abe beim lenker??

  • Grundsätzlich gilt für alles (egal Blinker, Lenker....)
    -wenn eine ABE (roter Zettel) dazu ist wo auch der Fahrzeugtyp an dem das Teil angebaut wird aufgeführt ist dann das eintragungsfrei
    -wenn nur ein teilegutachten dazu ist muss man es eintragen lassen! Der Dekra Prüfer überprüft anhand des Teilegutsachtens ob das Teil richtig montiert wurde

    Mfg Markus
    P.S. bei mir ham sich die Bullen mit dem Teilegutachten zufrieden gegeben :lol:

  • Zitat von SR50 Aufbau

    Ich denke kannst du einfach dranbauen,hat bei uns auch keiner gemeckert.Einfach dran,ABE in die Tasche und feuer frei

    hm, also wenn hier alle auf deine tipps hören würden... :roll:

  • Zitat von SR50 Aufbau

    ja was ist denn,ihr habt euch viel zu kleinkariert.wenn nichts riskiert,der nicht gewinnt.so einfach

    denke mal du wohnst irgendwo in ne kuhdorf wo 1 mal im jahr die bullen hinkommen... oder du hast deine fleppen nich lieb... oder zuviel geld :mrgreen:

  • alles quatsch bei uns sind ein haufen bullen unterwegs und die gucken bei simmis ganz genau,du musst nur wissen,was dein recht ist und wenn du abe hast kann es dran oder nicht,wozu hast du sonst die anbauerlaubnis

  • Zitat von SR50 Aufbau

    alles quatsch bei uns sind ein haufen bullen unterwegs und die gucken bei simmis ganz genau,du musst nur wissen,was dein recht ist und wenn du abe hast kann es dran oder nicht,wozu hast du sonst die anbauerlaubnis

    abe heißt nich anabauerlaubnis, das mal ganz nebenbei.
    und in der regel reicht kein teilgutachten... liegt halt auch an den bullen,wie sie drauf sind und wieviel ahnung sie haben...

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