Was erzählst du da für Käse?
Wenn das Teil ein Teilegutachten oder ABE hat und das soll in Kombination mit anderen Teilen, die ein Teilegutachten/ABE haben abgenommen werden, liegt es am Prüfer diese Kombination zu prüfen und abzunehmen wenn nichts dagegen spricht.
Was anderes ist es wenn laut Teilegutachten eine Kombination mit anderen "Zubehör" ausgeschlossen wird oder diese Teile kein Teilegutachten/ABE haben.
überhaupt keinen!
wenn die abe und das gutachten wasserdicht ist, gibt es natürlich keine probleme. ich sprach von prüfern, die mal ein auge zudrücken und estwas eintragen, was sie eigentlich nicht hätten eintragen dürfen.