Beiträge von Norbertus

    Hallo ckich, hab erst jetzt Deinen Beitrag gelesen mit sehr interessanten Links. Das Motorrad als Abschlepper ist der Hammer. Müßte in Deutschland auch gehen.
    Zwar darf man keine Krafträder abschleppen aber umgekehrt sicher möglich.
    Das Abschleppen so großzügig geregelt ist, ist wirklich nicht zu glauben. Man muß sich mal vorstellen: du schleppst jemanden ab der einen Motorschaden hat.
    Die Lenkung und Bremse funktionieren nur noch mit erheblichem Kraftaufwand weil die Servounterstützung nicht vorhanden ist.Der Fahrer hat keinen Führerschein
    und natürlich auch nicht viel Praxiserfahrung. Den schleppst Du jetzt ab mit einem Seil. Der knallt totsicher drauf.

    Noch besser: Beim, Abschleppen ist keine Zuglänge begrenzt, d.h. der PkW kann noch einen langen Wohnwagen hinten dran haben.
    Oder: Das abgeschleppte Fahrzeug ist eine Zugmaschine mit zwei Anhängern (und der Fahrer hat keinen Führerschein). Jetzt wissen wir auch warum der Warnblinker vorgeschrieben ist.
    Aber vorrangig ist der Notgedanke. Wenn ein Fahrzeug an einer Engstelle liegen bleibt und eine Gefahr darstellt, dann muß jedes Mittel recht sein und darf nicht
    an irgendeine dumme Vorschrift scheitern.
    Grüße von der Dreikantfeile

    Hallo ckich, danke für Deine Antwort, daß man mit dem Duo nicht schneller als 55 km/h fahren darf ist mir bekannt, besitze ich doch selbst eins.
    Meine Frage bezog sich hintergründig auf das Fahrverhalten bei höherer Geschwindigkeit.
    Aber wo steht denn geschrieben, daß man mit dem Gefährt nicht auf die Straße darf bzw. ein Duo nicht abschleppen darf?
    Ich sehe das vollkommen anders.
    In der Stvo ist das Abschleppen geregelt. Man muß unterscheiden zwischen dem Begriff Abschleppen und Schleppen!

    Abschleppen ist das Verbringen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs. Hier ist der Gesetzgeber sehr großzügig weil der Notgedanke vorrangig ist. Man will
    ein betriebsunfähiges Fahrzeug schnellstmöglich aus dem Verkehr schaffen.So braucht z.B. der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs keinen Führerschein.
    Auch kommen führerscheinrechtliche Vorschriften nicht zum Tragen. (kein Führerschein BE)
    Anders verhält es sich beim Schleppen. Hier wird ein betriebsfähiges Fahrzeug gezogen welches eigentlich alleine fahren könnte. (z.B. es soll zur Oldtimermesse )
    Dieser Vorgang ist genehmigungspflichtig.(kostet Geld)
    (Wie man ein Duo betriebsunfähig machen kann wissen wir alle)
    Zur Abschleppstange. &22a Stvzo sagt dazu: Abschleppeinrichtungen wie Abschleppstangen, Seile usw. unterliegen nicht der Bauartgenehmigung. Es ist
    egal ob Du ein Hanfseil, Spanngurt oder Drahtseil verwendest. Es muß nur stabil sein wie auch die Abschleppstannge von duobus. (sogar auch wenn nicht nötig, vom TÜV festgestellt)
    Außerdem glaube ich kaum , daß irgendein Polizist sich so genau auskennt. Also meine Meinung ist : Man darf ohne weiteres ein Duo abschleppen. Voraussetzung
    55 km/h+ Warnblinker an. Ich werde es im Falle des Falles bedenkenlos praktizieren.

    Hallo Duobus, vielen Dank für die schnellen umfangreichen Antworten und das Foto.
    Die Winkel am Boden sind ja richtig schön massiv. So muß es sein.Eine Stange zum Mitnehmen ,da kommt eigentlich nur eine teilbare Stange in Betracht, ähnlich wie man sie auch zum Abschleppen vom PKW benutzt.
    Nur ob der Aufwand sich lohnt und das zusätzliche Gewicht, ich weiß nicht. So richtig liegenbleiben mit dem Duo passiert selten. Irgendwie fährt das Teil trotzdem
    immer nach Hause. Etwas unglaubliches ist mir vor kurzem passiert:
    Alle 200 bis 300 Meter ist der Zündkerzenstecker der Duo im hohen Bogen von der Kerze während der Fahrt geprungen, ähnlich einem Sektkorken unter Druck.
    Selbst festhalten ging nicht, auch ein Engerklemmen des Metallsteckers brachte nichts- der Druck war zu hoch.
    Offentsichtlich ist die Kerze undicht und lässt Kompressionsdruck vom Motor durch, augenscheinlich ist aber die Kerze OK. Eine neue Kerze löste sofort das
    Problem.
    Viele Grüße von der Dreikantfeile Norbert.

    Hallo Duobus, auf dem Foto ist im Hintergrund der TÜV zu sehen. Hast du die Stange begutachten lassen?
    Wie verhält sich das Duo beim abschleppen?
    Bis zu welcher Geschwindigkeit fährst Du das Gespann?
    Benutzt Du einen Leuchtentäger, beim Abschleppen müssen ja beide Fahrzeuge mit Warnblinker fahren? Wenn ich in den Duorückleuchten bzw. Blinkern noch
    jeweils eine 12 Volt-Birne unterbringen kann dann könnte ich diesen Stomkreis direkt mit dem Auto verbinden. Schaun wir mal.
    Noch eine neugierige Frage: Was bedeutet gesendet von meinem GEM 701....? Viele Grüße

    Hallo Guido, an die Lösung mit den Rohrschellen hatte ich auch schon gedacht. Ich habe den Holzboden drin.
    Schweißen am Rahmen wäre nicht gut.
    Evtl. möchte ich die Rohrschellen am hinteren Querrohr befestigen weil das einen größeren Durchmesser hat. Die Abschleppstange wird dadurch natürlich
    etwas länger.

    Hallo Duobus, Du hast die Stange ja noch durch das Kurbellaufrad verbessert. Gute Idee!
    Mich interessiert noch die Verbindung am Duo. Sind die Winkel mit dem Holzboden verschraubt oder dem Querohr?
    Kannst Du bitte davon ein Foto machen? Muss nicht sofort sein.
    Das Thema scheint doch viele zu interessieren. Es ist halt beruhigend wenn man die Möglichkeit zum abschleppen hat.

    Viele Grüße von Dreikantfeile Norbert.

    Hallo zusammen, ich würde gern die Abschleppstange fürs Duo nachbauen.
    Weiß jemand wie die Verbindung mit dem Duo gemacht wurde? (Minutenschnelle Verbindung wie in der Verkaufsanzeige ist Voraussetzung)

    Viele Grüße von der Dreikantfeile Norbertus