Zitat: "- Zylinder muss eine Graugusslaufbuchse besitzen, Außendurchmesser am Fuß max. 53 mm"
Warum muss das unbedingt auf 53mm begrenzt sein? Könnte man das nicht auf 54mm erweitern? Die max. Bohrung ist doch mit 46,5mm eh reglementiert.
Hintergrund der Frage ist, das man den Zylinder nach dem Tuba mindestens noch ein Schleifmaß mehr entlocken kann.
Grüße