Veräußerungsanzeige bei Verkauf??

  • Hallo Leute,
    habe mir vor kurzen mal ein größeres Maschinchen zugelegt (Suzuki SV1000 BJ. 2003).
    Nun hätt ich mal gern gewusst, ob der Verkäufer unbedingt noch eine Veräußerungsanzeige
    bei seiner letzten Zulassungsbehörde machen muss oder ob ich sie auch so wieder problemlos anmelden kann.
    Die Maschine wurde abgemeldet übergeben, ich habe Kaufvertrag, sowie Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 jeweils mit Abmeldevermerk hier. Das müsste doch eigentlich ausreichen, oder?
    Kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass ich die Veräußerung damals beim Verkauf meiner 125er der Kfz Stelle angezeigt hätte, und da gabs auch keine probleme mit einer erneuten Zulassung.
    Also wär schön, wenn einer von euch das genau wüsste.
    Vielen Dank schonmal und Freundliche Grüße
    Marius

  • Re: Veräußerungsanzeige bei Verkauf??

    Hallo.
    Das sollte keine Probleme geben! Kannst ja den Kaufvertrag mitnehmen, aber nichmal den wollten sie bei mir sehen. Ich denke der ausschlaggebende Punkt ist der Abmeldevermerk aufm Brief etc...
    Was du zur Zulasssung noch brauchst ist eine Versicherungsbestätigung in Form dieser EVB Nummer. Die bekommste recht schnell von deiner Versicherung, wenn du mit denen nen Vertrag machst!

    MfG

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