hab nur ma ne blöde frage, verkauf morgen ne schwalbe, der kunde is aber erst 17. muss mer unbedingt 18 sein? oder is das eigentlich egal?

Kaufvertrag: unbedingt 18?!
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
ich glaub ned
also n kumpel von mir hat auch ne s51 mit 17 gekauft und kaufvertrag gemacht -
Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
geht klar
aber die eltern können später den vertrag zu nichte machen wenn sie sagen nein unser sohn darf es nicht kaufen aber er darf den vertrag mit dir abschließen. denke ja nich das die ellis sich da beschweren , und meisten haben die wenigsten leute plan von solchen sahcen ( rechte und pflichten bei veträgen)mfg.
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
^^^schwierig ne Antwort zum Thema zu geben und nicht zu dem Arsch
Wie schon angesprochen ist er zwischen 7-18 eingeschränkt geschäftfähig, d.h. er darf Kaufverträge abschließen mit Einverständnis seiner Eltern bzw. mit Vermögen das ihm durch einen gesetzlichen Vertreter zu einem Zweck(bspw. "eigene Verwendung" - Taschengeld) überlassen wurde.
Die Erklärung kann auch im Nachhinein erfolgen.
Oder aber im Nachhinein alles zu Asche geredet werden, nämlich dann, wenn quasi eine Situation eintritt, das dem eingeschränkt Geschäftsfähigen ein Nachteil entsteht (das wird so dehnbar ausgedrückt).Klartext, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach den Vertrag zwischen dir und seinen Eltern.
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
so siehts aus der bengel kann zwar unterschreiben jedoch muss das einverständnis in vorm einer unterschrift seines gesetzlichen vertreters mit auf dem kauf vertrag vorhanden sein
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
[quote="Marvin
Wie schon angesprochen ist er zwischen 7-18 eingeschränkt geschäftfähig.[/quote]bedingt geschäftfäig ist man zwischen 14-18 und nicht zwischen 7-18^^
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Er MUSS zwingend 18 sein, ansonsten ist kein Vertrag zu Stande gekommen.
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Zitat von Marvin^^^schwierig ne Antwort zum Thema zu geben und nicht zu dem Arsch
Wie schon angesprochen ist er zwischen 7-18 eingeschränkt geschäftfähig, d.h. er darf Kaufverträge abschließen mit Einverständnis seiner Eltern bzw. mit Vermögen das ihm durch einen gesetzlichen Vertreter zu einem Zweck(bspw. "eigene Verwendung" - Taschengeld) überlassen wurde.
Die Erklärung kann auch im Nachhinein erfolgen.
Oder aber im Nachhinein alles zu Asche geredet werden, nämlich dann, wenn quasi eine Situation eintritt, das dem eingeschränkt Geschäftsfähigen ein Nachteil entsteht (das wird so dehnbar ausgedrückt).Klartext, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach den Vertrag zwischen dir und seinen Eltern.
Haha wie geil genau das was du gerade geschrieben hast hab ich gerade in BWL!^^
Gruß Paul
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
also meine freundin wollte sich damals ein roller kaufen, richtig im laden...
sie hatte über 2000 euro in der tasche und sagte:
"ich will den da!!" sie war 17 und der verkäufer meinte nur, der betrag ist zu hoch das darfst du in dein alter noch nicht kaufen...
so musste ich die karre kaufen...
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
ZitatHaha wie geil genau das was du gerade geschrieben hast hab ich gerade in BWL!^^
Den Arsch!
...ich bin mir ziemlich sicher, das es laut Gesetz zwischen 7-18 ist und laut Fernsehtalkshow zwischen 14-18!?
Aber 100pro sagen kann ich es auch nicht, dafür ist es zulange her.
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
naja aber man kann doch ein kind mit 7 jahren nicht mit ein heranwachsenen 17 jährigen vergleichen^^
der 7 jährige, kann nichtmal ein vetrag lesen geschweigeden unterschreiben^^
wir leben zwar hier in deutschland, aber ich glaube so verrückt ist vaterstaat nicht... aber lasse mich gerne eines besseren belehren
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Hab nicht umsonst Wirtschaft und Recht als Leistungskurs...
@ einen Vorredner: Ihr habt Kaufverträge etc. in BWL?Wer macht denn sowas?
Will das ganze mal fix mit Paragraphen belegen...
Dein Kumpel ist nach §106 bgf. (übrigens von 7-18). Hat er nach §107 ausschließlich einen rechtlichen Vorteil, kann er den Vertrag ohne Genehmigung/Einwilligung der Vormundschaft abschließen. Wenn nicht, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Bekommt er die Genehmigung im Nachhinein, wird er bis zur Durchführung des Realaktes 18 oder hat er nach §110 die Mittel zur freien Verfügung, steht dem Vertrag nichts im Wege.Grundsätzlich darf also auch ein 17-jähriger einen Vertrag abschließen, wenn sich die Eltern nicht brachial dagegen wehren.
Schön gelernt für die Klausur, nech?
MfG, KP
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Es geht auch nicht um einen Vertrag im Sinne wie du es meinst. Kaufverträge können mündlich und durch schlüssige Handlung abgeschlossen werden. Nichts anderes machst du beim Einkauf! Grundlage: BGB! Anders siehts beim einseitigen Handelskauf aus
Da ist die Grundlage das HGB und da gelten andere Regeln
Der Rest, der geschrieben wurde hat Hand und Fuß
Wenn nen Kind ein Eis von seinem Taschengeld kaufen will, kann es das! Das dem Kind zur Verfügung gestellte Mittel, also Geld, muss aber in einem angemessen Rahmen liegen, auf gut Deutsch: Ein 7 jähriges Kind kann nichts für 2000€ kaufen! Das muss vom Verkäufer unterbunden werden.
Mindestens erfordelrlich bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist eine schriftliche Willenserklärung der Eltern! Diese hat genauso viel Gewicht wie die direkte Unterschrift. Allerdings kann das Kind dann NUR im Auftrag handeln (wenn ich das noch recht in Erinnerung hab).
Jaja die Kaufleute , ParagraphenhopserLOL
Kaufverträge sind mit das Erste was du in BWL lernst Oo Auch inner Lehre! Wirtschaft besteht doch vom Kaufen und Verkaufen
wie willst das machen, wenn du davon keine Ahnung hast?
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
ZitatHab nicht umsonst Wirtschaft und Recht als Leistungskurs...
Aaaaaahhhhhhhh - sowas macht man doch nicht, damit wird der Untergang des Abendlandes besiegelt.
Das macht mich gleich wieder ganz unglücklich.
Leistungskurse sollte Naturwissenschaften, Musik oder Kunst sein - etwas Produktives zum Nutzen Aller.
Nicht die Grundlage zum globalisierten Hütchenspiel.
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
könnte ich ejtzt also nich einfach ins geschäft gehen und nen gitarre für ca 1000 euro oder so kaufen?
oder gibts da festgelegte zahlen bis wieviel ich ausgeben darf und so?mfg
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Zitat von S51_RazEr_
Mindestens erfordelrlich bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist eine schriftliche Willenserklärung der Eltern! Diese hat genauso viel Gewicht wie die direkte Unterschrift.Kaufverträge sind mit das Erste was du in BWL lernst Oo Auch inner Lehre! Wirtschaft besteht doch vom Kaufen und Verkaufen
wie willst das machen, wenn du davon keine Ahnung hast?
Zu oben: Bis auf die einseitigen Verträge, versteht sich...
(Schenkung) Und schriftlich muss es auch nicht sein.
Zu unten: Achso, verstehe. Hab mich da vertan. Bei uns am Gymnasium ist das etwas übersichtlicher getrennt. 6h Wirtschaft die Woche, im ersten Halbjahr 4h VWL und 2h Recht, im zweiten Halbjahr 4h BWL und 2h Recht. Sorry, bin grad von unserem Fall ausgegangen...wir behandeln das, wie gesagt, zwar separat, führen es aber selbstverständlich im "Wissen" zu einer Einheit zusammen. :mrgreen:
MfG, KP
EDIT: @ Marvin: Mein lieber Scholly, von Wirtschaft hängt mehr oder minder alles ab, Es sei dahin gestellt, ob ich die "Ideologie" der Marktwirtschaft gut finde. Und Musik oder Kunst als Leistungsfach?
Sowas gehört vllt ein wenig zur Allgemeinbildung, aber nützen tut das niemandem! Genauso wenig, wie Religion! Alles Hasenfächer!
EDIT @ Vorredner: Der Betrag geht in Ordnung, du bist ja keine 7 mehr. Denk ich...
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Das geilste ist ja ein Kind kann z.b was für 200 Euro in Raten (ja in raten) zahlen, z.bwenn es jeden Monat 5 Euro abdrückt! Dan ist das ja so das das für das ind in Ordnung ist, weil es angemssen im Bezug zum Taschengeld ist! Bekommen die Eltern das aber während der Zahlung mit können die was dagegen machen und der Verkäufe rmuss das unte rUmständen zurück nehmen! Erwischen die Eltern das Kind nicht und erfahren es erst nachdem alles abbezahlt wurde, dann können die gar nix! Is irgendwie dumm
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Wie du schon gesagt hast..."in Voraussicht" darauf, dass man Geld bekommt, darf eigentlich nichts gekauft werden. Was ist, wenn die Eltern die Zahlung an das Kind einstellen und er die Raten nicht löhnen kann? ---> ZONK! :mrgreen:
MfG, KP
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Richtig! Ein Kind darf nichts auf Raten kaufen! Denn es ist kein gesichertes Einkommen nachweisbar! Glaub du würfelst da einiges durcheinander
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Re: Kaufvertrag: unbedingt 18?!
Nein bin ich mir hundertprozent sicher das das unser Wirtschaftslehrer so gesagt hat! Naja egal, das ganze st sowieso undurchschaubar!
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