Re: Führerschiein Klasse B und 125ccm?
Wurde der Führerschein vor dem 1.4.1980 ausgestellt, darf man ein Kraftrad mit maximal 125ccm, da der heutige A1 enthalten ist.
Nachzulesen hier.
Macht man heute den A1, darf man zunächst zwei Jahre lang eine 125er auf 80km/h gedrosselt fahren. Danach mit 15PS bzw. auf 120km/h gedrosselt.
Beim Führerschein Klasse A verhält sich das so:
vor dem 25. Lebensjahr gemacht -> 34PS, nach zwei Jahren offen
nach dem 25. Lebensjahr -> offen
Leistungsgewicht ist zweitrangig...habe es noch nie erlebt, dass darauf geachtet wurde - muss aber nichts heißen!
mfg
Cheater1478