holländische vertragsbedingungen

  • Hallo nen bekannter von mir hat vor paar tagen mit einer holländischen Firma einen Kaufvertrag abgeschlossen.
    Er wollte diesen jedoch widerrufen. Also da angerufen Situation klar gemacht und er dann so" da haben wir jetz nen Problem miteinander" und das war es.

    Mein Kollege hat gefragt was wir da nun tuen können und er meinte das er sich bis zum folge Tag erkundigen wolle ( Händler ) und ihn anrufen was er natürlich nicht gemacht hatte.

    Also haben wir angerufen. Er ging ans Telefon und legte einfach wieder auf ohne ein Wort zu verlieren. Wir gleich nochmal angerufen und siehe da das Telefon war aus.

    Was kann man da machen? Finde die Reaktion des Händlers unter aller sau :Mmotz:

    Mfg

    Blokka

  • Re: holländische vertragsbedingungen

    Also das Benehmen der Firma ist in diesem Falle unter aller Sau.

    Aber wie du schon richtig gesagt hast, hat er einen Kaufvertrag abgeschlossen, der vorerst rechtskräftig ist.
    Normalerweise kannst du innerhalb von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten, so lange du die Ware nicht erhalten hast, oder sie unverändert zurücksendest. In den Niederlanden gilt glaube ich nur ein einwöchiges Rückgaberecht.

    So lange sich jedoch der Händler querstellt und auf dem Vertrag beruht, kannst du nichts machen, das ist sein gutes Recht.

    Hat dein Kumpel denn schon bezahlt?
    Sollte das nicht der Fall sein, wird der Händler irgendwann von selbst zurücktreten, denn der Kaufvertrag wird nicht erfüllt und ist damit dann ungültig.

    Fahrzeuge:
    KR51/2 E 06 - 12/2010
    KR51F 09/2010 - 01/2011
    KR51/1 K 12/2011 - 03/2012
    SR4-4 02 - 07/2011
    S51B1-4 06 - 07/2011
    S51E 12V 10/2010 - 09/2011
    SR50/1 B 05/2012 - 06/2012
    S51B1-4 06/2012 - heute

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