Wichtige rechtliche Frage!! Vorkasse --> Paket 2x, 1x gez

  • Hi,

    ich weiß das es hier ein paar Leute gibt die die nötigen Quellen haben könnten, um mir zu helfen. Bitte diskutiert nicht mit mir über meine Persönlichkeit bzgl. einer vermeintlichen Entscheidung:

    Tatsache ist, dass ich mir für ~120Euro Waren in einem Internetshop gekauft habe. Dies lief über Vorkasse ab... Geld wurde also ordnungsgemäß überwiesen! Ein paar Tage später kam dann auch ein Paket (Rechnungsdatum 25.05, Rechnungsnummer 1200) mit dem alles iO war! Heute bekomme ich vom Nachbarn erneut ein Paket, obwohl ich keines mehr erwartet habe... Rechnungsdatum 27.05, ebenfalls Vorkasse, genau der gleiche Inhalt und die gleiche Rechnungsnummer! Ich habe also 2x das Gleiche Paket mit der gleichen Rechnungsnummer bekommen!

    Nun ist die entscheidende Frage: Wie siehts aus? Kann ich es behalten? Ich weiß das der Shopbesitzer ein Schlitzohr ist und von daher hab ich kein Problem damit... das bissel Geld macht ihm sicherlich nichts aus. Also wenn er mir etwas per Vorkasse schickt - obwohl es nicht bezahlt ist (wie gesagt das 1. Paket ist komplett bezahlt wurden) - wie läuft das dann?

    Es ist mir echt wichtig, denn ich muss wissen ob ich das Zeug ohne Gefahr benutzen darf oder nicht - momentan liegt es noch seelig in der Kiste.

  • na warum behälst du eine kiste und lässt sie so wie sie is in der ecke liegen und die andere pacckst du aus?

    Projekt 08 kann kommen
    - M951 :mrgreen:
    - SB
    - Vape
    - StiNo Lack

    -Wolf im Schafspelz-

  • Die eine "legale" habe ich schon 'ne ganze Weile und nutze das darin enthaltene auch, die andere kam ja erst heute vom Nachbar und ich habe sie noch nicht angerührt falls ich dann auf Betrug oder sowas verklagt werden KÖNNTE.

    War übrigens keinerlei Antwort auf mein Problem...

  • nach dem beitrag im forum wird der shopinhaber bestimmt alles gemerkt haben :roll:

    stillschweigen und behalten ist manchmal besser als laut fragen zu stellen

  • hat er(der shopbesitzer) schonmal bei dir gemeldet????wenn nich dann hat er es wahrscheinlich nicht mitbekommen und du kannst dat zeug ohne probleme nehmen....so würde ich dat machen

    "unterbrich deinen gegner nie,wenn er dabei ist einen fehler zu machen"
    Napoleon Bonaparte

  • also wenn de deinen nachbarn nicht leiden kannst dann sagste wenn ne vorladung zu dir kommen sollte das er es dir erst gestern gegeben hat und wenn de ihn leiden kannst denn sagste du hast dich gemeldet aber der eigentliche besitzer (shopbesitzer) nicht mfg

    Aufbau Frühjahr '06
    S51/1 12V Sb-anlage, neue Felgen, Sava Mc26, Starschwinge, S53 Tank, alarmanlage, snake eye rücklicht, dragbar
    in Planung: S105/N von RT

  • @Kuhbauer

    Du solltest mich nicht für blöd halten. Das Paket hat gar nichts mit Simson zu tun, mein Nickname ist überall anders und da kann gar nichts passieren ;)

    @schwarzfahrer

    Nein. Ich werds auch so machen nach einem Monat Wartezeit.

    @Milmer

    Ich kann ihn nicht leiden, genau so hab ichs mir auch überlegt ;)

  • steht nicht auf den Rechnungen immer mit drauf: "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers." ...oder sowas in der Art? Wenn sowas auf der Rechnung steht würd ich den Inhalt nicht verwenden. Am Ende mußt du sonst das Packet noch bezahlen.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • so wie das simsonfreak sagt ist das eigentlich rechtlich gesehen richtig.

    also theoretisch gehört es dir nicht und du müsstest es zurückgeben oder bezahlen.. aber wer machts? :roll:

    Verheize deine Reifen, aber nicht deine Seele !

    3x Polizeikontrolle, 1x Verwarngeld (Spiegel)

  • Nein, sowas steht da gar nicht. Und ich wiederhole: Es geht ja um den Spezialfall Vorkasse!

    ergo--> solidbob: LESEN. Bin doch nich blöd ;)

    NOS

    Ich nicht.. nicht mehr.. mir reichts.

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