• Hallo,

    ich könne jetzt einen Sperber S80 = S83 beta günstig von einem Kumpel bekommen.
    Der ist aber leider umgemmeldet worden auf 50 km/h -> kleines Kennzeichen.
    Für mich wäre er nur interessant als S83 mit 75 oder 80 km/h Zulassung.
    Was hat der eigentlich als zulässige Höhstgewindigkeit? Ich hab beide Angaben gefunden.
    Und wie sieht es aus, wenn ich das Moped wieder als Leichtkraftrad Anmelden will?
    Der org. Zustand ist schon wieder hergestellt. Kann ich einfach zum Tüver gehen, der macht den Tüv und dann ist gut oder ist dann auch Geschewindigkeits-, Leistungs- und Abgasuntersuchung notwenig? Ist übrigens Bj 94.
    Und brauch ich erst ein großes Kennzeichen oder erst Tüv?


    Müsste es heute oder morgen schon wissen, kann aber keinen Tüver erreichen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. ;)

    Gruß Henning

    Nille-Racing-Team

    Mopedfriseur!!!

  • Re: kurze Frage zum S83

    also gehe am besten mal zum nem tüver und frage den wegen höchstgeschwindigkeit ob du sie über 81 km/h bekommst also 81 würden reichen. weil da ist versicherung viel billiger.
    und wegen tüv du musst zuerst zum tüv sonst bekommst es nicht angemeldet... weil brauchst tüv für...

  • Re: kurze Frage zum S83

    Danke :exclamation:

    das mit 81 km/h wird nix, weil ich nur A1 hab und bis ich 18 bin nur max. 80 fahren darf.
    Also wird die Höhstgesch. neu gemessen oder wie? Kann der nicht einfach die alten Daten wieder eintragen?

    Gruß Henning

    Nille-Racing-Team

    Mopedfriseur!!!

  • Re: kurze Frage zum S83

    Normalerweise hat der TÜV von den meisten Fahrzeugen Typenblätter im PC.
    Da bekommst Du wahrscheinlich die orig. 75 km/h eingetragen.
    Wird natürlich versicherungsmäßig eine teure Geschichte.

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