Reglement 3h Langstreckenrennen 11.10.2014 Harzring
Für alle Klassen ist Lederkleidung bzw. Motorradschutzkleidung Vorschrift!
In den Klassen LK3 bis einschl. LK5 ist ein Rückenprotektor Pflicht, für die anderen Klassen empfohlen!
Achtung Lärmbegrenzung (94dB) ist einzuhalten!
Bremsen: zwei voneinander unabhängig funktionierende (vorn und hinten)
Keine scharfen oder abstehenden Kanten an Fahrzeugteilen
Motor: keine Typfremden
Bekleidung: Pflicht für Helm, Handschuhe, Stiefel, Ledersachen (Lederkombi empfohlen)
Federelemente: freigestellt
Beleuchtung: keine oder abgeklebt, Grund: Splittergefahr
Notausschalter zur Zündunterbrechung
Handelsübliches Benzin (Nur von der Tankstelle)
Klasseneinteilung Leichtkrafträder
Klasse LK 1:
bis max. 54ccm Motor/Getriebe darf nicht verändert werden
Vergaser:
Original Vergaser, an dem keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, Bedüsung kann geändert werden
Luftfilter:
Frei
Zündung:
Original
Reifen:
Reifen mit Straßenzulassung (Dot-Nummer)
Rahmen:
Rahmengeometrie muss beibehalten werden, Rahmen zwischen Steuerkopf
und Motoraufnahme darf nicht gekürzt, verlängert oder durchtrennt werden.
Keine Veränderungen des Schwingbolzendurchmessers und der Position
der Schwingbolzenaufnahme im Rahmenrohr
Klasse LK2 :
max. 55 ccm (Bastelklasse)
Motoren bis max. 55ccm Zylinder, die modifiziert ( auch geschweißt)
werden können,
Vergaserdurchlass max.
24mm, egal bei welchem Vergaser
Reifen:
Freigestellt
Klasse LK3 :
maximal 87 ccm (Bastelklasse)
Klein- und Leichtkrafträder, mit max. 87 ccm
Vergaserdurchmesser max. 28 mm
Räder und Federelemente sind freigestellt
Fahrwerks-Tuning ist erlaubt. Die Grundgeometrie muss beibehalten werden.
Klasse LK4:
serienmäßige Motorräder, Leichtkrafträder, Hubraum max. 125 ccm
Vergaser + Bedüsung freigestellt.
Auspuffanlage freigestellt
Luftfiltergehäuse freigestellt
Zylinder, polieren von ein und Auslass erlaubt
Ansaugmembrane freigestellt
Änderungen am Kühler sind freigestellt
Ölpumpe und Ölvorratsbehälter dürfen geändert werden,
hintere Federelemente dürfen getauscht werden,
Fahrwerksgeometrie muss erhalten werden,
Gabeltragfedern und Gabelöl dürfen geändert werden
Weitere Bestimmungen allgemein:
Die Klasseneinteilung ist vorläufig. Wenn zum Nennungsschluss nicht genügend Nennungen in einer Klasse vorliegen, kann diese gestrichen bzw. mit einer anderen Klasse zusammengelegt werden.
Weitere technische Bestimmungen:
Alle teilnehmenden Fahrzeuge sind von der Zulassungspflicht befreit.
Keine Kühlflüssigkeit, außer reines Wasser .
Jedes Team bringt einen funktionierenden Feuerlöscher mit
Sturz in der ersten Runde nach dem Start = 5 min. Stop-Strafe beim Rennleiter
Gelbe Flagge nicht überholen, bei Zuwiderhandlung = 3 min. Stop-Strafe beim Rennleiter
Beim Aufsuchen der Box—ab roter Linie Motor aus und das Fahrzeug schieben bis Kontrollpunkt,
am Kontrollpunkt zur Auffahrt ist anzuhalten
Safetycar darf nicht überholt werden, bei einer Safetycarphase darf in die Box gefahren werden, Ausfahrt auf die Strecke erst wenn das komplette Feld am Kontrollpunkt vorbei ist.
Bei Fahrzeugausfall immer in Fahrtrichtung bis zur nächsten Möglichkeit zum Verlassen der Strecke schieben, außerhalb der Strecke kann auch entgegen der Fahrtrichtung geschoben werden, beim Begegnen in der Boxengasse hat immer der Vorrang der in Richtung Kontrollpunkt/Auffahrt schiebt.
Absolutes Rauchverbot in der Boxengasse
Der Aufenthalt und das Befahren der Boxengasse ist nur mit den Wettbewerbsfahrzeugen gestattet ( z.B. keine Roller, Scateboards, Fahrräder usw.)
Hunde und anderen Tieren ist der Aufenthalt in der Boxengasse nicht gestattet. Auf dem gesamten Gelände sind Tiere an der Leine zu führen.
Die Steckdosen in der Box nur für elektrische Geräte in der Box (max. 2000 W)
= alle Verstöße werden mit Zeitstrafen nach eigenem Ermessen des Rennleiters bestraft