Servus,
hab vorne einen ETZ-Scheinwerfer mit Lampeneinsatz vom 2er Golf (Klarglas, Fadenkreuz und Angel Eyes), aber der Einsatz ist mit E-Nummer, kann ich das so fahren oder machen die Grünen da was?!
MFG
ETZ - Lampen erlaubt oder nicht?
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Re: ETZ - Lampen erlaubt oder nicht?
Zitat von EisenmannServus,
hab vorne einen ETZ-Scheinwerfer mit Lampeneinsatz vom 2er Golf (Klarglas, Fadenkreuz und Angel Eyes), aber der Einsatz ist mit E-Nummer, kann ich das so fahren oder machen die Grünen da was?!
MFG
Die E-Nummer ist kein Freifahrschein für alles, sonst könntest du ihn dir ja auch als Rücklicht anbauen. Sprich diese Verwendung ist illegal, denn ich meine auch der Lampeneinsatz vom Golf 2 ist von den Nebelscheinwerfern, oder irre ich -
Re: ETZ - Lampen erlaubt oder nicht?
Zitat von NOS_ Impossible
Die E-Nummer ist kein Freifahrschein für allesSo siehts aus, und da so eine Kombination sicherlich an einer Simson auffällt, werden dass sogar Grüne/Blaue sehen, die nicht so die Ahnung haben.
Ggf. kann man dir bei Nacht sogar die Weiterfahrt unterbinden. -
Re: ETZ - Lampen erlaubt oder nicht?
Zitat von NOS_ Impossible
Die E-Nummer ist kein Freifahrschein für alles, sonst könntest du ihn dir ja auch als Rücklicht anbauen. Sprich diese Verwendung ist illegal, denn ich meine auch der Lampeneinsatz vom Golf 2 ist von den Nebelscheinwerfern, oder irre ich :ask:Steht ja auch das Kürzel für die Identität(also Fernscheinwerfer) auf der "Streuscheibe" des Scheinwerfers
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Re: ETZ - Lampen erlaubt oder nicht?
mach mal nen bild davon überlege auch schon mit der lampe
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