Beiträge von Lederhosnandy

    Hallo zusammen,

    § 76 Übergangsrecht
    § 6 Abs. 1 zu Klasse M

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Was bedeutet das?
    Erstzulassung oder wie?

    hab nämlich nur neue Papiere für meine Schwalbe, und da ist von Erstzulassung nichts zu lesen.

    Grüße Andy

    Hallo zusammen,

    Ich bin verzweifelt:

    Ich bin totaler Anfänger und hab mir ne Schwalbe KR 51/2 E gekauft.
    In der Auktion stand lediglich "Original Papiere sind vorhanden"
    Wie sich herausstellte sind es aber neue Papiere.

    Ich habe nur nen ganz normalen Führerschein B für auto bzw. Mofa.
    Ich kann nicht nachweisen, dass das Fahrzeug vor dem 28. Februar 1992 in betrieb genommen wurde.

    Darf ich die Schwalbe Fahren?

    Bitte helft mir!