Blinker und das Gesetz

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von Christian05

    Hallo
    Nein es ist egal was für ein Typ es ist. Gibt da ein Gesetz dafür!!!!
    mfg


    na dann bin ich mal gespannt...
    Falls du den Gesetzestext findest überweise ich dir 20 Euro. (leicht verdientes Geld)

    PS:
    So ich geh jetz mal die Handbremse in meinem Auto ausbauen, die funktioniert nichtmehr richtig; und früher gab es ja auch Autos ohne Handbremse. ;)

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von robbx79

    dann mache ich die plakete ab und sag es ist ne "N"

    in dem versicherungsschein steht ja nur - hersteller Simson :lol:

    na und nun :mrgreen:

    Wenn du das Typenschild erst bei der Kontrolle abmachst wird es ja schon zu spät sein^^ :wink:


    Grüße :rockz:

    Simme:
    -> verkauft

    Neue Spaßmaschine:
    Yamaha XT 660 X
    Termignoni Sportauspuff > brutaler 1-Zylinder Sound 8-)

    Auto:
    Opel Corsa C GSi ;)

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Übrigens der Paragraph ist: §54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO (5)

    Aber wichtig ist, was im kompletten Datensatz bei der Vorführung des ersten Fahrzeugs stand. Also in der BE für die Fahrzeugreihe. Das ist nicht nur der Wisch, den man vom KBA bekommt, sondern da sind alle technischen Daten für den Fahrzeug Typ drin. Und wenn da drin steht mit Blinker muss Euer Fahrzeug auch Blinker haben.
    Falls Ihr ohne Blinker fahrt, sollte Ihr Euch übrigens aus Berlin fernhalten, da ist das wohl bekannt...

    @ venturina schick mir mal pn wegen bankverbindung!

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von S60Rider

    Wenn du das Typenschild erst bei der Kontrolle abmachst wird es ja schon zu spät sein^^ :wink:


    Grüße :rockz:

    ich machs mit klettverschluß fest - da gehts schneller ab :mrgreen:

    natürlich jetzt und für immer...

  • Re: Blinker und das Gesetz

    außerdem muss man garkeinen tacho dranhaben, nur wenn einer dran ist muss er beleuchtet sein.

    ich wäre wirklich verwundert wenn irgendjemand einen mängelschein vorweisen kann wo etwas vom tacho draufsteht.

    Zitat von Petsen

    Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von g33k0

    Und trotzdem is es gesetzlich verboten die einfach runter zu drehen ;)

    Und naja, wer ohne Blinker fährt is entweder lebensmüde oder aber lebt aufm Land...

    Ich weiß nicht was ihr immer mit den Blinkern habt, es geht gut ohne zumindest komm ich bei meiner N damit prima klar. Sicher sind Blinker extremst praktisch aber grade bei Sonne von hinten trau ich denen net so und halt dann sicherheitshalber noch den Arm raus^^
    Ok ich wohn aufm Land und bin ein Jahr Mofa gefahren^^

    Umbauen ist cool, original zeitlos


    Stolzer Wessi, wir haben Bananen und ihr nicht :)

  • Re: Blinker und das Gesetz

    also ohne blinker hätte ich im stadtverkehr angst.

    wegen dem Tacho .

    klar laut stvzo muss er dran sein aber findet mal was im bußgeldkatalog.

    Zitat von Petsen

    Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?

  • Re: Blinker und das Gesetz

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

    Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor?

    zählt die simson dazu?

    weil dann ...naja

  • Re: Blinker und das Gesetz

    ja die mopeds mit 50ccm außer sperber sind kkrs und alles drüber lkrs

    Zitat von Petsen

    Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Nochmal: Simson brauchen im Prinzip keine Blinker ABER Sicherheitseinrichtungen die vom Werk aus verbaut waren müssen weiterhin verbaut werden und auch funktionieren.
    Ihr könnt Euch natürlich versuchen auf §54 berufen aber wenn Ihr an die falschen geratet gibts halt nen Mängelschein.
    Aber das müsst Ihr selber wissen. Ich find meine Ochsenaugen cool und damit ist es mir egal.

  • Re: Blinker und das Gesetz

    fassen wir einfach mal zusammen, entweder dran, funktionstüchtig und dann den sicherheitsvorschriften entsprechend, also bauartbedingt bzw. e-prüf, hinten innenkante blinker zu mittelachse fahrzeug mindestens 12cm abstand, vorne 17cm und dazu 10cm mindestabstand zur innenkante des scheinwerfers

    oder eben ab.

    Zitat von Petsen

    Unklar? Jo, mir ist bisher schleierhaft, wie du es mit deiner sozialen Inkompetenz geschafft hast, ein halbwegs zufriedenes Leben zuführen. Tust du doch, oder?

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von olmone


    Das stimmt so nicht! Ist das Fahrzeug beim Bau mit Blinkern ausgestattet gewesen, müssen diese auch dran sein und funktionieren. Die einzige Simson, bei der das der Fall war, ist die S51N die für den Bergbau konzipiert war, wie ich mal gelesen habe.
    Es kann natürlich sein, dass der Pozilist nur weiss, dass 50er keine Blinker haben müssen und deswegen keinen Stress macht ABER es kann Ärger geben. Das ist das Problem.
    Wie man oben sehen kann, kommt es auch immer auf den Beamten an. Rein rechtlich gesehen müssen alle Simson bis auf die S51N funktionierende Blinker haben (EDIT: Zumindest die ab der Vogelserie. Bei Spatz und KR 50 bin ich mir nicht sicher ob die ab WErk Blinkanlagen hatten.../EDIT).


    Kannst du den Paragraphen raussuchen, ich bezweifle die Theorie.

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Nö.

    Wenn Du es nicht glaubst, musst Du Dich selber schlau machen. Ansonsten versuch Dein Glück mit dem oben genannten § und reg Dich nicht auf, wenn Du Ärger bekommst.
    Ein Tip noch: Google mal in Richtung Einzelabnahme und Abnahme für Serienfahrzeuge...

    Gruss

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