Verurteilung: Vorsätzlicher Straßengefährdung nach 315c Abs. 1 Nr.2e, Fahren ohne Fe,Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauch.
Strafe: Gefordert 4 Monate Haft
Bekommen: 4 Monate auf 3 Jahre Bewährung,Führerscheinsperre für 12 Monate,5 Monate werden angerechnet,und 100 sozialstunden,Seine Karre durfte er Behalten.
Besonderheiten:Stand noch unter Bewährung.
Mit freundlichen grüßen