• Re: Darf ich fahren????

    Zitat von Steffen20

    also mir haben noch n paar leute gesagt ich brauche i-ne bestätigung dass das ding in der ddr zugelassen war...
    stimmt das oder reichts wenn die polizei sieht dass das ne simson is? hab nämlich keine lust meinen führerschein nach ner woche wegen fahren ohne fahrerlaubnis schon wieder abzugeben


    Du brauchst theoretisch eine ABE, also eine Betriebserlaubnis. Die brauchst du aber bei jedem Kraftfahrzeug daß du in den Verkehr bringen willst, ist also nichts simsonspezifisches. In der ABE steht dann auch das Baujahr und damit ist die Sache für die Polizisten klar daß du das Ding mit 60 fahren darfst. Oft wollen die die ABE gar nich sehen, das Baujahr steht bei der Simme außerdem vorne am Typenschild, also ist auch ohne ABE nachvollziehbar daß die Simme unter die Sonderregelung fällt.
    Rechtlich betrachtet ist die ABE (Betriebserlaubnis) immer mitzuführen.

    Grüße
    /k.

  • Re: Darf ich fahren????

    Das stimmt so nicht ganz.

    Also die Sache mit der ABE ist richtig, die braucht man, die kann man aber beim Kraftfahrt-Bundesamt für die Simson ganz problemlos "nachbestellen", kostet 27€.

    Für die Frage, ob die Simme nun aber 60km/h fahren darf, ist eigentlich das Zulassungsdatum entscheidend, wobei ich mich frage, ob ein Moped in dem Sinne nicht "zugelassen" ist, sobald es das Werk verlässt - denn wie ein PKW per TÜV zugelassen wird es ja nicht, es bekommt ja einfach nur die ABE... verwirrend ist das ganze, weil im Gesetzestext zur Sonderregelung explizit von "Zulassung" die Rede ist.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

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