hallo ich wollte mal fragen ob mann einfach so andere griffe dranbauen kann oder muss mann bestimmte haben und nach was guckt der tüv am meisten so und was muss ich beachten
tüv abnahme gibts da probleme
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also es müßen immer griffe nach DIN Gumminorm 69 verbaut sein! *g*
mal im ernst: da gibts keine bestimmungen. so lang du nicht irgendwelche scharfen kanten hast (was eher selten ist) sagt da keiner was.nach was der TÜV guggt? worum gehts denn? normal guggt der am meisten nach PKWs... mußt shcon etwas präziser werden.
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Naja aber heute weiß man nnie so genau was man darf und was nicht, vllt muss man ja bald ein teilgutachten auf der sitzbank haben, wer weis :mrgreen:
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Das ist quatsch!!
es gibt genaue Bestimmungen, solang man sich daran hält, passiert nix!! Benutze einfach mal die Such-Funktion hab schon viel in diversen Threads übers eintragen geschrieben!!
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danke für eure antworten jetzt noch eine frage, was ist mit der mz stoßdämpfer sind die erlaubt beim tüv
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das genau, wie wenn du fragen würdest ist ein Fahrwerk beim Auto erlaubt?? Alles was eine Bauartbedingte änderung an deinem Fahrzeug ist, ist auch Abnahmepflichtig, auser du hast eine Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. wie Z.b. beim S51 Enduro püff..
Ob nun jemand (Polizei) oder TÜV was sagt ist eine andere Sache, es besteht aber die Pflicht, die Sachen abnehmen zu lassen insofern keine Bescheinigung oder ABE dafür vorliegt!! Das heist nich, das jede Schraube eingetragen werden muss :wink:
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