eintragungspflichtig? S51 Motor in S50 dauerhaft

  • MAHLZEIT.

    also ich hab nu vor mir dauerhaft nen S51 Motor reinzuhängen. nun meine Frage: Ist das eintragungspflichtig?


    MFG

    Ich habe die Forenordnung missachtet.

  • @ Google: Das dürfte noch nicht einmal das Problem sein. In den neuen ABEs steht ja auch keine Nummer mehr. Und an der Nummer lässt sich ja nicht (oder doch??) erkennen, ob es sich um S50 oder S51 handelt. Da macht deine Rahmenplakette eher Schwierigkeiten.

    @ Ratte: Frag am besten mal den TÜV-Prüfer deines Vertrauens *g*. Nee im Ernst...hier im Forum sagt jeder was anderes. Der eine meint, dass es kein Problem darstellt, weil es ein Austauschmotor ist. Der nächste meint, dass du damit ja die Leistung erhöhst...usw.
    Wenn du einen "Profi" gefragt hast, meld dich mal bitte.

    MfG DK

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • Frag einfach bei deiner Versicherung, die sollten das auch wissen.

    PS: Wolltest du nicht 90er 4K haben oder so? :wallknocking:

  • @ Google:
    Ich kann dir grad nicht folgen. Was willst du nun genau ändern?

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • Also ich weiß nur das die Motornummern irgendwie unterschiedlich sind. Ich habe auch einen S51 Motor in meiner 50 B2 drin. Aber das glaube ich interresiert keinen. Höchstens wenn der Motor gestolen ist. Aber interresieren würde mich das auch.

  • abe is keine pflicht mehr un somit fällt das mit der motornumemr schonmal weg,man dürfte eigentlich den s50 motor einfach so einbauen dürfen,im endeffekt haben beide karren (s51 und s50) fast die gleiche endgeschwindigkeit un den gleichen hubraum....

    also 48,9 ccm oda so....s50 un s51 sin ja nur versch typenbezeichnungen...

  • Irgendwie müßt ihr da komische Bullen haben. Mein Nachbar iss auch bei den Bullen. Der sagt, es iss genauso wie in DDR.
    Man braucht nur ein gültiges Papier das mit der Rahmennummer übereinstimmt.
    Motoren kann man 10 Stück rumliegen haben und täglich oder stündlich wechseln. Das geht niemanden was an, wenn der Motor nicht KFZ-Brief pflichtig ist.

    Wer andern eine Gräbe grubt, der selber selber in die Erde hubt.

    -gebannt

  • Es ist zB auch in einer Prüfungsfrage... es ist erlaubt nen Austauschmotor einzubauen mit gleicher Leistung etc., das kann man bei S50/51 vergleichen ;) sag ich mal... halt nur ned mit anderer Leistung dann gehts ned.

  • Also in meinem Buch "Simson Ratgeber" von Erhard Werner gibts ne Tabelle mit zulässigen umbauten und da steht drin das der Motor M531 o. M541 (also s51) zulässig ist bei ner s50.

    Fuhrpark:
    1x S50 Neuaufbau
    1x Kr51/2 stino
    2x MZ TS 150
    1x Yamaha XT 350
    1x BMW 318i E30

  • Das ist mal 'ne Info! Ob einem die Grünen sowas als Nachweis abkaufen, wenn sie wirklich mal stressen sollten?

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • kA, man kann ja ne Kopie von der Tabelle immer bei sich haben oder so.... :roll:

    Fuhrpark:
    1x S50 Neuaufbau
    1x Kr51/2 stino
    2x MZ TS 150
    1x Yamaha XT 350
    1x BMW 318i E30

  • also ich denke da musst du nichts umändern lassen(eintragungsmäßig)! wenn du deine zulassung bei der KbA nachbestellen willst musste die motornummer nicht angeben! musste ich auch nicht!

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