Hallo,
ich könne jetzt einen Sperber S80 = S83 beta günstig von einem Kumpel bekommen.
Der ist aber leider umgemmeldet worden auf 50 km/h -> kleines Kennzeichen.
Für mich wäre er nur interessant als S83 mit 75 oder 80 km/h Zulassung.
Was hat der eigentlich als zulässige Höhstgewindigkeit? Ich hab beide Angaben gefunden.
Und wie sieht es aus, wenn ich das Moped wieder als Leichtkraftrad Anmelden will?
Der org. Zustand ist schon wieder hergestellt. Kann ich einfach zum Tüver gehen, der macht den Tüv und dann ist gut oder ist dann auch Geschewindigkeits-, Leistungs- und Abgasuntersuchung notwenig? Ist übrigens Bj 94.
Und brauch ich erst ein großes Kennzeichen oder erst Tüv?
Müsste es heute oder morgen schon wissen, kann aber keinen Tüver erreichen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß Henning