Re: Rotes Mopedkennzeichen ohne Fahrzeugbindung... !?
Hab mal etwas gegraben:
Fahrzeugzulassungsverordnung §16: Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
Zitat:
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... G000300000
Mich hat damals die Allianzvertretung darauf hingewiesen, daß ein Fahrtenbuch zu führen ist, daraufhin hab ich bissl geforscht und obige Verordnung "entdeckt"
Seitdem führe ich fortlaufende Aufzeichnungen
Allerdings warte ich drauf, daß ich mit roter Nummer mal angehalten werde, ist in den letzten Jahren noch nie vorgekommen.