Re: Auf Probefahrt geblitzt
@ munz
Gesetzt dem Fall, sie haben das Kennzeichen notiert!
Dann hat man 2 Aussagen von Beamten die das Kennzeichen gesehen haben, das ist der Beweis, das er da lang gefahren ist.
Dazu kommen die anderen....
Re: Auf Probefahrt geblitzt
@ munz
Gesetzt dem Fall, sie haben das Kennzeichen notiert!
Dann hat man 2 Aussagen von Beamten die das Kennzeichen gesehen haben, das ist der Beweis, das er da lang gefahren ist.
Dazu kommen die anderen....
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Würd ich jederzeit anfechten.
Beide Bullen können es nich gesehen haben. Einer iss für das Gerät verantwortlich, der andere für die Schreiberei. Da bleibt schonmal nur noch einer.
Der kann ja nu wieder einen Sehfehler haben, auch wenns nur kurzzeitig war. Oder er kann nich richtig schreiben. Also muß der erst mal zum Seh- und Schreibtest. Dann muß noch Entfernung und Winkel, vom Auto zum Moped gemessen werden, um errechnen zu können, ob das Nummernschild überhaupt zu erkennen war.
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Boah soviel Dummnöl noch nie gelesen!
Was du so alles weißt...
Anfechten darfst du doch, dann wird halt der Richter entscheiden...
(PS: das ist echt Müll was du geschrieben hast)
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Macht mal keinen Aufriss...wie wär's denn, so hätte ich es gemacht, wenn du zu dem Händler gehst, sagst, was passiert ist und mit ihm verhandelst, dass du die Kosten übernimmst, die evtl. auf IHN zukommen. Der muss nicht aussagen, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. "Sie können Ihre Aussage verweigern...blablabla..."
Sei mal ein wenig erfinderisch. Wenn das kein Unmensch ist, macht der das.
MfG, KP
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Wenn er die 3 Punkte in Kauf nimmt
Re: Auf Probefahrt geblitzt
ne der kriegt die punkte doch nich!
wenn er sagt es ist jemadn gefahren aber ewr weiß wirklich nicht mehr wer, dass kann ihm keiner was. sie sagen höchstens dass er nächstes mal doch aufschreiben soll wer mit seinen maschienen fährt und gut. allerhöchstens muss er das bußgeld bezahlen, und das kann man ihm ja geben.
mfg
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Nee nee, so lariefarie läuft das dann nicht ab.
Es wird trotzdem eine Fahrerermittlung einberufen, läuft die in leere, wird gerichtlich auf das Fahrzeug eine Fahrtenbuchauflage erteilt.
So läuft das bei normalen Bürgern ab.
Bei einem Händler kann ich mir gut vorstellen, dass das im vorneherein schon so ist.
Also ich glaube nicht, dass der Händler so einfach sagen kann "ich weiß nicht wer gefahren ist"!
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Moment!
Meines Wissens nach gibt es eine solche Auflage nicht von vornherein. Es gibt sogar Händler, die nicht einmal den Führerschein sehen wollen. Was dann natürlich unter Eigenverschulden läuft. Aber trotzdem, Pflicht ist es (glaube ich) noch nicht, Buch zu führen.
Selbst wenn das Gericht eine solche Verordnung erheben sollte, wird diese zu 100% erst dann wirksam und greift nicht nachträglich auf den Fall.
Und wie gesagt, wo steht, dass der Händler verpflichtet ist, über den Fahrer Auskunft zu geben? Kenne jetzt keinen Artikel, der das besagt...
MfG, KP
Re: Auf Probefahrt geblitzt
ok, deswegen hab ich geschrieben "vielleicht von vorneherein".
Ob er Auskuft über den Fahrer geben muss, da informier ich mich nochmal.
Re: Auf Probefahrt geblitzt
So, um jetzt mal hier was klarz7ustellen, die haben so gestanden dass sie mich unmöglich hätten sehen können, als ich zurückgefahren bin
Der Verkäufer hat eiune Kopie meines Ausweises
ich bin auch schonmal geblitzt worden, da kam auch nichts allerdings war ich da auch viel schneller und es war aus dem Auto heraus .......
Ich bin euch dennoch dankbar für die antworten .....
mfg Rene
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Nur noch kurz um das rechtliche klarzustellen.
Würde es zu einem Verfahren kommen, müsste der Händler spätestens vor Gericht aussagen wer gefahren ist!
Da er Zeuge in einem Verfahren ist, und ihm ja kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Aber wenn du sagst sie haben es nicht sehen können, good luck.
In rund 3 Monaten hast du Gewissheit.
Aber ich hoffe es ist dir eine Lehre!
MfG
Re: Auf Probefahrt geblitzt
alleine für die dummheit das du da NOCHMAl lang gefahren bist sollten die dir die pappe abnehmen...
man kann ja zu schnell fahren auf der straße kein thema, macht ja jeder, aber man darf niemanden verletzen und sich nie erwischen lassen^^
die haben mich in der 30ger zone auch geblitzt, dan sehe ich wie der typ den stift zugt, was mach ich, licht aus und knall genau in dieser sekunde scharf nach links so konnte er das kenzeichen nicht mehr sehen... naja das ist jetzt rund 6 monate her, scheinnt geklappt zu haben
wenn nicht hätte ich ein problem gehabt, fahren ohne licht, zu schnell gefahren und abbiegen ohne zu blinken^^
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Zitat von ExtremtunerMoment!
Meines Wissens nach gibt es eine solche Auflage nicht von vornherein....diese zu 100% erst dann wirksam und greift nicht nachträglich auf den Fall.
Zu 100% falsch:
§ 16 FZV
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.
Zitat von Extremtuner
Und wie gesagt, wo steht, dass der Händler verpflichtet ist, über den Fahrer Auskunft zu geben? Kenne jetzt keinen Artikel, der das besagt...
MfG, KP
Wie oben und vor Gericht: §§48 StPO ff
MfG
Re: Auf Probefahrt geblitzt
Wunderbar, mehr wollte ich doch gar nicht wissen. Bin kein Jurist oder so, nur kam's mir recht neu vor...
Du hast Ambitionen zum Juristen-Beruf? Oder Rechtspfleger?
MfG, KP
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