)

    also ich hab mir in april ein kaninchen (weibchen) gekauft was angeblich vom arzt auch so bestätigt wurde.
    aber heute musste ich feststellen das es ein männchen ist.

    da es ein mangel in der beschaffenheit ist hat man doch das recht auf nachbesserung was hier ja nicht möglich ist oder neulieferung. oder kann man da gleich die nachrangigen rechte im anspruch nehmen also rücktritt vom kv +schadensersatz oder preisminderung

    ich hab vorhin bei der verkäuferin angerufen und da meinte sie das man es nciht umtauschen kann etc.

    stimmt das??? und welche gesetze sind das und wo finde ich welche da auf mein problem passen??

    hoffentlich könnt ihr mir helfen

    schon aml ein danke im vorraus

  • Re: Reklamations Rechte

    hi

    danke für den link

    ich hab ihr was interessantes gewunden

    Das neue Kaufrecht und seine Auswirkungen auf den Kauf/Verkauf eines Kaninchens
    Die neue Tiermängelgewährleistung
    Erhebliche Änderungen durch die Schuldrechtsreform haben sich hier im Jahr 2002 ergeben. Der Tierkauf ist dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen völlig gleichgestellt. Ob ein Auto, ein Korb, eine Leine oder ein Kaninchen verkauft werden, wird vom Gesetz gleich behandelt.
    Das Kaninchen als Kaufgegenstand
    Für den Kaninchen kauf gilt wie für alle Sachen § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als Vertragsgrundlage. Nach dieser Vorschrift wird der Züchter als Verkäufer durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Kaninchenkäufer das Kaninchen zu übergeben und ihm das Eigentum an dem Tier zu verschaffen, wobei das Kaninchen frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss. Im Gegenzug muss der Kaninchenkäufer dem Züchter den vereinbarten Kaufpreis zahlen und das Kaninchen abnehmen. Ein Kaufvertrag ist auch gültig, wenn er nur mündlich geschlossen worden ist,
    Wann ist ein Kaninchen mit einem Mangel behaftet?
    Die Juristen unterscheiden hier zwischen einem Rechtsmangel und einem Sachmangel. Ein Rechtsmangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein Kaninchen verkauft wird, der dem Verkäufer gar nicht gehört hat. Ein Sachmangel liegt zunächst in den Fällen vor, in denen das Tier eine vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist. Hier ist die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung entscheidend. Ein Sachmangel liegt aber auch dann vor, wenn sich das Kaninchen nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn er sich nicht für die übliche Verwendung eignet oder eine völlig unübliche Beschaffenheit aufweist. Unter den Begriff der Beschaffenheit fällt unter anderem der Gesundheitszustand des Tieres hinsichtlich jeder Art von akuter Krankheit oder Infektion (zum Beispiel einen Herzfehler oder Wurmbefall oder Flöhe). Des weiteren muss dieser Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen haben.

    Achtung!
    Zu der Beschaffenheit zählen aber auch solche Eigenschaften des Kaufgegenstandes, die der Verkäufer öffentlich oder in der Werbung geäußert hat. Daher ist dem Züchter anzuraten, vorsichtig beim Inserieren der Hunde und der Beschreibung der Tiere zu sein, damit durch diese öffentlichen Aussagen keine Haftungsfalle werden kann. Hüten Sie sich als Züchter also vor Aussagen wie zum Beispiel "besonders kinderlieb" oder "kerngesund". Überdies liegt ein Sachmangel vor, wenn ein anderes Tier als das verkaufte übereignet worden ist. Wann ist ein Kaninchen "neu"? Wozu ist dies wichtig? Zunächst sei angemerkt, dass die Unterscheidung in neu und gebraucht bezüglich eines Kaninchens völlig ungeeignet ist. Von der Unterscheidung, ob ein Kaninchen neu oder gebraucht ist, hängt es jedoch ab, wie lange für einen Mangel des Tieres gehaftet werden muss. Für einen "neues" Kaninchen beträgt die Mängelhaftungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre, für einen "gebrauchten" Hund kann diese Frist dagegen bis auf ein Jahr gekürzt wer-den. In der Rechtsprechung zeichnet sich ab, dass von einem "neuen" Kaninchen auszugehen ist, wenn sich das Tier im gewöhnlichen Abgabealter von acht bis zwölf Wochen ist. Eine genaue Grenze ist in der Rechtsprechung aber noch nicht ersichtlich, so dass prinzipiell bei dem Verkauf eines jungen Kaninchens davon auszugehen ist, dass ein "neues" Kaninchen verkauft wird. Anders ist es jedoch, wenn ein Kaninchen schon einen Besitzerwechsel hinter sich hat.
    Die Rechte des Käufers
    Zunächst hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Dies bedeutet Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach Wahl des Käufers. Die Lieferung einer mangelfreien Sache ist für den Tierkauf kaum angebracht, da es dem Käufer in der Regel wohl auf das spezielle Kaninchen ankommen wird und man das bereits lieb gewonnene neue Familienmitglied kaum einfach austauschen kann. Unter Beseitigung des Mangels würde man beispielsweise verstehen, dass das Tier vom Züchter zunächst vom Tierarzt auf Kosten des Züchters behandelt wird bis er gesund wieder an den Käufer zurück gegeben werden kann. Überdies kann der Käufer noch Ersatz seiner Aufwendungen beanspruchen, die ihm im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstanden sind. Dies könnten Nahrungskosten oder bereits aufgewendete Tierarztkosten sein. Ein Verweigerungsrecht des Züchters zur Nacherfüllung besteht allerdings, wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Wann hier allerdings die Grenze der Verhältnismäßigkeit erreicht ist, kann im Einzelfall streitig sein. Ist der Mangel (es liegt zum Beispiel ein angeborener Herzfehler vor) unmöglich zu beheben oder schlägt eine Nacherfüllung fehl oder kann der Verkäufer die Nacherfüllung berechtigterweise verweigern, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern. Handelt es sich allerdings nur um einen unerheblichen Mangel (Wurmbefall des Kaninchens), so scheidet die Rücktrittsmöglichkeit aus. Die Minderung ist auch bei geringfügigen Mängeln zulässig (Flohbefall). Der Käufer kann zudem vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen, wenn ihm die Nacherfüllung unzumutbar ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kaninchen schnelle tierärztlicher Versorgung bedarf. Bei einem Mangel des Kaninchens hat der Käufer grundsätzlich auch einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Als Alternative dazu kann der Käufer auch einen Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen. Allerdings ist es für die Haftung des Verkäufers notwendig, dass er den Mangel verursacht hat, ihn beim Abschluss des Kaufvertrages kannte oder hätte kennen müssen. Die Auslegung des Verschuldensbegriffes ist jedoch weit.


    Verjährungsfristen
    Der Verkäufer muss grundsätzlich 2 Jahre seit Übergabe des Kaninchens an den Käufer für Mängel des Kaninchens haften. Danach kann der Verkäufer sich auf Verjährung des Mängelanspruchs berufen. Diese Verjährungsfrist kann je nach Art des Kaufgegenstandes ("neu" oder "gebraucht"), des Vertrages oder der beteiligten Vertragsparteien verkürzt oder sogar auf Null reduziert werden. Liegt beim Verkäufer ein arglistiges Verschweigen (dieses ist durch aktives Tun als auch durch das Unterlassen eines Hinweises auf den vorhandenen Fehler möglich) des Mangels vor, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Käufers auf Mängelhaftung entstanden ist und der Käufer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis verjähren in einem solchen Fall die Ansprüche in zehn Jahren.


    das bedeutet doch das ich vom kv zurücktretten kann +vergeblicher aufwendungen verlangen kann bzw ein neues bekommen kann oder?

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