Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Dann hat er dir was falsches erzählt. Es geht schließlich um die Kaufsumme. Und die muss im Taschengeld bereich
liegen.
Beispiel:
Der klein Jan (14) kauft sich einen Flachbildfernseher. Der kostet 699€, für monatlich 25€. nach zweieinhalb
Jahren kommen seine Eltern dahinter . Sein Vater bringt das, inzwischen defekte, Gerät zum Händler
zurück.
Was wird passieren?
Der Händler muss ihm den Kaufpreis erstatten, bzw das gezahlte Geld, da niemals ein rechtsgültiger Vertrag
zustande gekommen ist. Da Jan ja niemals die Erlaubnis seiner Eltern hatte. Und wenn er sie doch hatte, so muss der Händler das nachweisen.
Für den Fall mit dem Kaufvertrag bedeutet das, das der Verkäufer zumindest die Eltern mal kontaktieren sollte.
Oder der Käufer soll seine "Alten" mitbringen und der Verkäufer selbst einen Zeugen dabei haben.