Re: BING Vergaser für eine Stino Schwalbe (KR51/2)
Thx alle!
Re: BING Vergaser für eine Stino Schwalbe (KR51/2)
Thx alle!
Re: BING Vergaser für eine Stino Schwalbe (KR51/2)
Hallo,
ich hab mir vor ca 2 Monaten eine S51 Bj 84 gekauft, bei der auch ein Bing-Vergaser verbaut ist. Da ich mich dann im Internet halb totgesucht und dabei bemerkt habe, dass viel gefährliches Halbwissen in den Foren kursiert (ich möchte da keinem ans Bein pinkeln, aber Sätze wie "Ich glaube dass, ..." helfen nicht rechtssicher weiter), habe ich mich entschlossen, es einfach mal beim TÜV drauf ankommen zu lassen.
Also habe ich beim TÜV Süd (München) angerufen und gefragt, wer sich mit Ost-Mopeds auskennt. Dort wurde mir ein Herr Krause genannt. Mit dem habe ich dann telefoniert, und der sagte mir, dass der Vergaser tatsächlich in die Papiere eingetragen werden muss, und dass das nur geht, wenn der Vergaser "passt". Ich soll einfach vorbeikommen, und er sieht sich das dann an. Geschätzte Kosten seinerseits: 30€ für ein Gutachten nach §19 (2) / 21 StVO.
Da war ich dann heute - und der Herr kannte sich tatsächlich mit meiner Simme aus. Ich habe ihm das Schreiben von Bing gezeigt, das beim Kauf des Bing-Vergasers beiliegt. Entgegen landläufiger Meinung ist dieses Schreiben *KEINE* ABE - wer genau liest, erfährt auch, dass in dem Schreiben steht, dass man beim TÜV die Änderung eintragen lassen muss. Allerdings hats dem TÜV-Gutachter die Arbeit erleichtert. Er hat dann mit der S51 ein paar Runden gedreht, und per GPS die Höchstgeschwindigkeit gemessen. Die war innerhalb der Toleranzgrenze von 10% um die Soll-Höchstgeschwindigkeit und Abgasvorschriften sind bei dem Baujahr nicht zu beachten gewesen (hat ein Kollege von ihm gesagt). Also ist der Vergaser in Ordnung und das hat er mir mit einem Gutachten bestätigt. Er hat mir dann eine "Begutachtung" ausgestellt, die aussagt, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht, sowie ein TÜV-Gutachten, das so ähnlich aussieht, wie die Fahrzeugpapiere vom Auto. Darin waren alle möglichen Werte nochmal eingetragen.
So, dann meinte er, dass ich jetzt "nur noch" zur Zulassungsstelle müsse um mir auf das TÜV-Gutachten einen Stempel machen zu lassen. Und genau dieses "nur noch" stellte sich als Problem heraus.
Bin also zur Zulassungsstelle gefahren, die Frau am Empfang hat gleich mal die Hände über'm Kopf zusammengeschlagen und mir prophezeit, dass mein Anliegen Ärger geben würde. Der zuständige Mitarbeiter meinte zunächst mal, dass ich mit der Original-Fahrerlaubnis des KTA eh nicht mehr fahren dürfte. Ich hab ihm dann gesagt, dass das nicht stimmt. Naja, egal. Er hat dann weiter rumgesucht, und immer behauptet, dass das Moped von der Firma "Suhl" hergestellt worden wäre
- und ich hab ihm immer gesagt, dass die Firma Simson heisst und Suhl der Ort der Fabrik war. Nungut, letztlich wollte er mir noch verkaufen, dass meine Simme leider Zulassungspflichtig war, worauf ich dann gemeint habe, dass ich ihm das nicht glaube. Er hat mir das mit irgendwelchen Zulassungsjahren begründet und ich hab ihm mal wieder gesagt, dass das nicht stimmt. Dann hat er genervt bei der Abteilung für Ausnahmegenehmigungen angerufen und der hat schließlich auch gebockt und gemeint, dass ich mit dem Teil gar nicht mehr fahren dürfte.
Ich hab dann mit dem Herrn von der Abteilung für Ausnahmegenehmigungen gesprochen, der hat erwartungsgemäß auch erstmal gebockt, aber hat dann selbstständig beim TÜV-Prüfer angerufen, der mir das Gutachten ausgestellt hat. Der hat ihm dann einen Auszug aus dem Einigungsvertrag zugefaxt - und schwupp, war die Sache erledigt. Hab mir dann den Stempel auf das Gutachten geholt (10,50€) und jetzt ist das Gutachten vom TÜV nach §21 StVZO i.V.m. §4 FZV und dem rückseitigen Stempel eine gültige Einzelgenehmigung mit Betriebserlaubnis.
Resumée:
- beim TÜV einen Experten für Simson finden
- TÜV-Gutachten erstellen lassen (30€)
- Mit TÜV-Gutachten zur Zulassungsstelle gehen. Dort Eintragung fordern und bei der Betriebserlaubnis auf den Einigungsvertrag, Kapitel?XI, Sgb.?B, Abschnitt?III, Ziffer?2, Maßgabe?21 (Bundesgesetzblatt?1990?II, S.?1101) hinweisen.
- Rechnung v. 10,50€ zahlen und Einzelgenehmigung erhalten.
Weitere Erkenntnisse vom TÜV:
- Scheibenbremsen mit Einzelzulassung nicht empfehlenswert, da ein sehr aufwändiges, und damit sehr teures Materialgutachten erstellt werden muss.
- Toleranzbereich für Höchstgeschwindigkeit liegt bei 10%, sollte aber nicht ausgereizt werden
- Umrüstung von 6V auf 12V Lichtanlage ist ohne weitere Eintragung rechtlich zulässig, soweit die komplette Lichtanlage (inkl. Gehäuse) auf 12V umgerüstet wird. Also einfach nur statt 6V eine 12V-Birne einbauen inkl. 12V-Lichtanlage ist unzulässig, da das Gehäuse der Birne nicht für die erhöhte Licht- und Wärmeleistung ausgelegt ist. War erstaunt, dass das ohne Eintragung geht, aber auch nach nochmaligem Fragen war der Prüfer nicht bereit, seine Meinung zu ändern.
So, habe fertig
Ich hoffe, es dient dem ein oder anderen.