Herrliche Sache, das endet dann ind er Kontrolle so:
"Wo sind ihre Blinker?"
"Brauch ich nicht"
"Woher wissen Sie das?"
"Internet"
Da wird der Herr Wachmeister sicherlich überzeugt sein. Jeder Polizist führt meines Wissens im Kfz eine STVZO mit. Hier mal auf Motorräder bezogen:
Thema Spiegel:
-97/24 EWG
vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2
Thema Beleuchtung:
-§49a-54 StVZO // 93/92 EWG
Blinker:
§54(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an[...]Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor[...]
Bremsleuchten:
- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
Radabdeckung:
-§ 30, 36a StVZO
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
Es gilt allerdings zu Unterscheiden, ob das Fahrzeug eine nationale oder eine europäische Zulassung besitzt (kann allerdings nicht sagen, ob diese regelung überhaupt bei Kleinkrafträdern greift; kenne die gesamte Problematik primär durch's Motorrad fahren). Desweiteren eben beachten: alles was dran ist muss auch funktionieren.
PS: Ich möchte nicht behaupten, dass hier alles "100% gesetzteskonform ausgeführt" ist (gefährliches Halbwissen), ich persönliche habe diese Paragraphen notiert und benenne diese bei Fragen der Polizisten, diese schlagen in der Regel kurz nach und geben sich damit zufrieden). Wer es genau wissen will kann die Paragraphen einfach googlen. Hilft im allgemeinen aber so erstmal schon weiter.