Moped nur bis 45 km/h mit Autoführerschein

  • Hi leute,

    ich war heute bei der Versicherung meine Schwalbe anmelden (60 euros). Ein Kumpel will sich auch eine Kaufen, hat aber nur den Autoführerschein.

    Die Versicherungstante wußte leider nicht, wie schnell man Farn darf, wenn man nur den Auto schein hat. Also hat sie bei der Polizei angerufen... die wußten das auch nicht.
    Naja 5 min. später haben die zurück gerufen und dann sagten die, man dürfe nur bis 45 km/h fahren mit dem Autoschein.
    Jetzt haben wir einen Fehler gemacht >>> die haben gesagt, das jetzt in Guben und Umgebung die das Kontrollieren.
    Mir ist es wurscht ich habe A und A1 :mrgreen: aber mein Kumpel halt nicht.

    Mein Fragen jetzt
    >>> Wir müssen jetzt die Schwalbe für meinen Kumpel Drosseln auf 45 km/h. Wie machen wir das? Größeres Ritzel?

    Was kostet eine Neu abnahmen der Schwalbe ... sprich eine neue ABE für die? Da soll dann drin stehen das sie nur 45 km/h fahren kann, ist auch wichtig für die Versicherung!

  • Naja bei Auto ist der normale M dabei. Damit darf man ja eigentlich nur 45 fahren. Aber wegen der Sonderregelung für Simson, kann man mit der Schwalbe 60 fahren.

    Wer andern eine Gräbe grubt, der selber selber in die Erde hubt.

    -gebannt

  • Zitat von streberknebler

    iss schwachsinn das hatten wir hier schon 1000 mal also die führerschein klasse B beinhaltet die klasse M und damit darfst du mit der schwalbe 60 fahren sie muss nicht gedrosselt werden weil sie vor 1990 gebaut wurde und somit noch mit der zulässigen höchstgeschwindigkeit (60 KM/h )
    gefahren werden darf !

    Falsch!!! Schon zu DDR Zeiten wurde festgelegt das man mit einen Auto schein nicht schneller als 45 km/h fahren darf auf einem Moped!!! Das hat die Polizei extra nachgeschaut!

    edit: das nennet man auch Führerschein beschneidung!!! Wir gemacht damit man auf andere Moped (Klassen) umsteigt z.b. 125er

  • Zitat von sandarina

    Aber wegen der Sonderregelung für Simson, kann man mit der Schwalbe 60 fahren.

    Wo steht dat? Brauch das schwarz auf weiss. Unsere Bullen sind blöd :(

  • was sagt mein Kumpel nun dem Mann in grün? Schau bitte im internet und frage die simson fahrer??? Bräuchte schon sowas wie ein Gesetz wo die Sonderregelung drin steht. Ich kann schelcht mit dem typen diskutieren :x

  • Also aus dem Normalen führerschein geht nicht hervor ob man nun erst M oder B gemacht hat bei B istnatürlich M mit drinnen und man darf 60 fahren mit einer simson wenn sie vor Februar 1992 gebaut wurde bzw vor feb. 92 die Erstzulassung war.
    Scheiß drauf was die Bullen sagen wenn di einem Mit ner Anzeige kommen einfach Einspruch einlegen spätestens dann wissen sies genauer.

  • Bei BlaBla steht auf Seite 5 ein Thema darüber, da hat auch jemand den Gesetzestext in rot reingestellt.

    Wer andern eine Gräbe grubt, der selber selber in die Erde hubt.

    -gebannt

  • ich bin nochmal so nett

    Hier der satz aus dem gesetzbuch :
    Mit dieser Klasse M dürfen Kleinkrafträder bis max. 50ccm mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h geführt werden. Einige in der DDR hergestellte Kleinkrafträder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h (z.B. 'Simson') fallen nach Übergangsrecht (FeV: §76 Nr.Cool ausnahmsweise ebenfalls unter die Klasse M, dies jedoch nur, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 (!) in den Verkehr gekommen sind. Inhaber der Klasse B sind damit im Ausnahmefall berechtigt, ein solches Kleinkraftrad bis 60 km/h zu führen.

  • danke euch... ich dachte ich wüßte es besser :sorry:

    Ist echt genial jetzt darf er ungedrosselt fahren ... wird ein geiler sommer :rockz:

  • Zitat von gfksimson

    ich bin nochmal so nett

    Hier der satz aus dem gesetzbuch :
    Mit dieser Klasse M dürfen Kleinkrafträder bis max. 50ccm mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h geführt werden. Einige in der DDR hergestellte Kleinkrafträder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h (z.B. 'Simson') fallen nach Übergangsrecht (FeV: §76 Nr.Cool ausnahmsweise ebenfalls unter die Klasse M, dies jedoch nur, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 (!) in den Verkehr gekommen sind. Inhaber der Klasse B sind damit im Ausnahmefall berechtigt, ein solches Kleinkraftrad bis 60 km/h zu führen.

    hatte ich doch geschrieben oder ? hab den nämlich schon gesucht :mrgreen: :wink:

    so das stimmt auf jeden fall also dürfte das denk ich mal geklärt sein . scheiss auf drossel simson rulz :mrgreen:

  • Danke, danke, danke

    hätte da noch eine nicht gelöste Frage von oben :mrgreen:
    Was würde die ABE für die Schwalbe kommen? Er bräuchte die trotzdem noch, weil die verloren gegangen is.
    Das war es dann erstmal an dummen fragen :wink:

  • Zitat von sandarina

    Die mußt dir vom KBA schicken lassen.
    Dazu gibts bei Allgemein, auch ein Thema.

    ok nur vom KBA was hollen, dann weiss ich wie teuer es wird... irgendwas mit 25 euros

  • Zitat von gfksimson

    Also aus dem Normalen führerschein geht nicht hervor ob man nun erst M oder B gemacht hat

    ....und ich dachte schon das, dass Datum des Führerscheinerwerbs dahinter steht...Somit stände dann da:
    M xx.xx.xx
    B 18.03.05


    -.-

    Ich kenne keine Gesellschaft.
    Ich kenne nur Individuen.
    Margaret Thatcher

  • Richtig. Auf dem neuen steht dann aber auch das Datum, an dem du die anderen Führerscheinklassen erworben hast

    Ich kenne keine Gesellschaft.
    Ich kenne nur Individuen.
    Margaret Thatcher

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