• Hallo
    ich hab ma ne frage
    einer aus meiner stadt hat n roller und naja bei ihm steht drinne 50cm³ und "zugelassene geschwindigkeit:70km/h" und er hat einen B führerschein. Darf er den roller fahren? und is es möglich das der roller so eingetragen wurde das er offiziel 70km/h fahren darf.
    Und er hat ein normales moped versicherungskennzeichen... also bissl unglaubwürdig oder?

    mfg

    sorry das es wieder nich um simson geht

    Simson KR51/1 S im Aufbau


    [biete: kr51/2 rahmen(ohne papiere)]

  • Wenn er 50cm³ und "zugelassene geschwindigkeit:70km/h" hat darf er kein Versicherungskenzeichen dran haben weil er nur je nach bj 50km/h oder 45Km/h eingetragen haben darf um ein Versicherungskennzeichen dran zu haben.
    An sonsten großes Nummernschild wenn er wirklich die Geschwindigkeit für das Rollerding eingetragen bekommen hat.
    Und fahren darf er die Kiste dann nur ab Führerschein A1.

    An sonsten 50ccm je nach bj 45Km/h oder 50Km/h eingetragen und mit Versicherungskennzeichen, dann darf er die mit Klasse B fahren weil die Klasse M mit drin ist.

    mfg sumo-driver

  • aber die simme is doch auf 60km/h eingetragen, ne. ist es nich irgendwie möglich das mit dem M führerschein über drei ecken auf 61km/h umtragen zu lassen? :mrgreen:
    aber ich denk mal sowas is ohne weiteres nich möglich.

    mfg booknote

    S51- original
    S51- Feldmoped
    SR50- 60/4 by RMJ
    KR51/1- original Neuaufbau
    Suzuki RM 250
    Ford Escort Feldauto^^

  • Man darf mit M nicht mehr als 50 fahren (einzige Ausnahme sind halt unsere Simmen).
    Alles was mehr als 50ccm und 50km/h (bzw. 45km/h) schnell ist muss ein großes Kennzeichen haben und darf nicht mehr mit M gefahren werden.

    Ich gehe davon aus, dass die ABE gefälscht ist oder sonst wie besorgt wurde.

    Eine Eintragung gibt es (zu 99,99%) so nicht dafür und selbst mit 70 in den Papieren muss er ein großes Kennzeichen und mind. A1 haben um das Dingen legal bewegen zu dürfen.

    Zur Zeit Mopedlos...
    100ccm, 7PS, 85km/h, nicht von Simson...
    Pro Bing, Pro Stino-Optik

    Ei reit a dschörman Modorbeik...:strange:

  • Zitat von Simson Heizer

    Wenn er nen führschein aus ddr zeiten hat könnte er nen moped schein auf a1 umgetragen haben

    DAS glaube ich kaum,wieso soll ein DDR mopedschein heute aufeinmal auf a1 ungetragen werden können? ich meine auf welchr grundlage mit dem DDR SCHEIN DURFTE MAN auch nur 50ccm fahren und mehr nicht!!

  • Zitat von rennsemmel

    ...mit dem DDR SCHEIN DURFTE MAN auch nur 50ccm fahren und mehr nicht!!


    es gibt glaube ich diverse Sonderregelungen. Z.b. wenn man die Autofleppen vor (lass' mich lügen) 1981 gemacht hat, darf man damit Maschinen bis 125ccm fahren, ohne extra Motorradführerschein. Logischerweise mit großem Schild, aber man darf.

    Grüße
    k

  • Richtig diese Regelung gibt es--aber keine wo ich 50ccm auf 125ccm (bzw-A1)Umgetragen bekomme --nur weil ich einen DDR führerschein besitze bzw besaß --zu DDR zeiten musste man über 50ccm einen Motorradschein besitzen und das war damals die klasse A --a1 oder sowas gabs nicht--nur bis 18 jahre bis150ccm fahren-- danach konnte man wenn man genug geld hatte sich eine ETZ 250ccm zulegen und fahren ohne nochmal eine prüfung ablegen zu müssen,aber ab 16 jahre konnte man 150ccm ungedrosselt fahren das war natürlich absolut geil--so fand ich das jedenfalls :mrgreen: :mrgreen:

  • Zitat von simson_s_51_c_fan

    aber dann darfse autobahn heizen

    kleinkrafträder dürfen generell nicht auf die autobahn

    Ich habe die Forenordnung missachtet.

  • Zitat von sumo-driver

    Ratte
    Auf Autobahnen herrscht eine Mindestgeschwindigkeit von 61Km/h die mindestens eingetragen sein muss.
    Deshalb dürfen auch Kleinkrafträder mit min 61Km/h eingetragen auf Autobahnen fahren!

    mfg sumo-driver

    Aber dann ist es doch ein Leichtkraftrad und kein Kleinkraftrad mehr.

    mfg.

  • Zitat von Mr Simson S51

    [quote="sumo-driver":383uks1c] Ratte
    Auf Autobahnen herrscht eine Mindestgeschwindigkeit von 61Km/h die mindestens eingetragen sein muss.
    Deshalb dürfen auch Kleinkrafträder mit min 61Km/h eingetragen auf Autobahnen fahren!

    mfg sumo-driver

    Aber dann ist es doch ein Leichtkraftrad und kein Kleinkraftrad mehr.

    mfg.[/quote:383uks1c]

    genau, deshalb kein moped kennzeihen undein lkr schein ist erforderlich

    "Understeer is when you hit the wall. Horsepower is how fast you hit the wall, torque is how far you take the wall with you."

  • Zitat von sumo-driver

    Naja ich mein ja den grundsinn, das Fahrzeuge die min 61Km/h fahren auf die Autobahn dürfen.

    mfg sumo-driver

    Was natürlich Schwachsinn ist, den solche Schildkröten sind dann Verkehrsbehinderung NR1.
    Meiner Meinung nach sind Autobahnfahrten erst wirklich sinnvoll, wenn das Gerät seine 90-100 schafft.
    1. Will man vorwaärts kommen
    2. Will man dann und wann auch mal langsamere Überholen (wird mit A1 schon schwer)
    3. Mit langsamen 2rädern müsste man dann dauerhaft rechts fahren, also wo die meißten Busse und LKWs fahren. Da wird man auch leicht übersehen, die Folgen kann sich jeder denken.

  • also ich bin mit der s83 aus Spaß ma auf der Autobahn gewesen (der vorbesitzer hatte se "groß angemeldet"). ich sag ma lustig wars. wollte das einfach, wer kann schon behaupten das er mit seiner simme legal auf der autobahn war :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

    2-3km waren das,.....is sau gefährlich!!!

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