• So da mich ein Ar*** von Polizist angehalten hatte und böse mit meinen nicht vorhandenen (alsoi einen hatte ich da noch so hängen) Blinkern und dem Spritzschutz usw. war hab ich mir mal ein paar Auszüge aus der STVO rausgesucht die ich ihm demnächst mal zeigen will.

    Nun meine Frage ich nen S50 N Baujahr 1975
    ich heb demnach keine Hupe + Blinker + ich fahre 60km/h
    mit was kann ich genau diese Ausnahmegenehmigung stichfest beweisen? Ich habe keine passende Stelle in der STVO gefunden?


    Meine Funde:

    Zitat

    Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
    (BGBl. II 1990, 889, 1100)
    - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

    Abschnitt III
    Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:

    (21)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Zitat

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §36a Radabdeckungen, Ersatzräder

    (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

  • N hatt übriges ne hupe also von daher können sie dir was... so eine genehmigung hätte ich auch gern. also wenn einer was hatt :roll: ps: wo kommst du her?

  • fr

    Echt ein S50 N hatte ne Hupe? Oh schade ich dachte nicht, dann schnell eine dran machen.

    Ich komme aus Düsseldorf und ich habe mein Moped nun schon ganze 4 Tage und wurde schon 2 mal angehalten. Gut, sieht auch sehr auffällig aus (Bilder kommen noch), aber ich hab nen Orginal 50er drinnen grade weil die Bullen mich so oft anhalten.

    aber heute der hat nur gemeckert (ich hab noch keine ABE)
    Das Ar*** hat sich über mich lustig gemacht:

    Ich: Das is ein S50 N (zeige auf Typenschild), der braucht keine Blinker.

    Bulle zu anderm Bullen: Der brauch auch keine ABE, der is ja ne N und nen Kennzeichen bekommste auch ohne ABE ne?

    Ich: Ja natürlich, ich brauche nur die Rahmennummer ect angeben.

    ....
    :crazy:

    So ein Arsch

  • tja das ist der nachteil der N. ich hab das glück im osten zu wohnen wo die N bei der polizei etwas mehr bekannt ist :mrgreen: ..... was ist mit einer abe? für was braucht sagte er brauchst du die?

  • also für die N brauchst du definitiv keine blinker!

    das steht auch irgendwo im gesetzbuch, das du für fahrzeuge die bauartbedingt keine blinker haben auch jetzt keine brauchst!

    der haken is aber der: wenn du auch nur einen einzigen blinker dran hast-mußst du alle vier ranmachen und sie müssen auch funktionieren!!

    also entweder alle dran und funktionstüchtig- oder alle ab und winke winke!

    aber du brauchst definitiv keine ABE damit du ohne blinker rumfahren kannst!

    die sache mit der hupe an der N is auch bissl anders!

    Sie hatt zwar eine, die läuft (hupt) aber über stromanschluß an zwei monozellen. Sprich taschenlampenbatterien.

    da haste mal nen schaltplan von ner S50N. den kannste dem bullen unter die nase halten!
    http://%22http//www.moser-bs.de/Simson/plaene/s50n.png%22

    aus S50N mach S50B deluxe:
    12V,Vape 70/3,S51 Lenkerkombi,Edelstahlfelgen,SR Stoßdämpfer(chrom),BVF16N3-4,ALLE Schrauben in Edelstahl, polierte motordeckel und tauchrohre

  • Moin. Wenn du dir beim Kba die Papiere (ABE) neu anfertigen lässt steht es dabei das du keine Blinker hasst. Steht zumindest so bei meiner N. Ne Hupe mußt du laut Gesetz natürlich haben, aber wenn juckt das schon...
    :wink:
    mfg tomz

  • Zitat von tomz188

    Moin. Wenn du dir beim Kba die Papiere (ABE) neu anfertigen lässt steht es dabei das du keine Blinker hasst. Steht zumindest so bei meiner N. Ne Hupe mußt du laut Gesetz natürlich haben, aber wenn juckt das schon...
    :wink:
    mfg tomz


    hast du mal ein bild von deinen papieren? würdest du das mal einscannen? :shock:

  • :oops: Oh, was hatte ich den da in Erinnerung?
    Muß das zurück nehmen und mir für die Verwirrung entschuldigen -
    mein Fehler!!!

    Da steht bloß:
    -Akku: ohne Angabe
    -Lima/Anlasser: 6V 31/21W/-
    das war alles zum Thema Strommännchen

    Ansonsten nur Angaben zur Masse, Maßen, Motörchen, Rahmen, Bremse... u.s.w. so wie ich das jetzt gesehen hab...

    -Akku: ohne Angabe daraus könnte man jetzt natürlich schließen das du sowas wie Blinker nicht hast... aber ausdrücklich stehts nit drin

    sorry :oops:

  • Re: STVO

    Zitat von dj-flubber

    So da mich ein Ar*** von Polizist angehalten hatte und böse mit meinen nicht vorhandenen (alsoi einen hatte ich da noch so hängen) Blinkern und dem Spritzschutz usw. war hab ich mir mal ein paar Auszüge aus der STVO rausgesucht die ich ihm demnächst mal zeigen will.
    Nun meine Frage ich nen S50 N Baujahr 1975
    ich heb demnach keine Hupe + Blinker + ich fahre 60km/h
    mit was kann ich genau diese Ausnahmegenehmigung stichfest beweisen? Ich habe keine passende Stelle in der STVO gefunden?

    Was möchtest du denn dem Herrn in (noch) grün jetzt genau beweisen ???
    Es gibt eine BE (Betr.erl.) beim KBA für das Fahrzeug, in der steht alles drin, 60km/h sind statthaft ... :?: :!:

    Sagst dem netten Herrn mal nen schönen Gruss von mir, er möchte sich bitte alsbald bei der örtlichen technischen Überwachungsvereinigung einfinden um eine Nachschulung in Sachen StVZO abzuleisten !!! :motz:


    Zitat von lieblingsberliner


    die sache mit der hupe an der N is auch bissl anders!

    Sie hatt zwar eine, die läuft (hupt) aber über stromanschluß an zwei monozellen. Sprich taschenlampenbatterien.

    ... kleine Korrektur, es waren / sind vier Monozellen (ehem. R20)

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