Beiträge von htwuser

    Heute habe ich eine schriftliche Antwort vom Fahrzeugmuseum Suhl erhalten, die ich gerne mit euch teilen möchte:


    "Die Schlagzahl „E“ für Ersatzrahmen wurde bei den Simson-AWO Modellen hauptsächlich verwendet. Das „E“ wurde dann zur Rahmennummer hinzugefügt.

    Bei den Simson S50/51 Ersatzrahmen nur teilweise, eine Änderung der Rahmennummer musste man in der Betriebserlaubnis nachtragen lassen.

    Die von Ihnen angefragte Nummer/Buchstaben an der oberen Gabelaufnahme sind Nummern oder Buchstaben die der jeweilige Rahmenschweiser

    als Kennzeichnung eingeschlagen hat. Eine weitere Bedeutung hat diese Nummer/Buchstabe nicht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Technischer Service"

    Ja, das leuchtet ein, Möglicherweise war bei der Aussage vom KTA konkret meine eingeschlagene 2 gemeint. Laut Aussage vom Fahrzeugmuseum Suhl soll dagegen ein E an dieser Stelle am Rahmen für Export stehen. In diesem Fall wäre die Sache dann in Hinsicht auf die Ausstellung der KBA Papiere in negativer Hinsicht klar.

    So, für euch zum Update, ich hatte zwischenzeitlich sowohl bei der Polizei als auch dem Archiv beim Kraftfahrt-Bundesamt (KTA) angerufen. Die Polizei gab grünes Licht hinsichtlich Diebstahl und das KTA hat auf meine ausdrückliche Nachfrage angegeben, dass die schiefe 2 am Ende der Rahmennummer in Ordnung sei. Erst wenn mehrere Ziffern so aussähen oder auch die Abstände anders wären, gäbe es Grund zur Ablehnung. Weiterhin wurde die 2, die frontal auf dem Stirnrohr über dem Typenschild eingestanzt wurde, als positives Zeichen angesehen, dass es sich um einen originalen DDR Rahmen handelt.

    Ich sag mal so: wenn auf Nachfrage auch diejenige Behörde, welche für die Aussage ob rechtmäßig oder nicht zuständig ist, grünes Licht gibt, ist für mich alles ok. Mag sein, dass es unter historischen / museumsrelevanten Aspekten fragwürdig bleibt. Da ich das Gefährt aber als Nutzobjekt im Straßenverkehr einsetzen möchte, habe ich mein Anliegen damit erfolgreich klären können.

    Dennoch interessiert mich, wofür exakt die 2 auf dem Stirnrohr steht und habe dazu weitere Nachforschungen eingeleitet und werde euch berichten, wenn mir neue Informationen dazu vorliegen.


    Danke soweit und viele Grüße

    Marcus

    Für was die 2 steht kann ich nicht sagen. Sollte ich mich mit der Sache ans KBA wenden? Oder versuchen den Kauf zu "stornieren"? Ich habe einen Kaufvertrag von 2radgeber.de der folgenden Punkt umfasst:

    "Der Verkäufer versichert, dass das von ihm angebotene Fahrzeug bis spätestens 28.02.1992 erstmals in der Deutschen Demokratischen Republik in den Verkehr genommen wurde und gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt 3, Ziffer 2, Maßgabe 21 trotz bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18, Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt ist."

    Nützt mir das was für eine eventuelle Rückabwicklung des Kaufvertrages?

    Hallo werte Forumsmitglieder,

    etwa 25 Jahre, nachdem mir als Jugendlicher meine S51 zerfahren wurde, ist nun bei mir in nicht so ferner Zukunft die nächste Generation an der Reihe. Nachdem ich mich zu dem Thema Zulassung, Legalität, Exportmaschinen und so weiter auch hier im Forum belesen hatte, habe ich für meine Kinder eine S51 zum Aufbauen gekauft. Der Rahmen wurde gestrahlt und neu lackiert. Es war ein Privatgeschäft von Vater zu Vater und, was mir wichtig war, der Verkäufer hat neue Papiere zu dem Rahmen vom KBA bekommen. Diese Papiere scheinen echt zu sein, sie fassen sich jedenfalls so an, auch der Aufdruck ist sicher nicht auf einem heimischen Gerät entstanden. Was mich aber so ein klein wenig wurmt, ist die Tatsache, dass die am Rahmen eingeschlagene Nummer teils undeutlich zu lesen ist und zusätzlich die letzte Zahl offensichtlich schief eingeschlagen ist. Da dies aber anscheinend das KBA nicht dazu veranlasst hat, den Antrag abzulehnen, dachte ich mir, es wird schon ok sein. Auch die Bilder, die der Verkäufer ans KBA geschickt hat, habe ich von ihm dazu bekommen. Natürlich müssen das nicht die sein, die er wirklich geschickt hat.

    Denkbar wäre nun im worst-case für mich folgendes: Typenschild wurde ja vom Rahmen entfernt und neu angebracht zwecks Strahlen und Lackieren. Der Verkäufer könnte dann einen anderen Rahmen verwendet haben und dort die letzte Ziffer "ausgetauscht" haben o.ä. . Kann die Polizei bei einer Kontrolle, trotz der vorhandenen Papiere, dann die schiefe Schlagzahl beanstanden?

    Was ist eure Meinung dazu? Sollte ich noch beim KBA nachfragen, ob ich von denen die Bilder erhalte, die denen vorliegen zu dem Rahmen? Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken? Ist meine Vorsicht vielleicht auch eher hysterisch und übertrieben? Wenn ich die KBA Papiere einmal habe, könnte ja auch alles gut sein, da von oberster Stelle für gut befunden.


    Viele Grüße
    Marcus